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Schwalben als bedrohte Arten geschützt

Rechtliche Grundlagen des Schwalbenschutzes

Rauch- und Mehlschwalben gehören zu den geschützten Arten in Europa. Für ihren Schutz gelten klare Regeln. Aber was stellen die einzelnen Verbote dar und an wen kann ich mich wenden?

Rauchschwalbe auf Spaten

Rauchschwalbe auf Spaten - Foto: Leo/fokus-natur.de

Rauch- und Mehlschwalben gehören nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG von 1979) zu den geschützten Arten und fallen somit unter die Verbote der §§ 39, 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Eine spezielle Landesregelung gibt es dazu in Brandenburg nicht.
Diese Vorschriften verbieten jegliche Handlungen, die zur mutwilligen Beunruhigung der Tiere führen sowie das Fangen oder Töten ohne vernünftigen Grund. Auch die grundlose Beeinträchtigung oder Zerstörung der Lebensstätten ist verboten.

Was bedeutet das genau?
- Eine Beschädigung ist bereits das Entfernen von Überreste von Nestern, denn diese bilden Ansatzpunkte für den Wiederaufbau im folgenden Jahr und sind daher vom Schutz umfasst.
- Gleiches gilt, wenn der Zugang zu den Brutstätten versperrt wird, zum Beispiel durch Baugerüste oder Schließen der Eingänge.
- Der Schutz der Lebensstätten nesttreuer Arten, wie der Schwalben ist auch in Abwesenheit der Tiere gegeben. Somit auch in den Wintermonaten und damit ganzjährig.
- Jegliche Entfernung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung oder sonstige Beeinträchtigung von Schwalbennestern ist grundsätzlich rechtswidrig.
- Verbotene Handlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollten sie sogar in der Brutzeit stattfinden, liegt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz vor.


Ausnahmen sind bei Unvermeidbarkeit nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich. Zudem muss in solchen Fällen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewährleisten, gesorgt werden.
- Voraussetzung ist, dass eine Genehmigung vor der Handlung erteilt wurde.
- Um die Auswirkungen zu minimieren, können Bauzeiträume bspw. auf die Monate begrenzt werden, in denen die Schwalben nicht brüten. Eine Entfernung kommt nur von Oktober bis März in Frage, soweit die Nester anschließend an selber Stelle ersetzt werden.
- Ausgleichsmaßnahmen werden je nach Situation festgesetzt. Diese können zum Beispiel eine Umsiedlung in nahegelegene Kolonien darstellen. Auch das Aufstellen von vorübergehenden Kunstnestern auf demselben Grundstück stellt eine Möglichkeit für den Schutz der Tiere dar.

Sollte das Abschlagen der Nester oder ähnliche Handlungen beobachtet werden, können sich Naturfreunde an den NABU vor Ort oder die zuständige Naturschutzbehörde wenden.

Für die Einhaltung der Vorschriften, Ahndung von Verstößen und Erteilung von Genehmigungen ist die jeweilige untere Naturschutzbehörde (angesiedelt in der Landkreisverwaltung) zuständig.


Mehr zum projekt "schwalben willkommen!"

Rauchschwalbe - Foto: Frank Derer
Schwalben willkommen!

Schwalbenfreunde in Brandenburg aufgepasst: Wer an seinem Haus Schwalben duldet oder aber aktiv schützt, indem er zum Beispiel Nisthilfen anbietet, hat die Möglichkeit, sich um die Plakette „Schwalben willkommen!“ zu bewerben. Mehr →

Schwalbenplakette an Hauswand - Foto: Tizian Raspe
Bewerben Sie sich hier

Sie sind Brandenburger*in, haben ein Herz für Schwalben und setzen sich für deren Schutz ein? Bei Ihnen brüten schon lange die flinken Flugkünstler? Dann sind Sie ein Schwalbenfreund! Bewerben Sie sich hier um die Plakette "Schwalben willkommen!". Mehr →

Ausgezeichnete Schwalbenfreunde

  • Auszeichnung - Foto: Helmut Gille

    100 Mal „Schwalben willkommen!“

    „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer“. Mit nur einer Schwalbe gibt sich Familie Andres aus Criewen auch nicht zufrieden. Mehr →

  • Übergabe Schwalben-Plakette Oranienburg - Foto: Wolfgang Hiepen

    Schwalben im Schloss willkommen!

    Mit der Auszeichnung der Stadt Oranienburg startet der NABU in die zweite Saison von „Schwalben willkommen“. Mehr →

  • Michael Stober und Werner Kratz - Foto: Tizian Raspe

    Schwalben-Plakette an Landgut Stober

    Zum Auftakt der Schwalbensaison 2015 zeichnete der NABU Brandenburg das Biohotel "Landgut Stober" mit der Plakette "Schwalben willkommen!" aus. Mehr →

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Schwalbenplakette an Hauswand - Foto: Tizian Raspe

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Schwalbenbestand in Brandenburg

Rauchschwalbe - Foto: Frank Derer

Auf dem absteigenden Ast

Auch, wenn man Rauch- und Mehlschwalben in Brandenburg noch relativ häufig beobachten kann, ist der Bestand seit Jahren rückläufig.

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Praktische Tipps

Unter Mehlschwalbennestern in Probsthaida brachte der NABU Leipzig zum Schutz vor der Verschmutzung der Hausfassade Kotbretter aus Metall an - Foto: Karsten Peterlein

Schwalben helfen

Schwalbenfreunde aufgepasst: Wer Nisthilfen, Kunstnester oder Kotbretter selber bauen möchte, findet hier nützliche Tipps und Anleitungen.

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Termine

05.02. 10:00 Uhr

Familientag: Ein Storch geht auf Reisen
16278 Angermünde

11.02. 17:00 Uhr

Vortrag Wildbienen im Garten
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

12.02. 10:00 Uhr

Winterwanderung Biesenthaler Becken
16359 Biesenthal

12.02. 14:00 Uhr

Vortrag British Columbia
16278 Angermünde

18.02. 10:00 Uhr

Flächenpflege Kiesgrube Hellberge
16831 Rheinsberg

23.02. 09:00 Uhr

BFD-Seminar Amphibien und Reptilien
03099 Kolkwitz

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14467 Potsdam

Telefon 0331.20 15 57 - 0 | Fax - 7
info@NABU-Brandenburg.de

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 030.28 49 84-60 00

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