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Gewässerrandstreifen zwingend notwendig

Effektive Schutzwirkung ab 10 Metern an Fließgewässern und 30 Metern an Seen

Der NABU Brandenburg fordert für die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetze zehn Meter breite Randstreifen an Fließgewässern und 30 Meter breite Randstreifen an Seen, um die Einträge von Schadstoffen in Gewässer zu minimieren. Mit Gewässerrandstreifen wäre es auch leichter möglich, dass sich an Gewässern wieder naturnahe Strukturen ausbilden, die vielen Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume bieten. Damit könnte auch mehr Vielfalt in die Landschaft gebracht werden.

Graben - Foto: Helge May

Graben - Foto: Helge May

Nur 17 Prozent der Seen und 6 Prozent der brandenburgischen Fließgewässer sind nach Definition der Wasserrahmenrichtlinie in einem guten ökologischen Zustand. Dabei lautet das Ziel, alle Gewässer, die gemäß Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Ein Ziel, das ohne rechtliche Veränderungen nicht erreicht werden kann. Einen wichtigen Beitrag hierfür leisten Gewässerrandstreifen, die nun endlich rechtsverbindlich festgesetzt werden müssen.
Die Gefährdung unserer Gewässer durch stoffliche Belastungen ist auch nach der 2000 implementierten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) immer noch ein wesentlicher Aspekt der naturschutzfachlichen und politischen Arbeit.

So liegt die Erreichung der Ziele der WRRL, alle Gewässer bis 2027 in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen, bzw. einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu erhalten, insbesondere hinsichtlich der Wassergüte unserer Oberflächengewässer in weiter Ferne. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) ist der chemische Zustand aller deutschen Oberflächengewässer „nicht gut“.

Ein wesentlicher Grund für die immer noch schlechte Wasserqualität sind stoffliche Einträge aus der Landwirtschaft. Dabei könnten gerade diese durch die Einrichtung von Gewässerrandstreifen erheblich reduziert und die Gewässergüte verbessert werden.


Gewässerrandstreifen und ihre ökologische Bedeutung

Je breiter die Gewässerrandstreifen sind, umso besser wird der Eintrag von Schadstoffen abgepuffert

Je breiter die Gewässerrandstreifen sind, umso besser wird der Eintrag von Schadstoffen abgepuffert

Je breiter die Gewässerrandstreifen sind, umso besser wird der Eintrag von Schadstoffen abgepuffert.
Gewässerrandstreifen tragen wesentlich zur Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität in unseren Bächen, Flüssen und Seen, aber auch zur Wasserspeicherung sowie zur Verminderung von Stoffeinträgen durch bspw. flächendeckende Düngung oder Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei. Die Einbringung dieser Fremdstoffe stellt eine bedeutende Ursache für den heutigen schlechten Zustand der meisten unserer Gewässer im Land Brandenburg dar.

Derzeit dürfen Düngemittel, insbesondere Stickstoff und Phosphor, noch bis auf einen Meter an die Böschungskante von Fließgewässern ausgebracht werden, für Pestizide gelten unterschiedliche Anwendungsbestimmungen. Das ist geradezu dürftig und entfaltet kaum Schutzeffekte.

Studien belegen, dass mit zunehmender Breite der Gewässerrandstreifen der Eintrag von Schadstoffen in Gewässer nachhaltig vermindert werden kann. Ab einer Breite von zehn Metern sind Rückhalteeffekte an Fließgewässern deutlich spürbar. An Seen, an denen Verdünnungseffekte deutlich weniger erfolgen, sind 30 Meter erforderlich. (Einbindung der Grafik von folgender Seite möglich? )

Eine gesetzliche Festlegung von zehn Metern an Fließgewässern und 30 Metern an Seen wäre ein wichtiger Beitrag, um den nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geforderten guten chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Davon würden beispielsweise auch viele wassergebundene Insekten wie Köcherfliegen, Eintagsfliegen und Steinfliegen profitieren, die auf sauberes Wasser in Flüssen und Seen angewiesen sind. Auch das Konfliktpotenzial mit dem Biber könnte durch gewässerrandstreifen gemindert werden. Biber schaffen durch ihre landschaftsgestalterische Lebensweise ökologisch überaus wertvolle Strukturen und tragen effektiv und kostenlos zu mehr Wasserrückhalt in der Landschaft bei. Dort, wo es keine Konflikte mit Siedlungen oder Infrastruktureinrichtungen gibt, sind Biber wichtige Verbündete auch zur Stützung der Grundwasserneubildung.


Kein Einsehen bei der Novellierung Wassergesetzes 2017

Die bisherige, 2017 in das Brandenburgische Wassergesetz aufgenommene Regelung, mithilfe von freiwilligen Vereinbarungen die Zielvorgaben zu erreichen, ist auf ganzer Linie gescheitert. Auf Grund des fehlenden Willens vieler Landnutzenden und unnötiger Bürokratie wurden in Brandenburg seitdem kaum Gewässerrandstreifen etabliert. Das Umweltministerium hat diesen Umstand bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode erkannt und versucht, eine Gewässerrandstreifenverordnung zu verabschieden. Dies scheiterte jedoch am Widerstand des Landesbauernverbandes.

Andere Bundesländer sind da durchaus fortschrittlicher. So haben beispielsweise Sachsen, Baden-Württemberg und Thüringenbereits breitere Gewässerrandstreifen und das Verbot der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in ihren Landeswassergesetzen rechtlich festgeschrieben.


Fachgespräch im Januar 2017

Durch die Umwandlung in Grünland werden die Schadstoffe am wirksamsten zurückgehalten.


Gehölzstreifen mit Pappeln und Erlen als Gewässerrandstreifen – Foto: NABU / Laura Klein

Gehölzstreifen mit Pappeln und Erlen als Gewässerrandstreifen – Foto: NABU / Laura Klein


8.2 MB - Gewässerrandstreifen - Thorsten Weidner, Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree
0.4 MB - Unbewirtschaftete Gewässerrandstreifen - Benjamin Meise, agrafrisch GmbH
 

Forschung und Forderungen

Kein guter Lebensraum für Insekten: Zu schmaler und monotoner Gewässerrandstreifen an der Aller - Foto: NABU/Klemens Karkow

Insektenschutz durch Gewässerrandstreifen

Studie empfiehlt Breite von mindestens 20 Metern

Das wichtigste Ergebnis einer neuen Literaturstudie im Auftrag des NABU: Entscheidend für die Artenvielfalt der Insekten und die Leistung als Pufferzone zum Gewässer ist die Breite der Gewässerrandstreifen. Mindestens 20 Meter sind für einen effektiven Insektenschutz notwendig. Mehr →

Fredersdorfer Mühlenfließ 1

Wasserrahmenrichtlinie endlich umsetzen!

Verbände übergeben Politik Forderungskatalogg

Bis 2027 muss die EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Bisher hat die Berliner und Brandenburger Politik zu wenig dafür getan. Es braucht mehr Engagement und finanzielle Mittel für den Gewässerschutz. Umweltverbände überreichten heute ihre Forderungen. Mehr →

NABU Position

Folgen des Bergbaus

Braune Spree - Foto: Wolfgang Ewert

Masterplan Braune Spree

Umweltverbände fordern abgestimmte länderübergreifende Maßnahmen zur Eindämmung des Schadstoffeintrages in die Spree.

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Schadstoffeintrag minimieren!

Düngung - Foto: Ingo Ludwichowski

16. NABU-Naturschutztag

Unsere Umwelt wird zunehmend mit chemischen Mitteln aller Art belastet. Ein Großteil wird dabei über Pflanzenschutz- und Düngemittel eingetragen.

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Boden-Leitlinien überarbeiten!

BVV 2015: Abstimmung - Foto: Thomas Schlorke

LVV 2016

Die Landesvertreterversammlung 2016 verabschiedete eine Resolution zur Neufassung der Leitlinien zur ordnungsgemäßen Bodenbewirtschaftung.

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