Bioaerosole - Ein Gesundheitsrisiko für den Menschen?
Luftpartikel, die Pilze und Erreger mit sich tragen können
Was sind Bioaerosole?
Aerosole sind kleine, von der Luft getragene Partikel wie Staub oder Nebeltröpfchen. Die Schwebteilchen können, durch den Wind getragen, weite Distanzen zurücklegen. Wenn an ihnen Pilze, Viren, Bakterien oder Teilchen biologischer Herkunft anhaften, nennt man sie Bioaerosole. Sie treten auf natürliche Weise auf, werden aber auch durch menschliche Quellen in die Umwelt freigesetzt, z.B. durch Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen oder Tierhaltungsbetriebe. Je nach Quelle unterscheiden sich die Partikel stark in ihrer Zusammensetzung. Für den Menschen spielen zum Beispiel (Schimmel-) Pilze, die allergische Reaktionen auslösen können, oder krankheitserregende Bakterien bzw. Viren eine Rolle.
Besteht ein Gesundheitsrisiko?
Bisher lassen sich nur höhere Belastungen, also höhere Bioaerosolkonzentrationen für Anwohner von entsprechenden Anlagen feststellen. Es muss allerdings erst noch geklärt werden, ob ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch die Anlagen besteht. Es lassen sich zwar Anhaltspunkte finden, jedoch können genaue Aussagen noch nicht getroffen werden, da die Datenlage zu dünn ist. Vor allem die Bildung resistenter Keime durch hohen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung und deren Verbreitung als Bioaerosol wird untersucht und diskutiert.
Die Schwierigkeit bei der Bewertung des Gesundheitsrisikos entsteht durch die große Zahl unterschiedlicher Bioaerosole, die freigesetzt werden, die aber auch natürlich in der Umwelt auftreten. Es gibt noch keine Beurteilungsmaßstäbe, um Immissionskonzentrationen und ihre Wirkungen zu vergleichen und auch keine Wirkschwellenwerte. Dadurch wurden noch keine Grenzwerte für Bioaerosole festgelegt. Auch wenn das Gesundheitsrisiko noch nicht geklärt ist, wird zur Vorsorge auf Vermeidung bzw. Verminderung von Bioaerosolkonzentrationen gesetzt.
Da sich die Bioaerosole über Staubpartikel verbreiten, wird angenommen, dass Staubfilteranlagen in Tierhaltungsbetrieben die Belastung durch Bioaerosolen deutlich reduzieren. Leider wurde die Bioaerosolproblematik im Filtererlass des Landes Brandenburg vom November 2016 nicht erwähnt und die Filterpflicht nur für wenige Betriebe gesetzlich vorgeschrieben.