Position zur Windkraftnutzung in Brandenburg
NABU und BUND: Ausbau der Windkraftnutzung erfordert Ausstieg aus der Braunkohle
März 2016 Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Errichtung von Windkraftanlagen auf 2 Prozent der Landesfläche Brandenburgs auszudehnen. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Naturschutzverbände NABU und BUND, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich gestaltet wird und zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt. Bisher führte der erhebliche Ausbau der Windenergienutzung in Brandenburg nicht zu einer Reduzierung der Braunkohleverstromung. Im Gegenteil, am Aufschluss neuer Tagebaue hält die Landesregierung unverändert fest.
NABU und BUND sind der Auffassung, dass der weitere Ausbau der Windenergie grundsätzlich nur dann zu unterstützen ist, wenn es zu einer gleichzeitigen Reduzierung der Braunkohleverstromung kommt, damit ein Effekt für den Klimaschutz eintritt. Deshalb ist eine politische Entscheidung mit verbindlichen Zeitplan zum Braunkohleausstieg notwendig. Der Ausbau erneuerbarer Energie ist so zu steuern, dass Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden.
Waldflächen meiden, Fledermäuse und Vögel schützen
Kritisch sehen die Naturschützer auch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. So zum Beispiel im Liepnitzwald bei Wandlitz, in dem das Windeigungsgebiet 47 von der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vorgesehen ist. Oder die Windeignungsgebiete 24 und 33 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Flämimg bei Bliesendorf bzw. bei Kallinchen. Allein durch den Bau der Zuwegung und die Standfläche der Anlagen büßen unsere Wälder einen erheblichen Teil ihrer ökologischen Funktion ein.
Darüber hinaus stellen die Anlagen eine tödliche Gefahr, insbesondere für Vögel und Fledermäuse dar. So sind allein in Brandenburg bisher 920 durch Windkraftanlagen getötete Vögel nachgewiesen worden, darunter auch geschützte Arten wie Rotmilan und Seeadler. Dabei handelt es sich allerdings nur um die Tiere, die auch gefunden wurden. Es ist anzunehmen, dass dies nur ein geringer Teil der tatsächlichen Totschlagopfer ist. Die Naturschützer befürchten, dass sich die Opferzahlen bei Windkraftanlagen im Wald noch erheblich erhöhen.
Verbindliche Regelungen notwendig
Die im sogenannten „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten festgelegten Mindestabstände zu Brutplätzen geschützter Vögel, die so genannten Tierökologischen Abstandskriterien (TAK), müssen eine verbindliche Grundlage bei der Genehmigung von Anlagen darstellen und dürfen nicht wie bisher nur Empfehlungen bleiben.
Auch fehlen bislang die verbindlichen Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnbebauungen. Die Empfehlungen von 800-1000 Meter Abstand reichen nicht aus, um Einwohner vor den Auswirkungen von Windkraftanlagen zu schützen. Darüber hinaus müssen die Mitwirkungsmöglichkeiten in den Regionalen Planungsgemeinschaften gestärkt werden. „Auch für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unterhalb von 10.000 muss es die Möglichkeit geben, sich bei den regionalen Plangemeinschaften einbringen zu können“, fordert Burkhard Voß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.
Frühere Positionspapiere
Um die Ziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen, wird wesentlich auch auf Windkraft gesetzt. In Brandenburg sollen nun neue WKA-Standorte in „Wirtschaftswäldern“ bzw. „naturfernen Forsten“ erschlossen werden. Mehr →