Bibermanagement in Brandenburg
Prävention und Dialogbereitschaft im Umgang mit dem Großnager





Biber als Landschaftsbauer
Biber (Castor fiber) ist eine streng geschützte Tierart. Sie darf nicht gefangen oder getötet werden. Auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten, insbesondere seine Burgen, stehen unter Schutz. In Brandenburg wird die Populationsgröße des Bibers derzeit auf 3.500 bis 3.700 Tiere geschätzt.
In der Wahl ihrer Gewässer sind Biber recht anspruchlos und erhöhen mit dem Bau ihrer Dämme den Wasserstand. Das dient vor allem als Schutz vor Feinden. Bei Gefahr taucht der Großnager einfach ab. Für den Bau benötigen sie Äste und Zweige von Bäumen, die sie i.d.R. auch fällen. Vom Fällen der Bäume profitieren wiederum Stauden, Kräuter und Weichhölzer, die den Bibern als Nahrungsquelle dienen.
Durch die Biberdämme wird die Fließgeschwindigkeit des jeweiligen Gewässers verlangsamt, wodurch sich nährstoffreiche Sedimente ablagern und das Wachstum von Röhrichten gefördert wird. Der Anstau von Gewässern kann auch die Überschwemmung umliegender landwirtschaftlich genutzter Flächen mit sich bringen. Damit verbunden sind zunehmend Konflikte auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Straßen sowie an Hochwasserschutzanlagen wie Deichen und Dämmen.
Die Herausforderung im Umgang mit dem Biber besteht heute darin, einerseits den Anforderungen zum Erhalt der streng geschützten Art gerecht zu werden, andererseits aber auch Lösungen für Probleme mit dem Biber in der über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft Brandenburgs anzubieten.
Rahmenbedingungen im Brandenburger Bibermanagement
Unter bestimmten Bedingungen können Ausnahmen vom Schutzstatus des Bibers erlassen werden. Davon hat Brandenburg im Jahr 2015 Gebrauch gemacht.
Mit der Ausbreitung des Bibers und der Zunahme der Konflikte hat das Land Brandenburg mit einem Sieben-Punkte-Plan reagiert, der vor allem auf Prävention abzielt und den Umgang mit der streng geschützten Art vereinfachen soll. Inhalte sind schwerpunktmäßig:
- der Erlass einer Biberverordnung, die Bereitstellung von Fördermitteln zur Prävention und Erstattung von Biberschäden
- Vorschläge für Präventionsmaßnahmen mit der Richtlinie „Förderung von Präventionsmaßnahmen und laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Biber)“
- Festlegung einer Biberbeauftragen im Ministerium und Stärkung des Vollzugs in den Landkreisen
So dürfen unter Einhaltung der Verordnungsvorgaben an an Stau- und Hochwasserschutzanlagen, Böschungen von öffentlich gewidmeten Verkehrswegen, Dämmen von Kläranlagen und erwerbswirtschaftlich betriebenen Teichanlagen...
- ...(un-)bewohnte Biberbaue durch gezieltes dauerhaftes Stören und andere Maßnahmen ein schließlich des wiederholten Absenkens oder Beseitigens von Biberdämmen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten unbrauchbar gemacht werden sowie verfüllt oder beseitigt werden.
- Wenn diese Störungsmaßnahmen erfolglos bleiben, können in letzter Konsequenz Biber lebend gefangen oder entnommen werden.
Forderungen des NABU Brandenburg
Für den NABU Brandenburg steht außer Frage, dass wirkliche Sicherheitsbelange durch die Aktivitäten des Bibers nicht gefährdet werden dürfen. Ausnahmegenehmigungen im konkreten Fall zur Abwehr wirklicher Gefahren sollen möglich sein, insbesondere zur Beseitigung von Biberburgen in Hochwasserdeichen an der Oder und unter Straßen. Dennoch bleibt der Abschuss von Bibern auch mit der Biberverordnung nur die allerletzte Möglichkeit der Schadensbegrenzung.
Der NABU Brandenburg wünscht sich eine Entschärfung von Konflikten und eine einheitliche Umsetzung des naturschutzrechtlichen Vollzugs in allen Landkreisen. Deshalb begrüßen wir Förderungsangebote für Präventionsmaßnahmen wie die Anlage von Gewässerschutz- oder Ackerrandstreifen mit Hilfe der Agrarförderung bzw. des Vertragsnaturschutzes, der Schutz von Anpflanzungen, Kulturen und Einzelgehölzen durch Elektrozäune und Drahtmanschetten, uvm.