Die Weinbergschnecke (Helix pomatia L.)
Wissenswertes über die ausdauernden Liebhaber
Systematik: Sie gehört innerhalb der Ordnung der Lungenschnecken (Pulmonata) in die Familie der Schnirkelschnecken (Helicidae).
Erkennungsbild: Die Weinbergschnecke ist die größte Art unter den heimischen Gehäuseschnecken. Sie ist an ihrem bräunlich gefärbten, knapp 4 cm hohem Gehäuse leicht zu erkennen.
Lebensraum: Die Weinbergschnecke bevorzugt offene Lebensräume wie Gebüsche, verwilderte Gärten, Friedhöfe, Parks, Wegränder und Randgebiete von Laub- und Mischwäldern. Dabei ist sie vor allem auf kalkreichen, feuchten und wärmespeichernden Untergründen zu finden.
Verbreitung: Die Verbreitungsschwerpunkte liegen vor allem in den Kalkgebieten in West-, Mittel- und Süddeutschland. Die Verbreitung in den einzelnen Bundesländern ist jedoch weitestgehend unbekannt.
Fortpflanzung: Weinbergschnecken sind Zwitter und besitzen somit sowohl weibliche, als auch männliche Geschlechtsorgane. Der Vorgang der Fortpflanzung vom einleitenden Liebesspiel bis hin zur endgültigen Verpaarung kann z.T. mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Dabei wird von einer der Schnecken ein Liebespfeil in die andere Schnecke gestoßen, wodurch es anschließend zur Begattung kommen kann.
Lebenszyklus: Nachdem die Weinbergschnecke ihre Eischale verlassen und den Weg aus der Erdhöhle, in der die Eier abgelegt wurden, an die Oberfläche überwunden hat, beginnt das erste Jahr der Weinbergschnecke. Sie ernährt sich das Jahr über von diversen Pflanzenbestandteilen. Bei Trockenheit im Sommer und Kälte im Winter sucht sie geschützte Orte auf, um diese ungünstigen Lebensbedingungen mithilfe eines Ruhe-zustands zu überdauern. Weinbergschnecken können in freier Natur ein Alter von bis zu 20 Jahren erreichen.
Gefährdung: Durch moderne Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, intensive Bodenbearbeitung und mineralische Düngung wird die Art zunehmend aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten verdrängt.
Schutzstatus: Die Weinbergschnecke ist nach Bundesartenschutzverordnung und FFH-Richtlinie (Anhang V) geschützt.
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