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NABU zu den Wolfssichtungen in Rathenow

Nicht jeder Wolf im Siedlungsgebiet ist ein "Problemwolf"

Mitte Dezember hat sich ein Wolf in Rathenow mehrfach ohne Scheu Menschen genähert. Die zuständige Behörde sah darin eine potentielle Gefahr und hat eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt, zu der auch die Verbände Stellung genommen haben.

Wolf - Foto: NABU/Karl-Heinz Kuhn

Wolf - Foto: NABU/Karl-Heinz Kuhn

05. Januar 2017 Der sogenannte „Wolf von Rathenow“ sorgte Ende 2016 für viel Aufregung. Gestern wurde bekannt (rbb-Bericht rbb in Brandenburg aktuell), dass sich offenbar wieder ein Wolf im Rathenower Stadtgebiet aufgehalten hat. Ob es das gleiche Tier wie im Dezember war, geht daraus nicht hervor. Nur allein die Sichtung eines Wolfes im Stadtgebiet ist nach Ansicht des NABU Brandenburg kein Grund, dieses Tier sogleich als "Problemwolf" mit all den daraus resultierenden Konsequenzen abzustempeln. Nach Informationen des NABU wurde das Tier auch nicht in unmittelbarer Nähe eines Supermarktes angetroffen, sondern auf einer Wiese nahe eines Gewerbegebietes, in dem sich auch ein Supermarkt befindet. Außerdem sei das Tier bei Herannahen eines Fahrzeuges geflüchtet.

Der NABU erwartet von den zuständigen Behörden, dass erfahrene Wolfsbiologen die Lage sondieren und wenn möglich, den Wolf besendern. Eine solche technische Überwachung wird Aufschluss darüber geben, ob sich das Tier auffällig verhält und ob es sich um eines oder verschiedene Tiere handelt. Bei einer möglichen Gefahr kann dann auch dementsprechend schnell gehandelt werden. Der NABU warnt davor, bei jeder Sichtung eines Wolfes in oder um Rathenow sofort von einem auffälligen Wolf zu sprechen.

Der NABU spricht sich dafür aus, den gesamten Vorgang der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) zur Bewertung vorzulegen. Die Experten des DBBW sind mit internationalen Fachleuten vernetzt und bieten auf diesem Weg einen reichhaltigen Erfahrungsschatz. Das DBBW wurde u.a. mit der Aufgabe eingerichtet, die Bundesländer bei der Einschätzung von auffälligen Wölfen zu beraten.

Zwischen dem 13. und 16. Dezember kam es nach Einschätzung des Landesumweltamtes (LfU) glaubhaften Berichten zufolge zu mehreren Wolfssichtungen im Stadtgebiet. Dabei soll sich ein Wolf u.a. einem Kind genähert und dieses beschnuppert haben. Dies wäre ein auffälliges Verhalten, demzufolge ein Wolf laut Wolfsmanagementplan besonders beobachtet werden soll.

Das Landesumweltamt (LfU) hatte daraufhin einen Fachmann geschickt, der die Lage vor Ort beurteilen sollte. Aufgrund des sich möglicherweise entwickelnden Gefahrenpotentials und auch, um schnell handeln zu können, wurde kurz vor dem Wochenende eine mündliche Ausnahmegenehmigung für den Fall erteilt, dass es zu weiteren Nahbegegnungen bzw. aggressivem Verhalten gegenüber Menschen käme.

Am Montag, den 19. Dezember 2016 erhielten die anerkannten Naturschutzverbände (darunter auch der NABU) Gelegenheit, zum Antrag des LfU zur "Artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung oder Entnahme (Fang oder Tötung) eines Wolfes im Siedlungsbereich der Stadt Rathenow" Stellung zu nehmen.

Der NABU hat nie einer uneingeschränkten Tötung des Wolfes, wie es teilweise in der Öffentlichkeit kolportiert worden ist, zugestimmt. Doch in Anbetracht der potentiellen Gefahrenlage hatte der NABU gemeinsam mit den anderen anerkannten Naturschutzverbänden keine Einwände gegen das Vorgehen der zuständigen Naturschutzbehörden erhoben. Das bedeutet, dass erst einmal alle Möglichkeiten der Vergrämung bis hin zum Einsatz von Gummigeschossen ausgeschöpft werden müssen. Nur wenn diese keine Wirkung entfalten oder das Tier gehäuft auffälliges Verhalten zeigt, ist die tierschutzgerechte Tötung als letzte Konsequenz in Betracht zu ziehen.

Diese Handlungskette entspricht den Vereinbarungen im Brandenburger Wolfs-Managementplan, die auch seit 2009 offizielle NABU-Position zum Wolf ist. Daher hat der NABU dem geplanten Vorgehen zugestimmt.

Fazit: Nicht jeder Wolf, der sich dem Menschen nähert, ist verhaltensauffällig. Die alleinige Präsenz darf auch in Zukunft kein Grund zum Abschuss sein. Daher muss jeder Fall einer potentiellen Tötung einzeln betrachtet werden. Die Sicherheit des Menschen geht vor. Aber so lange ein Wolf keinen Menschen gefährdet, wäre seine Tötung ein illegaler und unbegründeter Aktivismus.


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