Hinweise zum Baumschutz in Brandenburg
Gesetzliche Regelungen, Mitwirkungsrechte, Mustersatzung



21. Februar 2015 -
Sei es der Straßenbaum vor der Haustür, die Allee an der täglich durchfahrenen Landstraße oder die alte Linde auf dem Marktplatz. Welche Bedeutung Bäume für die Menschen haben, erfährt der NABU nahezu täglich in seiner Arbeit. Werden Bäume gefällt oder aber durch radikale Schnittmaßnahmen verunstaltet, wenden sich Bürger hilfesuchend an uns. Deshalb haben wir die „Hinweise zum Baumschutz in Brandenburg“ herausgegeben.
Der NABU Brandenburg hat in den „Hinweisen zum Baumschutz“ zusammengestellt, in welchen Gemeinden und Landkreisen es inzwischen Baumschutzsatzungen gibt, welchen Schutzstatus beispielsweise Allee- oder Streuobstbäume genießen und wann Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Aufgeführt ist auch, was Bürger gegen die drohende Fällung vorbeugend tun können und welche Mitwirkungsrechte eigentlich Naturschutzverbände haben.
Hilfreich, zum Beispiel für geplante Ersatzpflanzungen, dürfte auch die Liste der einheimischen Gehölze sein sowie die Linkliste, die zu den dem NABU bekannten Satzungen führt.
Das gemeinsame Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände mit Sitz im Potsdamer Haus der Natur wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt und gibt unter anderem zu Baumfällungen Stellungnahmen ab.