Erfolgs-Begehren gegen Massentierhaltung
Knapp 104.000 Bürger*innen haben unterschrieben
Das Ergebnis des Volksbegehrens gegen die Massentierhaltung ist ein Riesenerfolg und selbst für alle Organisatoren in dieser Eindeutigkeit überraschend. 80.000 Stimmen waren gefordert - 103.891 gültige Eintragungen wurden erreicht.
5,11 % der Bürgerinnen haben sich am Volksbegehren beteiligt: zwischen 2,27 % und 10,71 % in den einzelnen kreisfreien Städten und Landkreisen. Auflistung Ergebnisse
Zahllose NABU-Aktive haben mit ihrem unermüdlichen Einsatz zu diesem Erfolg beigetragen - ihnen gilt unser großer Dank. Nun muss sich der
Landtag nochmals mit den Forderungen des Volksbegehren auseinandersetzen. Die Landwirtschaftspolitik in Brandenburg muss sich grundsätzlich ändern! Immer mehr Megaställe führen zum Verdrängungsprozeß und Arbeitsplatzverlust im ländlichen Raum, zu Tierleid, zu überbordenden Antibiotikaeinsatz in der Tiermast und damit zur Belastung von Natur und Umwelt. Wenn die Landespolitik nicht auf die Forderungen des Volksbegehrens eingeht, wird das Bündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg einen Volksentscheid einleiten. Der NABU ist dabei!
Hier die Forderungen des Volksbegehrens:
1. Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden. Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.
2. Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern! Wir müssen unsere Tiere endlich so halten, dass die Verhaltensstörungen Schwanzbeißen und Federpicken nicht mehr auftreten, statt die Tiere an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen!
3. Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg!
Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können.
4. Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände!
Tiere können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Agrarinvestoren schon. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden, die Tierschutzverbände müssen die Rechte der Tiere auch vor Gericht vertreten dürfen!
Stellungnahmen des NABU Brandenburg zur Anhörung der Volksinitiative gegen Massentierhaltung im Brandenburger Landtag
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