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NABU gewinnt Kormoranklage

Gericht entscheidet: Keine Vergrämung in Schutzgebieten!

Der NABU Brandenburg hat den Streit um die Kormoranvergrämung innerhalb von Schutzgebieten gewonnen. Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und könnte richtungsweisend für weitere Auseinandersetzungen um sogenannte „Problemarten“ sein.

Kormoran - Foto: Frank Derer

Kormoran - Foto: Frank Derer

Der NABU Brandenburg hat mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam (5 K 1522/08) vom 25. August 2011 den Streit um Kormoranvergrämungsmaßnahmen endgültig gewonnen.

Am 20. März 2008 hatte das Landesumweltamt (heute: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) einen Bescheid zugunsten des Landesfischereiverbandes zur Reduzierung des Bruterfolges der Kormorane mittels gezielter Störmaßnahmen in drei Kormorankolonien genehmigt. Hierbei handelt es sich um EU-rechtlich geschützte Gebiete.

Der NABU Brandenburg reichte daraufhin Klage gegen diesen Bescheid ein. Die Naturschützer argumentierten, dass weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung noch für eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung vorlagen. So konnten durch den Kormoran verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden nicht nachgewiesen werden. Außerdem hatte weder eine ausreichende Prüfung von Alternativen noch die notwendige Verträglichkeitsprüfung in einem europäischen Vogelschutzgebiet stattgefunden.

Das Gericht stellte die Rechtswidrigkeit des Bescheides fest und gab dem NABU in allen Punkten umfänglich Recht. Besonders deutlich wurde die Haltung des Gerichts im letzten Absatz: „Das Gericht erlaubt sich den Hinweis, dass die Erteilung von Befreiungen zur Reduzierung des Bruterfolges in Kormorankolonien in Naturschutzgebieten, deren Schutzzweck gerade die Erhaltung des Gebietes als Brut- bzw. Vermehrungsraum für Wasser- bzw. Zugvogelarten ist, einen besonderen, im vorliegenden Fall nicht ansatzweise erreichten Begründungsaufwand erfordert, weil die Vergrämungsmaßnahmen dem in den Verordnungen explizit festgelegten Schutzzweck widersprechen.“

Unabhängig von Störaktionen hat sich der Kormoranbestand in den letzten Jahren in Brandenburg auf rund 1.800 Brutpaare reduziert. Selbst das Landesumweltamt schätzt jedoch ein, dass für einen „günstigen Erhaltungszustand“ eine Population von 2.000 Brutpaaren aufrecht erhalten werden muss.

Das Urteil des Gerichts in diesem Fall ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und könnte als Beispiel für weitere Auseinandersetzungen um sogenannte Problemarten dienen.


Kormoran - Foto: Frank Derer
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