Schulung: Artenschutz am Baum
Projekt „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete“
Angewandtes Mittel zur Herstellung der Verkehrssicherungspflicht an Straßen ist die Baumpflege. Dabei wird an und in geschützten Lebensräumen gearbeitet, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Baumpflege auch beschädigt oder zerstört werden müssen. Eine Beschädigung und Zerstörung der Lebensräume geschützter Tier- und Pflanzenarten, z. B. Lebensräume der FFH-Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) und Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo), sind aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten.
Um die Möglichkeiten des Handelns in der Baumpflege auszuschöpfen und sich nicht drohenden Bußgeldern oder Freiheitsstrafen auszusetzen, sollte der*die Baumpfleger*in die Grenzen des Gesetzes und die Verantwortung seines*ihres Handelns kennen.
In der Schulung mit Ingo Lembcke erhielten wir Klarheit über die Anforderungen des Artenschutzes, drohende Konsequenzen sowie über den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es wurden Fragen zum Unterschied zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen bzw. strengen Artenschutz beantwortet, die Grenzen des allgemeinen und des besonderen Artenschutzes erörtert und Vorschläge zur Einbindung des Artenschutzes in den Verfahrensablauf der Baumpflege aufgezeigt.
Alle waren herzlich zu unserer digitalen Schulung am 03. und 04.März 2021 eingeladen:
3. und 4. März 2021, jeweils 19 bis 21 Uhr im Webinarraum
1. Teil der Schulung auf Facebook und
2. Teil der Schulung auf Facebook
Vielen Dank an alle interessierten Teilnehmenden und die rege Beteiligung an der Diskussion!
Der NABU Brandenburg wird im Laufe des Jahres 2021 weitere Baumseminare (Theorie & Praxis) anbieten. Diese Baumseminare werden über unseren monatlichen Rundbrief beworben. Falls Sie diesen Rundbrief zukünftig erhalten möchten, tragen Sie sich bitte unter www.nabu-bb.de/rundbrief mit Ihren Kontaktdaten ein.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail (natura2000@nabu-bb.de) oder per Telefon (03342-4225727) zur Verfügung.
Weltweit größte Netz aus Schutzgebieten
Natura 2000
Natura 2000 ist das weltweit größte Netz aus Schutzgebieten und es besteht aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind, d. h. sie schützen Tiere (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensräume (Habitat). Durch einheitliche Standards schützt Natura 2000 natürliche Lebensräume und wildlebende Arten europaweit.
Ziel der FFH-Richtlinie ist der „günstiger Erhaltungszustand“ von FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten. FFH-Arten, z. B. der Hirschkäfer, und FFH-Lebensraumtypen, z. B. Mitteleuropäische Eichen- und Hainbuchenwälder (EU-Code 9160), aber auch Schutz- und Nutzungsregelungen stehen in den Anhängen der Richtlinie. In der EU sind es 231 Lebensraumtypen (LRT) (Anhang I) und mehr als 1.000 wildlebende und gefährdete Tier- und Pflanzenarten (Anhang II, IV, V). In Deutschland sind 92 Lebensraumtypen (Anhang I), z. B. „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (EU-Code 9190)“ und über 300 Arten (Anhang II, IV, V) in den Anhängen aufgeführt.
FFH-Gebiete in Brandenburg
Ein Viertel der Landesfläche (26 %) von Brandenburg sind Natura 2000-Gebiete und die fast 600 ausgewiesenen FFH-Gebiete machen ca. 11% der Landesfläche aus. Die Liste der 39 in Brandenburg vorkommenden Lebensraumtypen finden Sie hier. FFH-Arten in Brandenburg sind z. B. Eremit (Osmoderma eremita), Heldbock (Cerambyx cerdo) und Scharlachroter Plattkäfer (Cucujus cinnaberinus). Auf den Webseiten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg finden Sie einige in Brandenburg vorkommende FFH-Arten mit Steckbriefen.
Projekt „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete“
Die Veranstaltung war Teil des Projekts „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete – Umweltsensibilisierung für ein gutes Miteinander von Mensch und Natur“. Der NABU möchte damit zur Erhaltung der besonders schützenswerten Lebensräume und Arten in Brandenburg beitragen. Das Projekt umfasst 30 FFH-Gebiete in Brandenburg und unterstützt mit Öffentlichkeitsarbeit die Akzeptanz und die Umsetzung der FFH-Managementpläne. Im Rahmen des Projekts arbeitet der NABU Landesverband Brandenburg mit den lokalen NABU-Verbänden und NABU-Gruppen sowie den lokalen Akteur*innen vor Ort zusammen. Aus der Zusammenarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und durch Bildungsveranstaltungen entsteht ein nachhaltiges Netzwerk von Schutzgebietsbetreuer*innen für die FFH-Gebiete des Projekts und für Natura 2000.
Projektförderung
Dieses Projekt wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und kofinanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg.
Mehr Informationen finden Sie unter ELER.Brandenburg und auf der Webseite der Europäischen Kommission.