NABU zum 1. Entwurf der Wolfsverordnung Brandenburg
Der NABU Brandenburg kritisiert den jetzt vorgelegten ersten Entwurf der Wolfsverordnung. Mehr →
November 2017 Nach Ansicht des NABU werden dringend klare Handlungsabläufe, ein nachvollziehbares Verfahren und zentrale, fachlich gut ausgebildete Ansprechpartner, durch die das sogenannte auffällige Verhalten eines Wolfes bewertet werden kann, benötigt. Entscheidend für ein funktionierendes Wolfsmanagement ist dabei auch, dass die im Land erhobenen Daten zu Vorkommen von Wolfsrudeln, Rissmeldungen und genetische Untersuchungen gebündelt und im Zusammenhang ausgewertet werden. Dies ermöglicht deutlich konkretere Aussagen über das Verhalten der Wölfe und notwendige Eingriffe.
Der neue Entwurf berücksichtigt klar die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und macht deutlich, dass Prävention und Vergrämung im Rahmen des Zumutbaren immer einem Abschuss vorangestellt sein müssen. Daher begrüßt der NABU ausdrücklich, dass die Mindeststandards für den Schutz von Weidetieren als Anlage zu der Verordnung dies noch einmal unterstreichen.
Um dafür ein Zeichen zu setzten, hat der NABU eine Kampagne ins Leben gerufen, mit der jeder einzelne durch seine Spende den Herdenschutz unterstützen kann (brandenburg.nabu.de/herdenschutz). Dort kann auch das Aufwachsen von Herdenschutzhunden live verfolgt werden. Damit wollen NABU und die AG Herdenschutzhunde zeigen, dass Herdenschutzhunde keine Kuscheltiere sind, sondern von Geburt an auf ihre spätere Aufgabe und das Zusammenleben mit Weidetieren vorbereitet werden.
Ausdrücklich warnt der NABU davor, Wölfe anzufüttern. Egal ob es eine vorsätzlich eingerichtete Futterstelle ist, um bessere Fotos oder interessantere Beobachtungen zu machen oder ob es die Picknick-Reste im Wald sind. Dadurch verbinden Wölfe menschlichen Geruch mit Nahrung und entwickeln potentiell eher ein problematisches Verhalten.
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Der NABU hatte 2013 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Umweltministerium zur Umsetzung des Wolfsmanagementplanes abgeschlossen. Mehr →