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NABU-Forderungen zur Novellierung des Wassergesetzes

Anlässlich der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes 2017 fordert der NABU Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Schadstoffen, ein einheitliches Wassernutzungsentgelt sowie eine gerechtere Verteilung von Gewässerunterhaltungskosten.

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Arndt Müller

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Arndt Müller

Januar 2017
Derzeit steht die Überarbeitung des Brandenburgischen Wassergesetzes an. Der NABU fordert von der Landesregierung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang bei der Gewässerbewirtschaftung. Die Belastung der Gewässer mit Schadstoffen muss reduziert, der Verbrauch von kostbarem Grundwasser verringert und die Kosten der Gewässerunterhaltung gerechter verteilt werden.

Derzeit dürfen Landwirte Düngemittel, insbesondere Stickstoff und Phosphor, noch bis auf einen Meter an die Böschungskante von Fließgewässern ausbringen, für Pestizide gelten unterschiedliche Anwendungsbestimmungen. Chemikalien aus der Landwirtschaft gelangen durch Verwehung und Abschwemmung in Flüsse und eiszeitliche Sölle.


Schadstoffeinträge belasten Gewässer und gefährden die Artenvielfalt

Der Schadstoffeintrag in Gewässer, Böden und Grundwasser hat weitreichende Folgen für die Gesundheit der Menschen und auch für die Artenvielfalt. Die Gifte beeinflussen u.a. die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen, Fröschen und Insekten und gefährden so den Bestand der Arten. Ein Beispiel dafür ist der deutliche Rückgang der Flussmuschel, eine nach der europäischen FFH-Richtlinie streng geschützte Art. Durch steigende Sedimenteinträge und Nitratgehalte, sowie einem mangelndem Sauerstoffgehalt am Gewässerboden, sterben vor allem Jungmuscheln ab.

Durch die Überdüngung mit Phosphor und Stickstoff kommt es oft auch zur massenhaften Vermehrung von Algen. Insgesamt führt dies vor allem im Sommer regelmäßig zum „Umkippen“ der Gewässer. Werden Algen biologisch abgebaut, wird viel Sauerstoff verbraucht, was zu einem Sauerstoffmangel des Gewässers führt. Vor allem in der Tiefenzone eines Sees greifen Mikroorganismen dann auf die Nitratatmung zurück, bei der wiederum Ammoniak und Schwefelwasserstoff produziert werden. Durch das massenhafte Vorkommen der Blaualgen entstehen ebenso Blaualgentoxine, die auch Menschen gefährden können.


Gewässerrandstreifen puffern Schadstoffeinträge

Je breiter die Gewässerrandstreifen sind, umso höher ist die Wirksamkeit gegen den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer

Je breiter die Gewässerrandstreifen sind, umso höher ist die Wirksamkeit gegen den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer

Der NABU fordert deshalb im Verbund mit einer Expertengruppe im Bundeslandwirtschaftsministerium die gesetzliche Festsetzung von zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen. Sie dienen als Pufferflächen, die frei von Düngemitteln und Pestiziden gehalten werden müssen. Ihre tatsächliche Breite wird jedoch unterschiedlich gehandhabt.

Eine gesetzliche Festlegung von zehn Metern wäre ein wichtiger Beitrag, um endlich den nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geforderten guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Brandenburg ist davon noch sehr weit entfernt: weniger als 20 Prozent der Fließgewässer befinden sich derzeit in dem geforderten Zustand. Dieser ist in erster Linie auf die Vielfältigkeit vorhandener Pflanzen- und Tierarten ausgerichtet.


Keine Privilegien bei Wassernutzungen! Gewässerunterhaltungskosten gerecht verteilen!

Der NABU Brandenburg verlangt die Gleichbehandlung bei der Erhebung des Wassernutzungsentgeltes. So sollen unter anderem die Entnahme aus Grund- und Oberflächengewässern verringert und ungerechtfertigte Privilegien abgeschafft werden.

Gewässer in Wäldern benötigen keine oder lediglich eine sehr geringe Gewässerunterhaltung, dies ist im Wesentlichen nur auf landwirtschaftlichen Flächen erforderlich. Trotzdem ist in Brandenburg jeder Flächeneigentümer verpflichtet, die Flächenunterhaltung in gleicher Höhe zu finanzieren. Der NABU fordert eine streng vorteilsbezogene Beteiligung der Grundeigentümer für die Kosten der Unterhaltungslast, ohne flächendeckende und pauschale Beiträge festzulegen. Somit könnten zu Recht Waldeigentümer entlastet werden.


NABU-Forderungen zum Wassergesetz

0.1 MB - NABU-Forderungskatalog zum Wassergesetz
 

Fachgespräch Gewässerrandstreifen

Graben - Foto: Helge May

Gewässerrandstreifen zwingend notwendig

Maximale Schutzwirkung ab 10 Meter

Der NABU Brandenburg forderte bereits im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes zehn Meter breite Randstreifen, um die Einträge von Schadstoffen in Gewässer zu minimieren. Damit könnte auch mehr Vielfalt in die Landschaft gebracht werden. Mehr →

Fachgespräch Gewässerrandstreifen

Graben - Foto: Helge May

Gewässerrandstreifen notwendig

Der NABU Brandenburg fordert 10 Meter breite Randstreifen zwingend vorzuschreiben, um die Einträge von Schadstoffen in Gewässer zu minimieren.

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Bodenschutz

Unser Boden steckt voller Leben und wird doch oftmals mit Füßen getreten - Foto: CIS/pixelio.de

17. NABU-Naturschutztag

Der 17. NABU-Naturschutztag widmete sich der faszinierenden Welt des Bodens. Hier geht es zur Zusammenfassung und zumDownload der Referate.

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Chemie in der Landschaft

Düngung - Foto: Ingo Ludwichowski

16. NABU-Naturschutztag

Unsere Umwelt wird zunehmend mit chemischen Mitteln aller Art belastet. Ein Großteil wird dabei über Pflanzenschutz- und Düngemittel eingetragen.

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Termine

27.06. 00:00 Uhr

Handwerkskünste aufgefrischt: Schnitzen
15913 Alt-Schadow

27.06. 17:00 Uhr

Kinder- und Familienübernachtung im Grünen Klassenzimmer
19322 Rühstädt

28.06. 18:00 Uhr

Pflegeeinsatz Höllengrund-Pulverberg
15738 Zeuthen

02.07. 10:00 Uhr

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03.07. 14:00 Uhr

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