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Keine Folienbespannung im Vogelschutzgebiet!

Verträglichkeitsprüfung für Spargelanbau unter Folie

NABU und Grüne Liga haben die Naturschutzbehörde aufgefordert, die Folienbespannung beim Spargelanbau im Europäischen Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“ rund um den Beetzsee nördlich von Brandenburg/Havel zu untersagen.

Spargelacker - Foto: Helge May

Spargelacker - Foto: Helge May

Mai 2021 : Ende April hatte der Oberbürgermeister der Stand Brandenburg an der Havel nicht nur die Frist für eine amtliche Rückbauverfügung verlängert, sondern diese direkt ausgesetzt. Fachliche Erkenntnisse wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtages, naturschutzfachliche und rechtliche Einschätzungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, selbst höchstrichterliche Rechtsprechung, die gegen den Anbau von Folienspargel in Vogelschutzgebieten sprechen, wurden damit bewusst ignoriert. Stattdessen wurde ein Mediatonsverfahren angesetzt - in der Fläche tut sich damit für den Naturschutz nichts.

NABU und Grüne Liga Brandenburg wollen nun über einen Antrag auf Umweltinformation die Hintergründe zur Aussetzung der Rückbauverfügung aufklären. Mehr dazu in der Pressemitteilung.

November/Dezember 2020: Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Brandenburg hat dem Spargelbauer die Wiederherstellung der ursprünglichen Ackerflächen auf den Ackerflächen im Stadtgebiet per ordnungsrechtlicher Verfügung angeordnet. Neben dem Rückbau der Spargelflächen in den betreffenden Flächen des Vogelschutzgebietes "Mittlere Havelniederung" und des Landschaftsschutzgebietes "Westhavelland" sollen bis zum 1. März 2021 sollen bis Ende November 2021 die Feldraine im Gebiet wieder angelegt und die Größe der zuvor kleineren Schläge wiederhergestellt werden. Die Behörde verdeutlichte, dass die betroffenen Flächen im Vogelschutzgebiet seit Jahren vergrößert und intensiviert sowie mit Folie ausgelegt worden seien. Es fehle nach wie vor die Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet. "Die Gefahr, dass sich der Artenbestand weiter verringert, bzw. die derzeit verlorenen Habitate nicht wieder besiedelt werden können, weil die Arten im Gebiet ausgestorben sind, ist zu groß", so die Behörde.

Der Spargelbauer drängte auf Bestandsschutz, verwies auf eine gute fachliche Praxis und den angeblich unbestimmten Projektbegriff. Der Spargelanbau beeinträchtige jedoch die Tier- und Pflanzenwelt des Vogelschutzgebietes "Mittlere Havelniederung" und des Landschaftsschutzgebietes "Westhavelland".

2018/2019: Auch in den Jahren 2018 und 2019 gab es mehrere Gesprächsrunden mit den Vertretern der Agrarbetriebe, dem Ministerium sowie den Umweltverbänden. Ein Handeln der Behörden, um diesen rechtswidrigen Zustände zu beseitigen, ist jedoch bisher nicht zu erkennen.

2017: Seit mehr als zehn Jahren wird im europäischen Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“, nördlich von Brandenburg an der Havel, Spargel unter Folie angebaut, wodurch bereits erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich eingetreten sind. So sind mittlerweile 21 Vogelarten lokal ausgestorben, darunter besonders streng geschützte Arten wie der Rotmilan und die Sperbergrasmücke (Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie).

Die betroffenen Flächen sind im Eigentum des Domstifts Brandenburg und wurden im Jahr 2001 an den niedersächsischen Landwirt Thiermann verpachtet. Auf den über 1.000 Hektar rund um den Beetzsee mitten im Europäischen Vogelschutzgebiet werden rund 500 Hektar Spargelanbaufläche von Oktober bis Mai mit Folien bespannt. Der frühere Charakter der Landschaft mit hauptsächlich extensiver Nutzung durch Schafhaltung musste einer agrarindustriellen Landwirtschaft weichen. Ziel der Bespannung mit Folie ist eine Vorverlagerung des Erntezeitraumes und eine damit verbundene frühere Vermarktung des Spargels.

Bisherige Gespräche führten zu keiner Verbesserung der Situation vor Ort. Deshalb sahen sich die Verbände jetzt gezwungen einen Antrag auf Untersagung zu stellen, um diese Missstände abzustellen. Aufgrund des Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot nach Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 7 der FFH-Richtlinie besteht eine Pflicht der Naturschutzbehörde zum Einschreiten. „Für eine behördliche Entscheidung sehen wir keinen Ermessensspielraum“, betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg, „Falls bis zum 10. März keine Entscheidung der Behörde vorliegt, werden wir eine gerichtliche Überprüfung erwägen.“

Zuvor war mit einer Tagung der Grünen Liga Brandenburg im April 2016 vergeblich versucht worden, einen Dialog zwischen Spargelbauern, Naturschützern, betroffenen Anwohnern und zuständigen Behörden anzuregen. „Im Ergebnis dieser Tagung wurde deutlich, dass großflächiger Spargelanbau unter Folie in einem europäischen Vogelschutzgebiet zu erheblichen Beeinträchtigungen führt und es daher zwingend einer vorherigen Verträglichkeitsprüfung bedarf“, berichtet Michael Ganschow, Geschäftsführer Grüne Liga Brandenburg, „Wir halten eine Vereinbarkeit des Spargelanbaus unter Folie mit den Zielen des europäischen Vogelschutzes für unvereinbar.“

Selbst das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hatte im Juli 2016 erkannt, dass ca. ein Viertel der Spargel-Anbauflächen Brandenburgs in Europäischen Vogel-Schutzgebieten liegt und es in einem Fall bereits Hinweise über eine mögliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Gebietes gibt.


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