Klage gegen Landkreis wegen Folienspargel
Großflächiger Spargelanbau im Schutzgebiet gefährdet Vögel
Herbst 2021
Leider konnten wir einem Gesprächsangebot zur außergerichtlichen Einigung nicht stattgeben. Der Spargelbauer plant, noch bis 2025 den Spargelanbau auf den Schutzgebietsflächen fortzuführen. Die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherung der Vogelwelt erfüllen nicht den Zweck, kurzfristig erhebliche Beeinträchtigungen im Schutzgebiet zu beseitigen, sondern bilden nur den üblichen Umgang mit alternden Spargelfeldern ab. Damit verkennt der Spargelbauer seine Verantwortung. Der NABU fordert weiterhin, dass der Bewirtschafter eine rechtlich sichere Verträglichkeitsprüfung durchzuführen hat.
Potsdam – 17.02.2021 Im SPA-Gebiet "Obere Havelniederung" wird seit 2013 von einem bayrischen Agrarunternehmer ein industrieller Spargelanbau auf einer Fläche von ca. 460 ha betrieben. Entgegen den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes liegt für diesen Anbau bisher weder eine erforderliche Genehmigung, noch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vor.
Der NABU hat mit mehreren Anträgen in der Vergangenheit den Landkreis Oberhavel auf die Situation aufmerksam gemacht und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen eingefordert. Mehrere Versuche, mit dem Agrarunternehmer und dem Anbauverband zusammen eine Lösung und eine naturverträgliche Alternative für den Anbau zu finden, waren gescheitert.
Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist Spargelanbau nur zulässig, wenn zuvor geprüft wurde, ob er sich mit den Schutzgebietszielen verträgt. Der Landkreis Oberhavel versäumte jedoch für den Spargelanbau im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ eine solche Prüfung durchzuführen, obwohl die Problemlage auch den Behörden bekannt war. Mit der nun eingereichten Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam kritisiert der NABU diese jahrelange Untätigkeit des Landreises Oberhavel. Es gilt, weitere massive Schäden im SPA-Gebiet "Obere Havelniederung" durch die Fortführung des Spargelanbaus unter Folie zu verhindern. Der NABU hofft auf die Untersagung des Spargelanbaus im Schutzgebiet, die Nachholung der entsprechenden Verträglichkeitsprüfung und auf die rechtmäßige Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei zukünftigen Zulassungsentscheidungen.
Dass bereits negative Folgen eingetreten sind, bestätigt ein Gutachten aus dem Jahr 2019, das im Auftrag des Landes Brandenburg zu den Auswirkungen des Spargelanbaus auf die Vogelwelt im entsprechendem Gebiet angefertigt worden war. Die Bruterfolge und Bestandszahlen von geschützten Vogelarten wie Rotmilan oder Weißstorch haben sich seit dem Beginn des Spargelanbaus im Gebiet erheblich verschlechtert.
Der großflächige Spargelanbau ist für Natur und Umwelt hoch problematisch. Vögel finden im Frühjahr, der wichtigsten Zeit von Brut und Jungenaufzucht, keine Mäuse, Amphibien oder Großinsekten auf den ausgeräumten Flächen und den Folienwüsten. Die zur Verfrühung der Ernte eingesetzte Plastikfolie entwertet die Felder als Lebensraum für Vögel und andere Tiere. Die fortlaufenden Störungen durch die Erntehelfer zur Brutsaison und der Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung der Vegetation zwischen den Dämmen kommen als Faktoren dazu.
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