Vor dem Brandenburger Landtag: Benjamin Raschke (Grüne)3.v.r., Danny Eichelbaum (CDU) 4.v.r. und Isabell Hiekel (Grüne) 5.v.r. nahmen den Forderungskatalog entgegen..
Wasserrahmenrichtlinie endlich umsetzen!
Verbände übergeben Politik Forderungskatalog
9. August 2021: Bisher hat die Berliner und Brandenburger Politik den Schutz der Gewässer nicht ausreichend genug betrieben. Die zuständigen Umweltbehörden haben schon seit langem nicht genug Geld und Personal. Die am Biodiversitätsschutz interessierten Bürger*innen und die Naturschutzaktiven haben faktisch keine Möglichkeiten der Mitsprache, wenn es um die Gewässer vor ihrer Haustür geht. Außerdem fehlt es an erkennbarem Willen, die größten Verursacher der Gewässerbelastungen (Land-, Energie-, Verkehrs- und Bauwirtschaft) in die Pflicht zu nehmen.
21 Jahre nach in Kraft treten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist kein einziges Brandenburger Fließgewässer in einem sehr guten ökologischen Zustand. 94% unserer berichtspflichtigen Fließgewässer befinden sich in mäßigem bis schlechtem Zustand.
Das Grundwasser und die Moore bleiben gefährdet, sind sie doch selbst zunehmend dem Klimawandel ausgeliefert und können seine schädlichen Folgen nicht abmildern.
Werden die mengen- und qualitätsbezogenen WRRL-Anforderungen nicht erreicht, ist die Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren durch sinkende Grundwasserstände und Verschmutzung ernsthaft in Gefahr. Das dramatische Artensterben setzt sich fort. Damit kündigen sich weitere EU -Vertragsverletzungsverfahren an.
Deshalb fordert ein breites Bündnis aus Berliner und Brandenburger Naturschutzverbänden und weiteren Organisationen, die sich dieses Jahr zu einer Wassernetz-Initiative zusammengeschlossen haben, die konsequente Umsetzung der WRRL. Die Initiative hat dazu gemeinsame Forderungen formuliert, die anhand von 7 Handlungsfeldern für Berlin und 11 für das Land Brandenburg präzisiert werden. Die Politik beider Bundesländer darf sich nicht der Verantwortung entziehen. Sie muss JETZT geeignete Maßnahmen entwickeln und die finanziellen wie personellen Voraussetzungen schaffen, anstatt die Wasser- und Biodiversitätskrise weiter zu verschärfen und später aufwendig gegen Vertragsverletzungsverfahren argumentieren zu müssen.
Beispiel Fredersdorfer Mühlenfließ
Die aktuellen Probleme mit unseren Gewässern lassen sich exemplarisch anhand des Fredersdorfer Mühlenfließes darstellen. Von Anliegern auf Berliner und Brandenburger Seite wird Wasser für Bewässerungszwecke entnommen. Die Untere Wasserbehörde geht bislang nicht dagegen vor, obwohl das Brandenburger Wasserhaushaltsgesetz die Möglichkeit dafür bietet. Darüber hinaus wird Wasser auch noch in Nebengewässer abgeleitet. Regelmäßig fiel das Fließ in den letzten Sommern trocken – auch momentan befindet sich auf weiten Strecken dort kein Wasser mehr. Der Lebensraum, der hier lebenden, ans Wasser gebundenen Tiere und Pflanzen, wie bspw. die Teichmuschel, die Larven der Eintagsfliege oder der Libellen, wird damit zerstört.
Dabei unterliegt das Fließ der Wasserrahmenrichtlinie, d.h. das Land hat nicht nur eine Berichtspflicht gegenüber der EU, sondern es muss auch alles dafür getan werden, dass sich sein Zustand nicht verschlechtert. Dafür müssen Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet werden, um die EU-Vorgaben, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, zu erfüllen.
Im Falle des Fredersdorfer Mühlenfließes muss auch untersucht werden, welchen Einfluss die Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Strausberg hat. Neue und bestehende Wasserentnahmen müssen umfassend auf ihre Verträglichkeit für den umliegenden Naturraum geprüft werden. Auch das Wasserwerk Friedrichshagen, ist in diesem Einzugsgebiet tätig und trägt offenbar seinen Teil zur Austrocknung des Fließes bei.