Boden-Richtlinien endlich überarbeiten
Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen notwendig
Dezember 2016 : Boden ist nicht vermehrbar. Doch tagtäglich verschwindet fruchtbarer Boden unter Asphalt und Beton, werden Böden zudem durch Erosion abgetragen. Dass mit landwirtschaftlich nutzbaren Böden umso sorgsamer umgegangen werden muss, versteht sich eigentlich von selbst. Doch werden diese oftmals durch Monokulturen, Überdüngung, Pestizide und Bodenverdichtung geschädigt und das Bodenleben somit negativ beeinträchtigt.
Der NABU Brandenburg fordert die Landesregierung Brandenburg auf, die notwendigen Regelungen zum Schutz des Bodens zu erlassen. Dazu müssen die 1997 verabschiedeten „Leitlinien zur ordnungsgemäßen Bodennutzung“ überarbeitet, den aktuellen Bedingungen angepasst und konsequent umgesetzt werden.
Bereits 2012 hat der Landtag Brandenburg eine solche Forderung im Zuge der Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes und nochmals in einen Beschluss vom März 2015 aufgenommen. „Doch passiert ist bislang nichts. So wird die grundsätzlich richtige, vielfach geradezu vorbildliche, aber unveränderte Bodenschutzrichtlinie von 1997 im nächsten Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum begehen“, beklagt Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg.
Die Richtlinie enthält u.a. Aussagen zur Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen, Gestaltung der Feldflur, Pflanzenschutz und Düngung. Die inhaltliche Substanz der Richtlinie muss erhalten und gestärkt werden, darüber hinaus müsse diese aber den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa durch NATURA 2000 und Wasserrahmenrichtlinie auf EU-Ebene sowie durch Düngeverordnung, Bundesbodenschutzgesetz und Pflanzenschutzrecht auf nationaler Ebene angepasst werden, so die Forderung des NABU Brandenburg.
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