Horste streng geschützter Arten zerstört
Ministerium muss handeln / Melden Sie ähnliche Fälle
Leider müssen wir feststellen, dass sich die Fälle häufen, in denen Bäume mit Horsten von streng geschützten Arten wie Schreiadler oder Seeadler beseitigt, die Horste zerstört oder die Tiere massiv bei der Brut gestört werden. Die Vermutung liegt nahe, dass dieses Vorgehen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen steht, und „Störfaktoren“ beseitigt werden sollen.
In letzter Zeit sind wiederholt derartige Fälle bekannt geworden: rbb-online.de
Bisher sind alle strafrechtlichen Ermittlungen im Sande verlaufen. Wir erwarten, dass das Naturschutzministerium hier umgehend tätig wird und dem kriminellen Vorgehen die Grundlage entzieht. Ein ensprechendes Schreiben ist an Minister Vögelsänger gegangen. Es muss rechtlich gesichert und öffentlich klargestellt werden, dass nach Zerstörung eines Horstes die Schutzvorschriften für den konkreten Standort weiter Geltung besitzen. Die im Erlass zur Umsetzung des §44 BNatSchG für den Niststättenschutz enthaltene Abweichung für Horststandorte in Windeignungsgebieten zur Privilegierung der Windkraft sollte in solchen Fällen ausdrücklich entfallen.
Bitte melden Sie uns ähnliche Fälle aus Brandenburg!
Da wir bislang häufig nur zufällig von dem Verschwinden solcher Horstbäume erfahren, freuen wir uns über die Meldung Ihnen bekannter Fälle mit möglichst genauen Ortsangaben an horstschutz@nabu-brandenburg.de.