Grundwasserverseuchung rund um Schweinemastanlage
Naturschützer fordern endlich Aufklärung der Umweltverschmutzung bei Tornitz
Aktuelle Grundwasserbelastung
Bereits seit Jahren weisen Naturschützer darauf hin, dass es zu massiven Verunreinigungen des Grundwassers kommt, weil die Schweinemäster die erteilten Auflagen nicht erfüllen. Schon im Genehmigungsbescheid vom 30. April 1997 wurde für die Bolart GmbH festgelegt, dass das Grundwasser halbjährlich an vier Grundwassermessstellen im An- und Abstrom der Anlage zu beproben ist und die gewonnenen Untersuchungsergebnisse der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorzulegen sind.
Erst durch den Druck der Bürgerinitiative „Schweinewind“ und des NABU Brandenburg fanden erste Messungen im Grundwasser statt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde auf vertauschte und weggelassene Brunnen hingewiesen und der UWB Manipulationen aufgezeigt.
Bisher wurden von der Bolart Schweineproduktion GmbH nur für die Jahre 2013 und 2014 die in der Genehmigung von 1997 geforderten Kontrollen des Grundwassers der UWB lückenlos vorgelegt.
Im Juni 2014 endlich einigten sich die Untere Wasserbehörde und der Anlagenbetreiber darauf, das Grundwasser an allen neun im Umkreis der Anlage befindlichen Messstellen auf das typische Stoffspektrum für Tierhaltungsanlagen - leider ohne Tierarzneimittel - zu untersuchen.
Merkwürdigerweise befindet sich keine der Grundwasser-Messstellen östlich der Anlage. Gerade dies wäre wichtig, um den Einfluss der Mastanlage auf das Grundwasser zu bestimmen, denn das Grundwasser fließt in nordöstliche Richtung. Erst eine Bachelorarbeit deckte im Jahr 2017 die unsinnige Konzeption des Messnetzes auf.
Bei den Messwerten von 2014 bis 2017 wurde der Grenzwert für Sulfat (250mg/l) ist an vier Messpunkten, westlich neben Güllebecken, dauerhaft überschritten. Der Nitratgrenzwert (50 mg/l) ist an einzelnen Messstellen dauerhaft um das 4-5-fache überschritten, der Grenzwert für Ammonium um das 35-fache.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, dass benachbarte Messstellen Nitratwerte mit einem Unterschied von bis zu 200 mg/l aufweisen und zwischen den Jahren an den gleichen Messstellen riesige Konzentrationsschwankungen auftreten, die umweltchemisch und hydrologisch nicht zu erklären sind.
Angesichts dieses Datendefizits ist es unverständlich, dass sowohl die Obere als auch die Untere Wasserbehörde bis dato keinen Handlungsbedarf gesehen und z.B. eigene unangemeldete Messungen angewiesen hat.
Mitte November 2018 räumte das Brandenburger Umweltministerium im Landtagsausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ein, dass nach wie vor eine hohe Belastung des Grundwassers mit erhöhten Konzentrationen von Ammonium, Nitrit und Nitrat im Umfeld des Tornitzer Schweinemastbetriebes festzustellen ist und diese auf Gülleeinträge zurückzuführen seien.
Update 14.12. 2018: Der Prüfbericht zum Güllesilo bestätigte die Vermutungen - mindestens ein Behälter ist undicht, an den weiteren fünf Behältern wurden noch keine Prüfungen durchgeführt. Mastbetreiber Bolart muss nun den undichten Behälter unverzüglich leerpumpen und die Schäden am Silo binnen zehn Wochen beseitigen.
Einwendungen gegen Erweiterung der Tierhaltungsplätze
Seit 2013 kämpfen die Bürgerinitiative (BI) Schweinewind und der NABU Landesverband Brandenburg gemeinsam gegen eine der europaweit größten Schweinezuchtanlagen in Tornitz bei Vetschau. Dort soll die Schweinemastanlage von bereits über 51.500 auf über 67.300 Tierplätze erweitert werden. Anwohner und Naturschützer befürchten, dass die massiven Umweltbelastungen durch die ammoniakhaltige Abluft und die Gülle mit antibiotikaresistenten Keimen zu Schäden an den Böden, dem Grundwasser, den Ökosystemen führen und die Bewohner der Umgebung durch massive Verschlechterung der Atemluft beeinträchtigt werden. Die Stadt Vetschau, die mit dem Leitbild des schönen Spreewaldes und dem Naturtourismus wirbt, wehrt sich somit als Standort für die Massentierhaltung.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) hatte im Jahr 2015 den Betreibern der Schweinezuchtanlage Vetschau einen Neubau genehmigt, der mit massiven Aufstockung der Tierplätze verbunden gewesen wäre. Gegen die hierfür erteilte Genehmigung hat die
BI Schweinewind zusammen mit dem NABU Brandenburg beim Verwaltungsgericht Cottbus in einem Eilverfahren einen Baustopp erreicht, obwohl die Bagger die Baufläche bereits vorbereitet haben. Das Verwaltungsgericht (VG) hatte in seinem Beschluss im Jahr 2016 festgestellt, dass das Genehmigungsverfahren fehlerhaft geführt und die Öffentlichkeit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt worden war.
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus waren die Betreiber der Schweinezuchtanlage in die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegangen. Das OVG hat im Mai 2018 den Beschluss des VG Cottbus bestätigt - die Genehmigung darf weiterhin nicht ausgenutzt und die Anlage nicht erweitert werden. Die Betreiber der Schweinezuchtanlage können nun versuchen, die formellen Fehler des Genehmigungsverfahrens zu reparieren. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob eine solche Heilung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Genehmigung endgültig rechtswidrig. Aber selbst für den Fall, dass die formellen Fehler geheilt werden können, bedeutet dies nicht, dass die Genehmigung damit ausgenutzt werden kann.
Parallel folgten die Stadtverordneten von Vetschau im März 2018 dem Aufruf der BI und des NABU und haben den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung der Schweinemastanlage in Tornitz im Bebauungsplan abgelehnt.
Gegen Massentierhaltung
Sowohl der NABU, als auch der BUND Brandenburg, vertreten in zahlreichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren großer Nutztierhaltungsanlagen in Brandenburg die Belange des Naturschutzes. Gemeinsam zählen sie zu den Initiatorinnen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg und des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg. Im Rahmen des Aktionsbündnisses haben sie 2016 die Kampagne “Stoppt den Megastall!” gestartet und wollen durch die enge Vernetzung von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Tierschutzorganisationen, sowie Fachanwälten und Umweltgutachter*innen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nutzen und große Stallbauvorhaben bereits im Genehmigungsverfahren stoppen.