Hinweise zum Baumschutz in Brandenburg
Gesetzliche Regelungen, Mitwirkungsrechte, Mustersatzung



Sei es der Straßenbaum vor der Haustür, die Allee an der täglich durchfahrenen Landstraße oder die alte Linde auf dem Marktplatz. Welche Bedeutung Bäume für die Menschen haben, erfährt der NABU nahezu täglich in seiner Arbeit. Werden Bäume gefällt oder aber durch radikale Schnittmaßnahmen verunstaltet, wenden sich Bürger hilfesuchend an uns. Deshalb haben wir die „Hinweise zum Baumschutz in Brandenburg“ herausgegeben.
Der NABU Brandenburg hat darin zusammengestellt, in welchen Gemeinden und Landkreisen es inzwischen Baumschutzsatzungen gibt, welchen Schutzstatus beispielsweise Allee- oder Streuobstbäume genießen und wann Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Aufgeführt ist auch, was Bürger*innen gegen die drohende Fällung vorbeugend tun können und welche Mitwirkungsrechte Naturschutzverbände haben.
Das gemeinsame Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände mit Sitz im Potsdamer Haus der Natur wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt und gibt unter anderem zu Baumfällungen Stellungnahmen ab.
Allgemeine Hinweise
Zunächst muss geschaut werden, ob eine Baumschutzsatzung der Gemeinde vorliegt. Diese regelt, welche Bäume gefällt werden dürfen. Besonders alte Bäume mit einem festgelegten Baumstammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe) sind geschützt und dürfen nicht gefällt werden. Mögliche Ausnahmen regelt ebenfalls die Baumschutzsatzung. Informationen hierzu gibt die Untere Naturschutzbehörde oder die Gemeinde.
Generell ist der Artenschutz ein wichtiger Aspekt. Bäume mit Höhlungen, abstehender Rinde, Rissen, Spalten oder ähnlichem sind potentielle Lebensräume für geschützte Tiere wie Vögel, Fledermäuse oder Käfer. Gerade in letzter Zeit zeigt sich, dass insbesondere alte Bäume eine Vielzahl von streng geschützten und zum Teil als ausgestorben geltenden Arten beherbergen. Es ist daher ein Artenschutzgutachten vor der Fällung erforderlich. Werden geschütze Arten nachgewiesen, oder sind Vogelnester oder Höhlungen vorhanden, muss die Untere Naturschutzbehörde benachrichtigt und eine Genehmigung zur Fällung eingeholt werden.
Was viele Menschen nicht im Blick haben: Käfer und deren Entwicklungsstadien kommen ganzjährig in den Bäumen vor. Ebenso wachsen Flechten, die ebenfalls teilweise geschützt sind, das ganze Jahr über an den Bäumen. Gerade jetzt im Herbst ziehen sich auch Fledermäuse auf der Suche nach Winterquartieren tagsüber in Risse, Spalten oder unter die Rinde von Bäumen zurück.
Gegebenenfalls können Hochstämme - Baumstämme, bei denen die Krone entfernt wurde - belassen werden. So bieten sie möglicherweise weiterhin Quartier für Arten, oder bereichern den Nährstoffkreislauf. Indem sich dort Pilze, Algen, oder Insekten ansiedeln, helfen sie zum einen bei der Zersetzung und es entsteht neuer Lebensraum für weitere (holzzersetzende) Arten.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist es auch sinnvoll, Teile der Krone, in denen sich häufig Flechten angesiedelt haben, nicht weiter zu verarbeiten, sondern an einem sonnigen Ort abzulagern und somit Flechten die Möglichkeit zu geben, sich durch Sporen weiter auszubreiten.
Hilfreich zum Beispiel für geplante Ersatzpflanzungen dürfte auch die Liste der einheimischen Gehölze sein.