Bleifreie Jagd in Brandenburg
Schutz für Flora und Fauna vor toxischer Wirkung von Blei
Was der NABU Brandenburg seit Langem eingefordert hat, steht nun endlich fest: seit dem 1. April 2021 gilt die 2019 in der Verordnung zum Jagdgesetz festgelegte bleifreie Jagd auf Schalenwild in Brandenburg. Nachdem 2019 der Einsatz von bleifreier oder bleiminimierter Munition vorgeschrieben wurde, endete die Übergangsfrist dafür am 31. März 2021 (siehe § 4 Abs. 11 der Durchführungsverordnung für das Jagdgesetz – BbgJagdDV ).
Mit Beginn des Jagdjahres 2021 wird in freier Wildbahn nur noch bleifrei auf Hirsche, Rehe und Wildschweine gejagt. Schon seit 2005 ist Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel an und über Gewässer verboten. Im Landeswald ist bleifreie Munition seit 2013 Pflicht.
Untersuchungen über die Tötungswirkungen vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) zeigen, dass bleifreie Jagdmunition dieselbe Wirkung besitzt. Abstriche in Sachen Tierschutz müssen demnach nicht gemacht werden. Auf dem Markt gibt es bereits eine breite Palette an bleifreier Munition. Neben Brandenburg haben bereits andere Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland die bleifreie Munition in ihren Jagdgesetzen oder für die eigenen Landesflächen verankert.
Toxische Wirkung von Blei
Vor allem die Flora und Fauna in Brandenburgs Wäldern ist mit der neuen Verordnung vor Blei geschützt. Liebhaber*innen von Wildgerichten übrigens ebenfalls.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Bleivergiftungen eine der häufigsten Todesursachen von Seeadlern ist. Durch den verhältnismäßig sauren Magensaft von Seeadlern (und anderen Greifvögeln) lösen sich Bleipartikel schneller, gelangen ins Blut und entfalten ihre schädliche Wirkung. Dort verursacht Blei unter anderem Störungen des Zentralnervensystems und zerstört die roten Blutkörperchen, wodurch der Sauerstofftransport behindert wird. Die Seeadler sterben damit qualvoll. Nicht verwertbare Innereien erlegter Wildtiere mit bleihaltigen Rückständen wurden den aasfressenden Vögeln also oft zum Verhängnis.
Doch nicht nur Seeadler profitieren von der neuen Verordnung: das toxisch wirkende Blei kann nicht mehr über den Boden in den Naturkreislauf gelangen und andere Organismen gefährden.
Was passiert mit überschüssiger Munition?
Auf Übungsplätzen und an Schießständen dürfen bleihaltige Munitionen weiterhin verwendet und aufgebraucht werden. Das Gleiche gilt auch für die dazugehörigen Waffen, für die es keine bleifreie Munitionsalternative gibt. In brandenburgischen Jagdrevieren dürfen diese jedoch nicht mehr zum Einsatz kommen.
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