Rücksichtsvoller Gehölzschnitt
Vogelschutz und gesetzliche Bestimmungen beachten
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis zum 30. September Baumfällungen. Gehölze dürfen danach allerdings in Form gebracht werden. Anderes können Satzungen auf Landkreis- oder kommunaler Ebene regeln. Informieren Sie sich bitte vorher! Mehr →