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Verwaltungsgericht stoppt Schweinemast

Genehmigung für Haßleben aufgehoben

Die Schweinemastanlage Haßleben wird nicht in Betrieb gehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat endgültig festgestellt, dass die für die Anlage mit 37.000 Mastplätzen erteilte Genehmigung rechtswidrig ist. Damit endet der seit 16 Jahren andauernde Kampf gegen die geplante industrielle Tierhaltung in der Uckermark.

Symbolische Einreichung der Klage im Juni 2016 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam

Symbolische Einreichung der Klage im Juni 2016 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam

09. Juli 2020 - Endlich ist es entschieden: die Schweinemastanlage Haßleben wird nicht in Betrieb gehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat endgültig festgestellt, dass die für die Schweinemast erteilte Genehmigung rechtswidrig ist.

Das Gericht bestätigt, dass sich eine solche Großanlage nicht in ein kleines Dorf „einfügt“. Im Außenbereich, so das VG, sei die Anlage aber nicht genehmigungsfähig, weil es sich dabei nicht um ein so genanntes privilegiertes Vorhaben handelt. Damit ist der Rechtsstreit beendet.

Damit endet der seit 16 Jahren andauernde Kampf von Verbänden, Initiativen und Privatpersonen gegen die geplante industrielle Tierhaltung in der Uckermark. Ein großer Erfolg für die klagenden Verbände NABU, BUND und Deutscher Tierschutzbund, den breiten Unterstützerkreis, v.a. die Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein Haßleben" sowie der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft und PROVIEH.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 6. Juli 2020 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam abgelehnt. Das VG Potsdam hatte die Genehmigung, die das Landesamt für Umwelt im Jahr 2013 erteilt hatte, mit Urteil vom 16. Oktober 2017 aufgehoben. Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig, weitere Rechtsmittel gibt es nicht mehr.

Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg, erklärt: „Haßleben war immer der Inbegriff der industriellen Tierhaltung in Brandenburg. Dieses Projekt ist nunmehr gescheitert. Die Region kann aufatmen, für den Natur– und Tierschutz ist das Urteil ein großer Erfolg.“


0.3 MB - Pressenmittleilung - Schweinemastanlage Ha _leben Kommt Nicht
 

16. Oktober 2017 - Natur- und Tierschutzschutzverbände haben gemeinsam mit der BI „Kontra Industrieschwein“ einen großen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat heute die vom Landesumweltamt Brandenburg erteilte Genehmigung für den Wiederbetrieb der Schweinemastanlagen in Haßleben (Uckermark) aufgehoben. 37.000 Schweine sollten in der Anlage gemästet werden – ursprüngliche Planungen sahen sogar 80.000 Tiere vor.

Aus Sicht der Richter ist die Anlage schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Damit war die von den Umweltschützern eingereichte Klage erfolgreich. Auf viele weitere Argumente, die die Natur- und Umweltschützer gegen die Genehmigung dieser Mega-Schweineanlage in unmittelbarer Nähe sensibler Naturräume hervorbrachten, ist in dieser Verhandlung gar nicht eingegangen worden. Dem Gericht reicht ein Argument aus, um die Genehmigung aufzuheben.

Die Natur- und Tierschützer werden beobachten, wie das Landesumweltamt, das eine untergeordnete Behörde des Umweltministeriums ist, weiter in der Sache agieren wird. Angesichts des erfolgreichen Volksbegehrens gegen Massentierhaltung mit 104.000 Unterstützern, den zahlreichen Klagen von Naturschutzverbände gegen Mastanlagen und dem steigenden Widerstand der Bevölkerung sollte endlich ein Umdenken in der Landesregierung einsetzen.


15 KB - Pressemitteilung der Verbände und der BI zum VG-Urteil Schweinemastanlage Haßleben
 

2016 - Klage eingereicht Nach fast dreijähriger Bearbeitungszeit hat das Landesamt für Umwelt im Mai 2016 den Widerspruch gegen die Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) mit 37.000 Schweinen abgewiesen. Neben den katastrophalen Bedingungen für die Tiere, die ohne Tageslicht, ohne Beschäftigungsmaterial auf Vollspaltenböden eng beieinander eingepfercht werden sollen, sind für den NABU vor allem die naturschutzfachlichen Auswirkungen auf die Umgebung durch Nährstoffe, Antibiotika und sonstige Medikamente beklagenswert. In unmittelbarer Nähe zu der Anlage befindet sich eines unserer letzten intakten Moore, sowie ein See, der sich in den vergangen Jahren von der ehemaligen Nährstoffbelastung durch die Anlage sehr gut erholen konnte und heute wieder einen nährstoffarmen und artenreichen Lebensraum darstellt. Beides ist durch die Wiederinbetriebnahme stark gefährdet.

Daher hat der NABU am 7. Juni 2016 gemeinsam mit dem BUND, dem Deutschem Tierschutzbund, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Klage gegen die geplante Schweinemastanlage eingereicht. Bis dieses Verfahren, das möglicherweise durch zwei Instanzen geht, beendet ist, darf nicht mit dem Bau begonnen werden.

Dezember 2013 Der Eigentümer der geplanten Schweinemastanlage in Haßleben war mit seinem Antrag, vorzeitig mit dem Bau der Anlage beginnen zu dürfen, gescheitert. Einen entsprechenden Antrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hatte er Anfang Dezember 2013 zurückgenommen.

Die Schweinemastanlage Haßleben in der Uckermark wurde mit Bescheid vom 9. Juli 2013 genehmigt. Nach dem Umbau der alten Anlage sollen in Haßleben knapp 37.000 Schweine gehalten werden. Gegen diesen Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hatten die Landesverbände des BUND und des NABU, der Deutsche Tierschutzbund und der Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft gemeinsam mit der Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein Haßleben" Widerspruch eingelegt.

Zu DDR-Zeiten stand an gleicher Stelle eine Anlage mit 150.000 Mastplätzen. Der niederländische Investor wollte zunächst 80.000 Plätze, was das Landesumweltamt ablehnte.


Gegen massentierhaltung

Julia Ehritt mit Demo-Plakat - Foto: Nils Goldbach

Geschafft!

Volksbegehren gegen Massentierhaltung

Die Massentierhaltung boomt gerade in Brandenburg, aber auch der Widerstand wächst. Bis zum 14. Januar 2016 konnten Brandenburger für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung unterschreiben. Das Ergebnis war eindeutig! Mehr →

Kontakt

Haus der Natur - Sitz der Landesgeschäftsstelle in Potsdam - Foto: Tizian Raspe

Geschäftsstelle

Die Landesgeschäftsstelle befindet sich im Potsdamer Haus der Natur. Sie ist Dreh- und Angelpunkt der NABU-Aktivitäten.

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Auswirkungen der Massentierhaltung

Agrar-Demo Potsdam 2014

Massentierhaltung gefährdet Umwelt

Die Massentierhaltung steht in der Kritik. Die unwürdige Haltung und Tötung der Tiere sowie freiwerdende Treibhausgase sind kritische Punkte.

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weitere Klagen

Huhn - Foto: Helge May

Hähnchenmastanlage Groß Haßlow

NABU/BI zuversichtlich: auch nach der Zurückverweisung vom Bundesverwaltunsggericht an das OVG wird die Genehmigung der Anlage keinen Bestand haben.

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