OVG-Urteil: Abschuss von Bibern rechtswidrig
NABU setzt auf Dialog, um Konflikte zu entschärfen
März 2015 „Ein Dialog zum Umgang mit dem Biber in Brandenburg sei nunmehr erforderlich“, erklärte Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg. Dies betreffe besonders die Situation im Oderbruch. Eckpunkte für diesen Dialog seien die Entscheidungen der Verwaltungsgerichts Frankfurt / Oder und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie der kürzlich vorgelegte Sieben-Punkte-Plan des Umweltministeriums.
Klar und eindeutig hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Ende Februar die Allgemeinverfügung des Kreises Märkisch - Oderland verworfen. Dieser wollte das Fangen und Töten von Bibern - eine nach deutschem und europäischem Recht streng geschützte Art - an mehr als 1.000 Gewässerabschnitten im Oderbruch ohne nähere Prüfung zulassen. Diesem undifferenzierten Vorgehen hat das Gericht eine deutliche Absage erteilt.
Für den NABU steht außer Frage, dass wirkliche Sicherheitsbelange durch die Aktivitäten des Bibers nicht gefährdet werden dürfen. Nach wie vor seien Ausnahmegenehmigungen im konkreten Fall zur Abwehr wirklicher Gefahren möglich, insbesondere zur Beseitigung von Biberburgen in Hochwasserdeichen an der Oder und unter Straßen, so Friedhelm Schmitz-Jersch. Die beim Gewässer- und Deichverband Oder angestellte Bibermanagerin leiste eine zuverlässige Arbeit, der Landkreis müsse sie dabei unterstützen.
Grundlage des Umgangs mit dem Biber seien Verlässlichkeit und Vertrauen, erklärte Schmitz-Jersch. Gerade Amtsträger müssten ihre Verantwortung wahrnehmen. Der Landrat des Kreises Märkisch-Oderland hatte erst kürzlich auf seinem Neujahrsempfang den ländlichen Raum und das Thema Biber in Verbindung gebracht mit einer „Spielwiese für Ökopegida“. Diese Äußerung sei nicht nur realitätsfern. Es sei auch empörend und nicht hinnehmbar, dass der Landrat ehrenamtliche Naturschützer in eine Ecke mit Rechtspopulisten und Neofaschisten stelle, so Schmitz-Jersch.
Der NABU Brandenburg wünscht sich eine Entschärfung von Konflikten und eine einheitliche Umsetzung des naturschutzrechtlichen Vollzugs in allen Landkreisen. Deshalb wird er seine Expertise in lösungsorientieren Arbeitsgremien auf Kreis- und Landesebene einbringen.
Februar 2015 Das Oberverwaltungegericht Berlin-Brandenburg bestätigt am 26. Februar 2015 das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/Oder (OVG Urteil untenstehend als pdf)
18. August 2014 Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte dem Wasser-und Bodenverband in einem umfangreichen Bescheid gestattet, an mehr al 1.000 Gewässerabschnitten im Oderbruch Biber zu töten oder abzufangen. Zu diesem Zweck wurden generell wirkende Ausnahmen und Befreiungen erteilt. Der NABU Brandenburg hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt.
7. Januar 2015 Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben, bis zur Entscheidung in der Hauptsache ist der Bescheid außer Kraft gesetzt.
Die Begründung des Verwaltungsgerichts setzte sich in klaren Worten mit den Anforderungen an artenschutzrechtliche Befreiungen auseinander.
Mai 2015 Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger setzt mit Wirkung vom 1. Mai 2015 die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen für den Biber in Kraft. Der Minister hatte Ende Februar bei der Vorstellung seines Sieben-Punkte-Plans zum landesweiten Bibermanagement die Erarbeitung einer Brandenburgischen Biberverordnung (BbgBiberV) angekündigt.
Juli 2015 Auf Antrag der CDU-Fraktion fand am 6. Juli im Landtagsausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft eine öffentliche Anhörung statt (Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/1227 - Schutzstatus des Bibers für Deutschland anpassen und praxistrauglichen Umgang ermöglichen). Angehört wurden Landnutzer, ein Naturschutz-Sachverständiger und ein Vertreter der EU. Der NABUsprach sich gegen eine weitere Lockerung des Schutzstatus aus. Bereits im Mai hatte das Umweltministerium geregelt, dass Biber in Einzelfällen gefangen oder getötet werden dürfen. Allerdings nur dann, wenn Menschen in Gefahr geraten, weil die Tiere sich an Deichen oder Straßen zu schaffen machen.
Unter dem Druck der Landnutzerverbände setzt sich Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) dafür ein, den Schutzstatus des Bibers herabzustufen. Er hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in einem Schreiben gebeten, dies bei der EU prüfen zu lassen. Damit solle der Abschuss von Bibern auch in Schutzgebieten wie dem Oderbruch möglich sein, wenn die Population stabil ist. Auch die Bauten der Tiere sollen umgesetzt werden können.
Rechtsprechung
Die Wiederausbreitung des Bibers in Brandenburg wird nicht von allen Menschen begrüßt. Das NABU-Positionspapier soll helfen, Akzeptanz für den Landschaftsbauer Biber zu schaffen und Konflikte zwischen Mensch und Biber dauerhaft zu vermeiden. Mehr →
Der NABU Brandenburg bewertet die vorgelegten Vorschläge des Agrar- und Umweltministeriums für den Umgang mit Bibern grundsätzlich positiv. Mehr →