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Wespen und Hornissen am Haus – was tun?

Umsiedlung nur mit Ausnahmegenehmigung möglich

Wer am Haus ein Wespen- oder Hornissennest entdeckt, sollte nicht in Panik verfallen. Im Herbst stirbt das Volk ab und wenn man ein paar Tipps beherzigt, ist das zeitweise Zusammenleben ungefährlich. Für Notlagen kann man eine Umsiedlung beantragen.


  • Hornissen am Nest - Foto: Helge May

    Hornissen am Nest - Foto: Helge May

  • Deutsche Wespe frisst an Brombeere - Foto: Helge May

  • Gemeine Wespe auf einem Kuchen - Foto: Helge May

  • Knotenwespe - Foto: Helge May

  • Lehmwespe Gymnomerus laevipes (Männchen) - Foto: Helge May

  • Nest der Heidefeldwespe in Brombeere - Foto: Helge May

Viele Anrufe beim NABU Brandenburg drehen sich nicht nur im Spätsommer um Wespen- und Hornissennester. Offenbar sorgt trockenes warmes Wetter für optimale Brutbedingungen. Viele Anrufer*innen sind unsicher, ob von solchen Nestern Gefahren ausgehen. Oft wird auf eine sofortige Umsiedlung bestanden.

Doch das kann und will der NABU nicht leisten, denn zum einen gibt es dafür keine Ressourcen und zum anderen spielen auch Wespen und Hornissen eine wichtige Rolle in unserem Ökogefüge. Zudem stehen diese Tiere unter Artenschutz. Das Brandenburgische Naturschutzgesetz verbietet es, wildlebende Tiere zu fangen oder zu töten. Auch die Nutzung elektrischer Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume ist daher unzulässig.

In Deutschland kommen mehrere staatenbildende Wespenarten vor, von denen aber nur zwei – die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe – aufgrund ihres Verhaltens (Anfliegen von menschlichen Nahrungsmitteln) dem Menschen lästig werden. Die anderen Arten wie Rote Wespe, Mittlere Wespe, Sächsische Wespe, Waldwespe, Norwegische Wespe u.a. sind für den Menschen harmlos und zum Teil geschützt. Zu den Echten Wespen gehört auch die Hornisse.

Mitbewohner für nur kurze Zeit

Vielen Menschen ist gar nicht bekannt, dass diese Insektenvölker nur wenige Monate existieren. Meist werden die Völker erst zum Höhepunkt der Entwicklung und durch die rege Flugtätigkeit im Spätsommer entdeckt. Mit dem ersten Frost stirbt das Volk ab. Nur die Königinnen überleben. Sie fressen sich nach dem Hochzeitsflug Reserven für den Winter an, um dann an frostfreien Orten wie Mauerritzen, Holzstapeln oder Dachböden zu überwintern. Im Frühjahr erwachen nur die Königinnen wieder und beginnen an einer geeigneten Stelle den Bau eines neuen Nestes. Alte Nester vom Vorjahr werden nicht wieder besiedelt.

Friedliches Zusammenleben ist möglich

Bei Einhaltung hier aufgeführter Tipps, kann das Zusammenleben auf Zeit ungefährlich(er) gestaltet werden.
· Bewahren Sie Ruhe
· Schlagen Sie nicht nach den Tieren
· Vermeiden Sie Erschütterungen des Nestes
· Verstellen Sie nicht den Eingang und die Flugbahn zum Nest
· Halten Sie ca. 2-4 Meter Abstand zum Nest
· Vermeiden Sie es, die Tiere wegzupusten
· Sichern Sie Fenster mit Gaze
· Decken Sie Speisen und Getränke ab
· Vermeiden Sie unnötige Beleuchtung, denn diese lockt die Tiere an
· Sammeln sie Fallobst gleich auf

Mit diesem Wissen ist es für viele Menschen hoffentlich einfacher, Hornissen oder Wespen in ihrer Nähe zu tolerieren.


Umsiedlung nötig? – Dann Ausnahmegenehmigung holen!

Für die Beseitigung von Nestern von Arten, die im Anhang I der Bundesartenschutzverordnung stehen, muss ein „vernünftiger Grund“ vorgelegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist also eine Umsiedlung der Nester von Fachleuten möglich. Hierfür ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ansprechpartner dafür sind in Brandenburg die Unteren Naturschutzbehörden (UNB), die Teil der Landkreisverwaltungen sind.

Die Adressen der Naturschutzbehörden Brandenburgs finden Sie hier: Untere Naturschutzbehörden


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