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Bibermanagement in Brandenburg

NABU begrüßt vorbeugende Maßnahmen und Dialogbereitschaft

Der NABU Brandenburg bewertet die vorgelegten Vorschläge des Agrar- und Umweltministeriums für den Umgang mit Bibern grundsätzlich positiv.

Biber fressend am Ufer - Foto: Wolfgang Ewert

Biber fressend am Ufer - Foto: Wolfgang Ewert

April 2016
Sowohl beim Sieben-Punkte-Plan des Umweltministeriums, als auch bei der Biberverordnung steht das Miteinander von Mensch und Biber im Mittelpunkt. Forderungen, beispielsweise des Bauernbundes, vermehrt Biber abzuschießen, weist der NABU zurück. Die seit einem Jahr geltende Biberverordnung enthält keinen Schießbefehl für eine geschützte Tierart, sondern soll in erster Linie der Schadensprävention dienen. Der Abschuss von Bibern ist und bleibt auch mit der Biberverordnung nur die allerletzte Möglichkeit der Schadensbegrenzung.

Klar ist auch für den NABU, dass der Biber an Deichen, Hochwasserschutzanlagen, Straßen oder Bahndämmen nicht aktiv werden darf. Eine Möglichkeit ist jedoch, Förderangebote für die Anlage von Gewässerschutz- oder Ackerrandstreifen mit Hilfe der Agrarförderung bzw. des Vertragsnaturschutzes zu stärken und bei Landnutzern stärker zu bewerben Derartige Pufferzonen wären ein probates Mittel, um Konflikte mit dem Biber zu verringern und zu vermeiden, gleichzeitig Gewässer vor Stoffeinträgen zu schützen und die Artenvielfalt zu fördern.

Positiv sieht der NABU die Initiierung eines Netzwerkes ehrenamtlicher Biberberater in den Regionen. Diese Ehrenamtlichen sind unbedingt als unabhängige Berater mit guten regionalen und fachlichen Kenntnissen bei den Naturschutzbehörden anzusiedeln. Als Vorbild sollte hier der Umgang mit den Naturschutzhelfern bei den unteren Naturschutzbehörden (UNB) und den Ehrenamtlichen, die das Monitoring beim Landesumweltamt unterstützen, dienen. Das sichere die Objektivität der Berater und die Weitergabe aller relevanten Daten an die zuständigen Fachbehörden.

Februar 2015
„Insbesondere der Ansatz, vorbeugend Konflikte zu vermeiden, wird von uns als richtig angesehen. Es ist sinnvoll, dafür die Möglichkeiten der EU-Agrarförderung zu nutzen, etwa für die Anlage von Gewässerschutzstreifen“, so Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. Auch die Unterstützung der Wasser- und Bodenverbände begrüßt der NABU. Der Wasser- und Bodenverband „Oder-Welse“ organisiert bereits jetzt schon mit einem Bündel von Maßnahmen den Umgang mit Bibern, lehnt die Tötung von Bibern aber eindeutig ab.

Noch in der letzten Legislaturperiode war der Entwurf einer Biber-Verordnung vorgelegt worden. Diesem Entwurf hat der NABU wegen des weitgehenden Tötungsansatzes heftig widersprochen. Die nunmehr vorgesehene Begrenzung auf sicherheitsrelevante Bereiche geht nach Ansicht des NABU in die richtige Richtung.

Zu dem jetzigen Vorgehen des Ministeriums haben sicher die klaren Aussagen des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/Oder von Anfang Dezember letzten Jahres geführt. Der Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) hatte in einer Allgemeinverfügung das Töten und Fangen von Bibern an mehr als 1.000 Gewässerabschnitten erlaubt. Das Gericht hatte betont, dass der Biber nach der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng zu schützende Art sei. Danach sei das Nachstellen, Fangen, Verletzten oder Töten von Bibern untersagt. Ausnahmen hält das Gericht für die Abwehr wirklicher Gefahren, etwa beim Hochwasserschutz, für möglich. Solchen Maßnahmen hat der NABU Brandenburg in der Vergangenheit regelmäßig zugestimmt.

„Wir begrüßen die Ankündigung in dem Papier des Ministeriums für den Dialog mit den Verbänden. Der NABU wird sich mit seinen Fachleuten daran beteiligen“. so Friedhelm Schmitz-Jersch. Schon jetzt sind 23 ehrenamtliche Biberbetreuer des NABU beratend tätig und Ansprechpartner in den Regionen.

NABU-Pressemmitteilung vom 19.02.2015


0.2 MB - PM MLUL Bibermanagement vom 19. Februar 2015
1 MB - Biber-Verordnung Brandenburg 2015
Biber schwimmend - Foto: Wolfgang Ewert

OVG: Abschuss von Bibern rechtswidrig

NABU setzt auf Dialog, um Konflikte zu entschärfen

Nach dem eindeutigen Urteil des Oberverwaltungegerichtes, dass das Töten von Bibern rechtwidrig ist und dem vom Ministerium angekündigten Biber-Management, signalisiert der NABU seine Gesprächsbereitschaft. Mehr →

geballtes Fachwissen

Eichhörnchen - Foto: Frank Derer

LFA Säugetierkunde

Die Aktiven im LFA Säugetierkunde helfen, gefährdete Säugetiere wie Fischotter oder Biber zu erfassen und deren Bestände zu überwachen.

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Nur noch bis ende 2017

Eichhörnchen im Winter - Foto: Frank Derer

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