Artenvielfalt retten - Zukunft sichern
Herber Schlag für direkte Demokratie: Verfassungsgericht lehnt Volksinitiative aus formalem Grund ab
April 2024: Auf der Grundlage eines Gutachtens des Parlamentarischen Beratungsdienstes hatte damals der Hauptausschuss des Landtages die Volksinitiative für rechtlich unzulässig erklärt. Es wurden formale Mängel behauptet und vorgetragen, die Volksinitiative verstoße gegen das so genannte Kopplungsverbot. Aus diesem Grund hat die Volksinitiative im April 2020 das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg angerufen.
Dieses hat nun den Antrag der Volksinitiative abgelehnt. Das Gericht ist der Auffassung, dass 2020 der Antrag der Volksinitiative auf gerichtliche Überprüfung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat vorgelegt worden ist. Aus diesem formalen Grund hat das Verfassungsgericht den Antrag der Volksinitiative als unzulässig verworfen. Damit ist eine inhaltliche Klärung, ob das Rechtskonstrukt Kopplungsverbot in Brandenburg gilt, ausgeblieben. Eine Anfechtung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes ist nicht möglich.
Hier ist unsere Pressemitteilung mit Hintergrundinformationen zur Entscheidung.
Gesetzentwurf zur Rettung der Biologischen Vielfalt in Brandenburg gescheitert
15. Dezember 2022: Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen am Gesetzentwurf ist heute der Insektendialog gescheitert. Umwelt- und Naturschutzverbände hatten konkrete gesetzliche Regelungen ausgearbeitet, die den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten untersagen sowie die brandenburgischen Gewässer mit Gewässerrandstreifen vor weiteren Schadstoffeinträgen schützen sollten. Damit wäre dem Kernproblem des Insektenschwundes und des Artensterbens wirksam begegnet worden.
Nun haben der Landesbauernverband und die Fraktionen von SPD und CDU erklärt, dass sie den vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr unterstützen. Dabei saßen sie im Dialogverfahren mit den Umwelt-und Naturschutzverbänden sowie der GRÜNEN-Fraktion an einem Tisch. Immer wieder haben sich die Umwelt- und Naturschutzverbände auf Kompromisse eingelassen und Zeit eingeräumt, um Rahmenbedingungen und Finanzierung zu klären. Um das Artensterben zu stoppen, sind gerade in der Landwirtschaft Veränderungen erforderlich.
Dem gegenüber setzen SPD, CDU und Landnutzerverbände auf Freiwilligkeit, unterstützt mit finanziellen Fördermaßnahmen, und lieber in einigen Jahren als sofort. Das ist eine klare Absage zur Rettung der Biologischen Vielfalt in Brandenburg und erschüttert auch das Vertrauen in Volksinitiativen und Dialogverfahren! Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung.
November 2022: Noch immer warten die Vertreter*innen der Volksinitiativen auf eine klare Haltung der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf. Die vereinbarten Regelungen müssen sobald wie möglich in die Tat umgesetzt werden, um die biologische Vielfalt in den Naturschutzgebieten und europäischen Schutzgebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) sowie unsere Gewässer wirksam zu schützen. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung. Und schauen Sie hier den Beitrag vom RBB vom 20.11.2022.
Juni 2022: Eine Untersuchung des Umweltinstituts München zeigt, dass unsere Forderungen berechtigt sind: in Schutzgebieten des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin wurden verschiedene Rückstände von Pestiziden nachgewiesen, darunter auch ein Abbauprodukt des längst verbotenen Insektengifts DDT.
Oktober 2021: Der Gesetzentwurf wird in den Ausschüssen des Landtages weiter verhandelt, das Begleitgremium mit Vertretern der Landtagsfraktionen und der Initiativen nimmt die Arbeit auf.
11. August 2021: Heute nahm der Landesvorsitzende des NABU als Vertreter für die Volksinitiative an der Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, teil, die unter Beteiligung von Innen- und Finanzausschuss zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung des Insektenschutzes, zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaften für das Land Brandenburg", der Ergebnis des Dialogprozesses war, tagte. Wir betonten die Notwendigkeit von verbindlichen Regelungen und den gesicherten vollständigen Ausgleich für die Landwirt*innen. Auch noch einmal bestätigt wurde, dass ein vollständiger Ausgleich auch in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik gesichert ist. Wir werden uns in dem einzurichtenden Begleitgremium weiter einbringen.
21. Mai 2021: Passend zum Weltbienentag wurden die Ergebnisse des Dialogprozesses zwischen den beiden Volksinitiativen (die der Landnutzer und die der Naturschutzverbände) im Landtag in 1. Lesung behandelt. Doch die Freude war getrübt: die Vertreter beider Volksinitiativen vertrauten darauf, dass das Ergebnis des Dialogprozesses durch die Koalitionsfraktionen dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die zwölf Anträge wurden jedoch nicht direkt in den Landtag zur weiteren Behandlung in den Ausschüssen, sondern nur mittelbar durch allgemeine Bezugnahme auf das Ergebnis des Dialogprozesses eingebracht - zudem nicht von den Koalitionsfraktionen, sondern nur von drei Abgeordneten. Ein klares Bekenntnis der Koalition zum Ergebnis des Dialogprozesses ist in diesem Verhalten nicht klar erkennbar. Schließlich wurden aber der Gesetzentwurf der Abgeordneten sowie auch der Antrag der Koalitionsfraktionen an die entsprechenden Ausschüsse im Landtag Brandenburg überwiesen. Hier geht es zur Pressemitteilung vom 19. Mai 2021.
Wir verfolgen die Diskussionen kritisch weiter. Die im Dialogprozess erarbeiteten Anträge zur Ausrichtung der Agrarförderung müssen zügig im Landtag behandelt und beschlossen werden.
Brandenburger Naturschutzverbände organisieren Volksinitiative
Dass der Verlust unserer biologischen Vielfalt längst kein Nischenthema mehr ist, hatte das Volksbegehren in Bayern Anfang des Jahres 2019 mit fast 1,8 Millionen Unterstützern eindrucksvoll gezeigt. Klar ist, dass z.B. die Masse der Fluginsekten laut der Krefelder Studie innerhalb der letzten 25 Jahre selbst in Schutzgebieten um 75 Prozent abgenommen hat. Bei den Vögeln der Agrarlandschaft und den Amphibien sieht es ähnlich düster aus - auch in Brandenburg.
Daher haben die Brandenburger Umwelt- und Naturschutzvereine NABU, BUND, Naturfreunde, deren Jugendorganisationen, Grüne Liga sowie die Aurelia Stiftung als Initiatoren am 15. April 2019 eine Volksinitiative für mehr Artenvielfalt in Brandenburg gestartet.
Wir wollten mit der Volksinitiative erreichen,
- dass in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten keine Pestizide eingesetzt werden dürfen,
- dass landeseigene Flächen ökologisch bewirtschaftet werden,
- dass es größere Pufferzonen um Gewässer gibt,
- dass Agrarsubventionen nicht nach Fläche, sondern nach umweltgerechtem Handeln ausgegeben werden,
- dass Kommunen ihre Flächen pestizidfrei bewirtschaften,
- dass es weniger Lichtverschmutzung
- und weniger Flächenverbrauch gibt.
Schwerpunkt ist die Agrarförderpolitik, denn hier geht es um viel (Förder)Geld und hohe Flächenanteile. Doch ohne einen Wandel in der Landwirtschaft werden wir das Artensterben nicht aufhalten können. Dabei richtete sich der Gesetzentwurf für mehr Artenvielfalt v.a. gegen die Landesregierung, die in den vergangenen Jahren nur unzureichend entsprechende Förderprogramme auf den Weg gebracht hat. Wir wollen, dass der Mehraufwand für Naturschutzmaßnahmen auf den Acker- und Grünlandflächen entsprechend honoriert werden.
Unsere Forderungen haben wir in einen Gesetzestext fließen lassen, damit die Politik möglichst schnell konkrete Maßnahmen ergreift. Wir geben uns nicht mit weiteren Absichtserklärungen, Monitoringstudien oder Beiräten zufrieden.
Volksinitiative baut auf einem breiten Bündnis auf
Unterstützung erhielten wir durch zahlreiche Partner*innen und Unterstützer*innen, darunter: der Landesimkerverband, der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, der VCD Brandenburg, der Omnibus für direkte Demokratie, die Regionalwert AG Berlin-Brandenburg, die Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau (FÖL), Aktion Agrar, Fridays for Future Brandenburg, Mellifera e.V., ANU, FÖN, Ernährungsräte Berlin und OPR, die Bürgerinitiative Landwende, Greenpeace Potsdam und Eberswalde, Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung, Brandenburg 21, Netzwerk Blühende Landschaften, Waldkleeblatt-Natürlich Zauche e.V., der Verein „Artenvielfalt retten“ Müncheberg, die Naturstiftung DAVID, das Umweltinstitut München, Campact, das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft, die Fördervereine Großtrappenschutz und Naturpark Barnim, die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg sowie VERN e.V.
Im Juli und August 2019 sammelte der Omnibus für direkte Demokratie in einer Brandenburg-Tour weitere Unterschriften in zahlreichen Städten. Ernst Paul Dörfler, Ökologe und Buchautor, machte mit seinen Führungen im August und September 2019 auf die Volksinitiative aufmerksam.
Nach nur 9 Monaten konnten wir dem Brandenburger Landtag am 13. Januar 2020 über 73.052 Unterschriften überreichen. Für die Anerkennung als Volksinitiative sind 20.000 gültige Stimmen innerhalb eines Jahres notwendig. Wir haben also fast vier mal soviele Unterstützer*innen gewinnen können - ein starkes Signal an die Politiker*innen, endlich wirksame Maßnahmen gegen den Artenschwund festzulegen.
Für Empörung sorgte die Unzulässigkeitserklärung unserer Volksinitiative durch den Hauptausschuss des Landtages, der seine Entscheidung auf Grundlage eines Gutachtens des Parlamentarischen Beratungsdienstes stützt. Dieses verweist auf einen Verstoß gegen das sogenannte Koppelungsverbot, dass die Zusammenführung mehrerer Regelungsbereiche in einer Initiative, so wie es der Gesetzentwurf vorsehe, untersage. Um für juristische Klarheit zu sorgen, wurde im Juli 2020 Beschwerde gegen die Erklärung beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Ein Urteil oder Erklärung durch das Gericht steht noch aus.
Verhandlung der Forderungen mit Landnutzerverbänden 2020 und 2021
Am 12. Februar 2020 stellten Friedhelm Schmitz-Jersch, Anja Hradetzky und Dr. Wilhelm Schäkel die Forderungen der Volksinitiative dem Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Landtages vor. Wenige Tage später stimmten die Vertreter*innen der VI „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ und der VI „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“ einem moderierten Verfahren zu. Seit dem Sommer 2020 wurden dann die Forderungen beider Volksinitiativen mit den Regierungsfraktionen verhandelt. Forderungen zum Ordnungs- und Förderrecht sollten zusammenfließen, um den bestmöglichen Schutz und die Anliegen von Naturschutz- und Landnutzerverbänden zu berücksichtigen. In zehn anspruchsvollen Sitzungen wurden Möglichkeiten zu Sanktionierungen und Fördermöglichkeiten diskutiert. Der NABU Brandenburg drängte auf konkrete gesetzliche Festlegungen und die Erfüllung der Kernforderungen ihrer Initiative.
Am 10. März 2021 konnte das Ergebnisdokument der gemeinsamen Verhandlungen an die Landtagspräsidentin übergeben werden.
Ergebnisse aus dem Dialogprozess
Laut Beschlussvereinbarung sollen das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz und das brandenburgische Wassergesetz angepasst werden, um ein Pestizidverbot in Schutzgebieten zu erwirken und Gewässer vor Stoffeinträge zu bewahren. Auch landeseigene Grundstücke sollen mit einer Änderung des Gesetzes zur Verwertung landeseigener Grundstücke naturverträglich bewirtschaftet werden. In weiteren Entschließungsanträgen finden sich Vorgaben zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle Insektenschutz und Forschung, Blüh-, Grün- und Ackerrandstreifen, die Förderung der Weidetierhaltung, einer Reduktionsstrategie für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, zur Agrarförderung, zum Ökolandbau, zur betriebsintegrierten Beratung, zum urbanen Raum und zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.
Eine Kurzübersicht der Ergebnisse, die Gegenüberstellung der Forderungen aus der VI "Artenvielfalt retten" sowie die Beschlussvereinbarung Insektendialog finden Sie unten. Hier gibt es weitere Infos und die gemeinsame Pressemitteilung.
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