13. NABU-Naturschutztag
Ohne den Ausbau der Erneuerbaren Energieträger, insbesondere der Solar- und Windenergie, wird eine Energiewende nicht möglich sein. Mehr →
Photovoltaikanlage auf der Dachterrasse der NABU-Bundesgeschäftsstelle - Foto: NABU/Sebastian Hennigs
LSG sind nach Bundesnaturschutzgesetz wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt, ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit, oder aufgrund ihres besonderen Erholungswertes für den Menschen gesetzlich geschützt. Die Bebauung von LSG mit Freiflächen-Photovoltaik gefährdet dieses Ziel massiv.
Landschaftsschutzgebiete müssen immer in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Sie verfolgen das Ziel, die Qualität des Landschaftsbildes zu verbessern und einen intakten Naturhaushalt wiederherzustellen. Sie stellen zudem einen großen Mosaik-Komplex dar, in dem sich die Natur ihren mit Tieren und Pflanzen geschützt entwickeln und verbreiten kann. Die Errichtung großer industrieller Anlagen beschädigt diese Funktion stark.
Landschaftsschutzgebiete machen in Brandenburg etwas mehr als 30 Prozent der Landesfläche aus. Bei der Weltnaturkonferenz von Montreal hat sich Deutschland und somit auch Brandenburg dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 30% der Landesfläche unter einen effektiven Schutz zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu stellen, um dem weltweiten Artensterben entgegenzuwirken. Dafür sind die Landschaftsschutzgebiete als Gebietskulisse für die Umsetzung dieses Ziels in Brandenburg prädestiniert. Durch den Ausbau von Photovoltaik in Landschaftsschutzgebieten würden dann aber große, wertvolle Flächen dafür nicht mehr zur Verfügung stehen.
Um die CO2-Emissionen gemäß des 1,5°-Ziels ausreichend zu mindern, hat der Bundestag für den Ausbau der erneuerbaren Energien das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) beschlossen. Demnach ist eine Steigerung der zu installierenden Leistung von Solaranlagen auf 215 Gigawatt (GW) bis 2030 und 400 GW bis 2040 vorgesehen. Stand 2021 waren bundesweit ca. 59 GW installiert. Um die Ziele des EEG 2023 zu erreichen ist also ein bedeutender Ausbau notwendig, der nicht ohne Flächenverbrauch möglich ist.
Jedoch sollte hier der Fokus auf bereits versiegelte Flächen gelegt werden. Denn Studien zeigen, dass bereits versiegelte Flächen ausreichend Potential haben, die Leistung von 400 GW bis 2040 zu decken (vgl. BfN: Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie)
Es ist also gar nicht notwendig, Photovoltaikanlagen in Schutzgebiete zu bauen.
Eine Handlungsempfehlung des Umweltministeriums Brandenburg gibt es hier.
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