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Großschutzgebiete sichern und stärken!

Stiftungsidee stößt beim NABU auf Skepsis

Der NABU Brandenburg fordert, die Verwaltung der Biosphärenreservate und Naturparke beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu belassen.

Untere Havel - Foto: Klemens Karkow

Untere Havel - Foto: Klemens Karkow

16. Dezember 2013 - Dafür ist es notwendig, die vorgenommene Streichung aller Personalstellen der Großschutzgebiete in der Personalbedarfsplanung des Landes rückgängig zu machen und den Stellenplan langfristig beizubehalten.


„Gegenüber diesem Vorgehen wäre die Auslagerung der Großschutzgebietsverwaltungen in eine Stiftung eine Schwächung der Großschutzgebiete, die dann nicht mehr als Teil der Landesverwaltung agieren könnten und eine Kürzung ihrer Landeszuschüsse befürchten müssten. Ein solches Ergebnis würde eindeutig der Zielsetzung im Koalitionsvertrag widersprechen, die Großschutzgebiete zu stärken. Unsere Großschutzgebiete sind wichtig für Regionalentwicklung und Naturschutz. Die Überleitung in eine Stiftung sehen wir auch als Schwächung des ländlichen Raumes an. Eine Stiftung könnte ihre Aufgaben in der Region gegenüber Kommunen, Wirtschaft und Landnutzern nicht wirkungsvoll leisten“, so Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg.

Bei einer dauerhaften auskömmlichen Finanzierung der Stiftung durch das Land spart dieses kein Geld, sondern wandelt lediglich Personalkosten in Sachkosten um. Eine solche Umbuchung ist kein sinnvoller Grund, der die Auslagerung der Aufgabe rechtfertigt und deren Nachteile aufwiegt. Die Überführung des Landesgestüts Neustadt/Dosse in eine Stiftung, die dann in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, ist ein unerfreuliches Beispiel für eine Stiftungslösung.

Wenn sich die Landesregierung trotz der damit verbundenen Schwächung der Großschutzgebiete für die Überführung in eine Stiftung entscheidet, muss die Finanzierung der Großschutzgebiete dauerhaft gesichert werden. „Ein schrittweises Aushungern darf nicht passieren. Deshalb muss eine Finanzierungsvereinbarung zusammen mit einem Stiftungserrichtungsgesetz vorgelegt werden, der die Finanzierung der Großschutzgebiete für mindestens 20 Jahre gewährleistet. Die Großschutzgebiete in Brandenburg gehören „zum Tafelsilber der deutschen Einheit“ und sind wichtige Akteure und Partner der Regionalentwicklung im ländlichen Raum. Der NABU Brandenburg fordert eine gründliche gesellschaftliche Diskussion, bevor die Großschutzgebiete aus der Landesverwaltung ausgegliedert werden“, so Schmitz-Jersch.


61 KB - Grossschutzgebiete Sichern - Beschluss Landesvorstand 16-12-2013
 

Weitere Positionen und Forderungen

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Geschäftsstelle

Die Landesgeschäftsstelle befindet sich in Potsdam auf dem Gelände der Waisenhaus-Stiftung gegenüber dem Haus der Natur.

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27.06. 00:00 Uhr

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27.06. 17:00 Uhr

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28.06. 18:00 Uhr

Pflegeeinsatz Höllengrund-Pulverberg
15738 Zeuthen

02.07. 10:00 Uhr

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03.07. 14:00 Uhr

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