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Folienspargel im Vogelschutzgebiet unzulässig

Gericht bemängelt unterlassene Verträglichkeitsprüfung

Erfolg für den Naturschutz! Der NABU Brandenburg hat die Klage gegen den Landkreis Oberhavel gewonnen. Das Gericht stellte fest, dass der Anbau von Folienspargel im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ ohne Verträglichkeitsprüfung unzulässig war.

Spargelanbau im Landkreis Oberhavel - NABU Gransee

Spargelanbau im Landkreis Oberhavel - NABU Gransee

Ende November 2025
Nach zwölf Jahren rechtswidrigen Spargelanbaus im europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) „Obere Havelniederung“ und einem seit 2021 laufenden Klageverfahren hat der NABU Brandenburg einen wichtigen Erfolg für den Naturschutz erreicht. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gestern die über Jahre anhaltende Untätigkeit des Landkreises Oberhavel deutlich kritisiert und den Landkreis faktisch dazu gezwungen, eine Untersagungsverfügung gegen die Agrar GmbH Sonnenberg auszusprechen.

Bereits seit 2014 baut die Agrar GmbH Sonnenberg im ausgewiesenen Vogelschutzgebiet Spargel unter Folie an, ohne dass der Landkreis zuvor eine notwendige Verträglichkeitsprüfung angeordnet hätte. Erst 2020, nach einer entsprechenden Anzeige, forderte der Landkreis das Unternehmen auf, Unterlagen beizubringen, die es möglich machen, den Einfluss des Spargels unter Folie auf das Vogelschutzgebiet zu bewerten.

Im Jahr 2022 verständigten sich Agrar GmbH Sonnenberg, Landkreis und NABU darauf, den Spargelanbau schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 2025, schrittweise einzustellen. Der NABU begrüßte dieses Vorhaben, machte jedoch gleichzeitig deutlich, dass dies eine Verträglichkeitsprüfung und die ggf. notwendige Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen nicht ersetzen könne. Doch der Rückbau geriet ins Stocken und der Landkreis kümmerte sich auch weiterhin nicht um die Prüfung der Auswirkungen.

In der gestrigen Gerichtsverhandlung wurde nun klar: Das Verwaltungsgericht sieht eindeutig, dass sowohl die ursprünglichen rund 450 Hektar Spargel, als auch die derzeit verbleibenden 123 Hektar bereits 2014 vor Aufnahme des Anbaus auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des Vogelschutzgebiets hätten geprüft werden müssen. Die Richterinnen und Richter kritisierten die jahrelange Verzögerung des Landkreises deutlich. Erst durch massiven Druck des Gerichts sprach der Landkreis kurzfristig eine Untersagungsverfügung aus.

Die verbleibenden 123 Hektar sollen bis spätestens 1. Juli 2026 vollständig zurückgebaut werden. Der NABU Brandenburg wird die Umsetzung eng begleiten und kontrollieren.

Herbst 2021
Leider konnten wir einem Gesprächsangebot zur außergerichtlichen Einigung nicht stattgeben. Der Spargelbauer plant, noch bis 2025 den Spargelanbau auf den Schutzgebietsflächen fortzuführen. Die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherung der Vogelwelt erfüllen nicht den Zweck, kurzfristig erhebliche Beeinträchtigungen im Schutzgebiet zu beseitigen, sondern bilden nur den üblichen Umgang mit alternden Spargelfeldern ab. Damit verkennt der Spargelbauer seine Verantwortung. Der NABU fordert weiterhin, dass der Bewirtschafter eine rechtlich sichere Verträglichkeitsprüfung durchzuführen hat.

Februar 2021 Im SPA-Gebiet "Obere Havelniederung" wird seit 2013 von einem bayrischen Agrarunternehmer ein industrieller Spargelanbau auf einer Fläche von ca. 460 ha betrieben. Entgegen den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes liegt für diesen Anbau bisher weder eine erforderliche Genehmigung, noch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vor.

Der NABU hat mit mehreren Anträgen in der Vergangenheit den Landkreis Oberhavel auf die Situation aufmerksam gemacht und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen eingefordert. Mehrere Versuche, mit dem Agrarunternehmer und dem Anbauverband zusammen eine Lösung und eine naturverträgliche Alternative für den Anbau zu finden, waren gescheitert.

Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist Spargelanbau nur zulässig, wenn zuvor geprüft wurde, ob er sich mit den Schutzgebietszielen verträgt. Der Landkreis Oberhavel versäumte jedoch für den Spargelanbau im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ eine solche Prüfung durchzuführen, obwohl die Problemlage auch den Behörden bekannt war. Mit der nun eingereichten Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam kritisiert der NABU diese jahrelange Untätigkeit des Landreises Oberhavel. Es gilt, weitere massive Schäden im SPA-Gebiet "Obere Havelniederung" durch die Fortführung des Spargelanbaus unter Folie zu verhindern. Der NABU hofft auf die Untersagung des Spargelanbaus im Schutzgebiet, die Nachholung der entsprechenden Verträglichkeitsprüfung und auf die rechtmäßige Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei zukünftigen Zulassungsentscheidungen.

Dass bereits negative Folgen eingetreten sind, bestätigt ein Gutachten aus dem Jahr 2019, das im Auftrag des Landes Brandenburg zu den Auswirkungen des Spargelanbaus auf die Vogelwelt im entsprechendem Gebiet angefertigt worden war. Die Bruterfolge und Bestandszahlen von geschützten Vogelarten wie Rotmilan oder Weißstorch haben sich seit dem Beginn des Spargelanbaus im Gebiet erheblich verschlechtert.

Der großflächige Spargelanbau ist für Natur und Umwelt hoch problematisch. Vögel finden im Frühjahr, der wichtigsten Zeit von Brut und Jungenaufzucht, keine Mäuse, Amphibien oder Großinsekten auf den ausgeräumten Flächen und den Folienwüsten. Die zur Verfrühung der Ernte eingesetzte Plastikfolie entwertet die Felder als Lebensraum für Vögel und andere Tiere. Die fortlaufenden Störungen durch die Erntehelfer zur Brutsaison und der Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung der Vegetation zwischen den Dämmen kommen als Faktoren dazu.


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