Zu Unrecht verfolgt
Kormoran - Vogel des Jahres 2010


Kormoran - Vogel des Jahres 2010
NABU Brandenburg: Kormoran nicht zum Sündenbock machen
22. Oktober 2010 -
Als Zeichen gegen die massive Verfolgung des Kormorans wählten der NABU und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) den Kormoran zum „Vogel des Jahres 2010“. In diesem Zusammenhang mahnte der NABU Brandenburg einen sachlichen und rechtskonformen Umgang mit dem Kormoran und anderen angeblich „schädlichen“ Tierarten an.
Kormorane waren im 19. Jahrhundert in Brandenburg häufige Brutvögel in riesigen Brutkolonien, bevor sie – teilweise mit Hilfe der Armee – ausgerottet wurden. Erst mit der Unterschutzstellung in der Wendezeit konnten sich Kormorane wieder dauerhaft in Brandenburg ansiedeln. Seit 2001 schwankt der Bestand zwischen 2.300 und 2.800 Brutpaaren.
Seit 2004 erlaubt das Land durch eine „Kormoranverordnung“ den Abschuss von Kormoranen außerhalb von Schutzgebieten. Die ursprünglich vom Landwirtschafts- und Umweltministerium erteilte Genehmigung zur Vergrämung von Kormoranen selbst inmitten von Schutzgebieten wurde auf eine Klage des NABU Brandenburgs hin 2011 für rechtswidrig erklärt. Gezielte nächtliche Störaktionen in Kormoran-Brutkolonien, die brütende Vögel zum Verlassen der Eier treiben und so zum Absterben der Embryonen führen, sind seitdem verboten. Der Abschuss und die Vergrämung der Tiere außerhalb von Schutzgebieten ist jedoch entgegen dem Naturschutzgesetz nach wie vor zulässig.
Der Kormoran gehört zur heimischen Tierwelt und ist nicht für die Gefährdung von heimischen Fischarten verantwortlich. Auch beim Aal lässt sich ein maßgeblicher Einfluss nicht belegen. Ein Rückgang des Aalertrages um 65 % seit 1990 lässt sich bereits allein aus den rückläufigen Besatzzahlen ableiten. Die wesentliche Diskrepanz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Fangzahlen ist beim Aal schon vor Mitte der 90er Jahre aufgetreten, zu einem Zeitpunkt, als Kormorane noch selten waren. Sie können deshalb nach der Überzeugung des NABU nicht Ursache des Aalrückgangs sein und werden zu Unrecht beschuldigt.
Hingegen besteht bei angelegten Fischteichgebieten tatsächlich ein Konflikt zwischen Kormoran und Fischerei. Der NABU Brandenburg fordert deshalb einen differenzierten Umgang mit dem Kormoran. Dort, wo nachweislich Schäden entstehen, sollen die Kormorane von Fischteichen ferngehalten werden können. Dafür müssen die Tiere an natürlichen Gewässern jedoch ungestört bleiben. Eine Reduzierung des Gesamtbestandes durch Abschüsse oder Störungen in Brutkolonien lehnt der NABU Brandenburg vollkommen ab.
Seit 2004 erlaubt das Land durch eine „Kormoranverordnung“ den Abschuss von Kormoranen außerhalb von Schutzgebieten. Darüber hinaus werden regelmäßig Abschüsse auch an Gewässern in Schutzgebieten genehmigt. So wurden im Jahr 2007 1.200 Abschüsse von Kormoranen gemeldet, 2008 waren es 1.000.
Weiterhin hat das Landwirtschafts- und Umweltministerium in den letzten Jahren nächtliche Störaktionen in den Kormoran-Brutkolonien am Wochowsee und an den Paretzer Tonstichen genehmigt. Durch die Störungen sollten die brütenden Vögel zum Auffliegen und die Eier zum Absterben gebracht werden.
„Die Kormoranverordnung verstößt eindeutig gegen Artenschutzrecht, weil die Genehmigungsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Ein Schadensnachweis wird nicht verlangt. Es ist skandalös, dass die Verordnung trotzdem gerade verlängert wurde, ohne dass eine Evaluierung der bisherigen Auswirkungen vorliegt“, so Kirschey. Auch die nächtlichen Störaktionen hält der NABU für rechtswidrig. Dagegen ist eine Klage des NABU vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängig.
Der NABU Brandenburg hat den Streit um die Kormoranvergrämung innerhalb von Schutzgebieten gewonnen. Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und könnte richtungsweisend für weitere Auseinandersetzungen um sogenannte „Problemarten“ sein. Mehr →