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  1. Natur & Landschaft
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  • (Ohne Titel)
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  • Gewässerrandstreifen zwingend notwendig
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Vorlesen

Gewässerrandstreifen zwingend notwendig

Maximale Schutzwirkung ab 10 Meter

Der NABU Brandenburg forderte bereits im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes zehn Meter breite Randstreifen, um die Einträge von Schadstoffen in Gewässer zu minimieren. Damit könnte auch mehr Vielfalt in die Landschaft gebracht werden.

Graben - Foto: Helge May

Graben - Foto: Helge May

Nur 6 Prozent der brandenburgischen Fließgewässer sind nach Definition der Wasserrahmenrichtlinie in einem guten ökologischen Zustand und damit als Habitat für Wasserinsekten geeignet. Um dem Insektensterben Einhalt zu gebieten, wäre die Anlage von Gewässerrandstreifen ein kleiner, aber effektiver Schritt. Doch das scheint in Brandenburg eben doch nicht so einfach zu sein.

Die Gefährdung unserer Gewässer durch stoffliche Belastungen ist auch nach der 2000 implementierten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) immer noch ein wesentlicher Aspekt der naturschutzfachlichen und politischen Arbeit.

So liegt die Erreichung der Ziele der WRRL, alle Gewässer bis 2027 in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen, bzw. einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu erhalten, insbesondere hinsichtlich der Wassergüte unserer Oberflächengewässer in weiter Ferne. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) ist der chemische Zustand aller deutschen Oberflächengewässer „nicht gut“.

Ein wesentlicher Grund für die immer noch schlechte Wasserqualität sind stoffliche Einträge aus der Landwirtschaft. Dabei könnten gerade diese durch die Einrichtung von Gewässerrandstreifen erheblich reduziert und die Gewässergüte verbessert werden.


Gewässerrandstreifen und ihre ökologische Bedeutung

Je breiter die Gewässerrandstreifen sind, umso besser wird der Eintrag von Schadstoffen abgepuffert

Je breiter die Gewässerrandstreifen sind, umso besser wird der Eintrag von Schadstoffen abgepuffert

Gewässerrandstreifen tragen wesentlich zur Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität in unseren Bächen, Flüssen und Seen, aber auch zur Wasserspeicherung sowie zur Verminderung von Stoffeinträgen durch bspw. flächendeckende Düngung oder Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei. Die Einbringung dieser Fremdstoffe stellt eine bedeutende Ursache für den heutigen schlechten ökologischen Zustand der meisten unserer Gewässer im Land Brandenburg dar.

Derzeit dürfen Düngemittel, insbesondere Stickstoff und Phosphor, noch bis auf einen Meter an die Böschungskante von Fließgewässern ausgebracht werden, für Pestizide gelten unterschiedliche Anwendungsbestimmungen. Das ist geradezu dürftig und entfaltet kaum Schutzeffekte.

Studien belegen, dass mit zunehmender Breite der Gewässerrandstreifen der Eintrag von Schadstoffen in Gewässer nachhaltig vermindert werden kann. So ist die maximale Wirksamkeit beim Zurückhalten von Schadstoffen mit einem Randstreifen von 10 Meter Breite erreicht. Diese halten gewässerschädigende Stoffe bis zu 90 Prozent zurück.

Eine gesetzliche Festlegung von zehn Metern wäre ein wichtiger Beitrag, um den nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geforderten guten chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Davon würden beispielsweise auch viele wassergebundene Insekten wie Köcherfliegen, Eintagsfliegen und Steinfliegen profitieren, die auf sauberes Wasser in Flüssen und Seen angewiesen sind. Als positiven Nebeneffekt könnte damit auch das wachsende Konfliktpotential mit dem Biber gemindert und naturnahe, sich ohne menschliche Hilfe entwickelnde Uferstrukturen gefördert werden.


Kein Einsehen bei der Novellierung Wassergesetzes 2017

Die Chance, in dieser Frage einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung zu tun, hat aber die brandenburgische Landesregierung mit der Novellierung des Brandenburger Wassergesetzes zu Beginn des Jahres 2017 vertan. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden zunächst in einem aufwändigen Verfahren freiwillige Vereinbarungen mit Eigentümern und Nutzern angestrebt. Ein Aufwand, der vom Umweltministerium kaum zu leisten ist und zudem erhebliche Kosten produziert und daher bisher noch nicht (Stand 09/2018) zum Erfolg führte. Erst wenn eine freiwillige Vereinbarung nicht zustande käme, könnte nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein Gewässerrandstreifen von fünf Meter per Verordnung festgelegt werden.

Andere Bundesländer sind da durchaus fortschrittlicher. So haben Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und auch Berlin bereits breitere Gewässerrandstreifen und das Verbot der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in ihren Landeswassergesetzen rechtlich festgeschrieben.


Fachgespräch im Januar 2017

Gehölzstreifen mit Pappeln und Erlen als Gewässerrandstreifen – Foto: NABU / Laura Klein

Gehölzstreifen mit Pappeln und Erlen als Gewässerrandstreifen – Foto: NABU / Laura Klein

Auf Einladung des NABU Brandenburg fand im Januar 2017 zu dem Themenkomplex ein Fachgespräch statt. Anwesend waren Vertreter der Brandenburger Landtagsfraktionen, des Umweltministeriums, der Wissenschaft, der Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände und Praktiker.

Im Ergebnis sieht der NABU seine Forderungen nach einem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen bestätigt, in dem der Einsatz von Fungiziden, Herbiziden, Insektiziden, Mineraldüngern und Gülle verboten ist und langfristig eine Umwandlung in Grünland erfolgt. Unter den beim Fachgespräch anwesenden Experten bestand Einigkeit, dass der Schutz vor der Eintragung von Schadstoffen und Düngemitteln umso besser ist, je breiter die Gewässerrandstreifen sind. Darüber hinaus sind diese wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Durch die Umwandlung in Grünland werden die Schadstoffe am wirksamsten zurückgehalten. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen zugunsten der Gewässer ist leicht überprüfbar. Das Agrar- und Umweltministerium muss dieses Vorgehen aus Mittel der EU-Agrarförderung unterstützen. Mit dieser Regelung kann die Einhaltung der Verbote bereits an Hand von Luftbildern überprüft werden, wodurch der bürokratische Aufwand überschaubarer wird. Unterstützung sollten Landwirte dabei in Form von Beratungsstellen erhalten die durch das Ministerium eingerichtet und unterhalten werden.

Dass dies möglich ist, zeigte der Bericht eines Landwirtes aus Ostbrandenburg während des NABU-Fachgesprächs. Dieser hat schon jetzt auf seinen Ackerflächen zehn Meter breite Gewässerrandstreifen angelegt, in denen er auf eine Bewirtschaftung verzichtet. Wenn die zahlreichen Vorgaben für den Einsatz von Gülle, Dünger und bei den sogenannten Pflanzenschutzmitteln ernst genommen würden, sei dies auch betriebswirtschaftlich sinnvoll.


Einige Vorträge des Fachgespräches

4.6 MB - Dauerhafte Gewässerrandstreifen - Erfahrungen aus Schleswig-Holstein - Dr. Michael Trepel, Umweltministerium SH
8.2 MB - Gewässerrandstreifen - Thorsten Weidner, Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree
0.4 MB - Unbewirtschaftete Gewässerrandstreifen - Benjamin Meise, agrafrisch GmbH
 

Forschung und Forderungen

Morgenstimmung an der Havel - Foto: Klemens Karkow

Forderungskatalog zum Wassergesetz

NABU Brandenburg für saubere Gewässer und gerechte Gebühren

Anlässlich der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes 2017 fordert der NABU Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Schadstoffen, ein einheitliches Wassernutzungsentgelt sowie eine gerechtere Verteilung von Gewässerunterhaltungskosten. Mehr →

Kein guter Lebensraum für Insekten: Zu schmaler und monotoner Gewässerrandstreifen an der Aller - Foto: NABU/Klemens Karkow

Insektenschutz durch Gewässerrandstreifen

Studie empfiehlt Breite von mindestens 20 Metern

Das wichtigste Ergebnis einer neuen Literaturstudie im Auftrag des NABU: Entscheidend für die Artenvielfalt der Insekten und die Leistung als Pufferzone zum Gewässer ist die Breite der Gewässerrandstreifen. Mindestens 20 Meter sind für einen effektiven Insektenschutz notwendig. Mehr →

Fredersdorfer Mühlenfließ 1

Wasserrahmenrichtlinie endlich umsetzen!

Verbände übergeben Politik Forderungskatalogg

Bis 2027 muss die EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Bisher hat die Berliner und Brandenburger Politik zu wenig dafür getan. Es braucht mehr Engagement und finanzielle Mittel für den Gewässerschutz. Umweltverbände überreichten heute ihre Forderungen. Mehr →

NABU Position

Morgenstimmung an der Havel - Foto: Klemens Karkow

Forderungen zum Wassergesetz

Der NABU Brandenburg drängt auf Maßnahmen zum Gewässerschutz, ein einheitliches Wassernutzungsentgelt und gerechtere Gewässerunterhaltungskosten.

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Folgen des Bergbaus

Braune Spree - Foto: Wolfgang Ewert

Masterplan Braune Spree

Umweltverbände fordern abgestimmte länderübergreifende Maßnahmen zur Eindämmung des Schadstoffeintrages in die Spree.

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Schadstoffeintrag minimieren!

Düngung - Foto: Ingo Ludwichowski

16. NABU-Naturschutztag

Unsere Umwelt wird zunehmend mit chemischen Mitteln aller Art belastet. Ein Großteil wird dabei über Pflanzenschutz- und Düngemittel eingetragen.

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Boden-Leitlinien überarbeiten!

BVV 2015: Abstimmung - Foto: Thomas Schlorke

LVV 2016

Die Landesvertreterversammlung 2016 verabschiedete eine Resolution zur Neufassung der Leitlinien zur ordnungsgemäßen Bodenbewirtschaftung.

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Termine

05.02. 10:00 Uhr

Familientag: Ein Storch geht auf Reisen
16278 Angermünde

11.02. 17:00 Uhr

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15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

12.02. 10:00 Uhr

Winterwanderung Biesenthaler Becken
16359 Biesenthal

12.02. 14:00 Uhr

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16278 Angermünde

18.02. 10:00 Uhr

Flächenpflege Kiesgrube Hellberge
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