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Solarenergie im bebauten Bereich fördern, Schutzgebiete ausnehmen

NABU Brandenburg legt Positionspapier zur Photovoltaik vor

In seinem Positionspapier spricht sich der NABU Brandenburg dafür aus, Flächenkapazitäten im bebauten Bereich auszuschöpfen und das Gebäudepotential zu nutzen, anstatt in der freien Landschaft großflächige Industrieanlagen zu schaffen.

Photovoltaikanlage auf der Dachterrasse der NABU-Bundesgeschäftsstelle - Foto: NABU/Sebastian Hennigs

Photovoltaikanlage auf der Dachterrasse der NABU-Bundesgeschäftsstelle - Foto: NABU/Sebastian Hennigs

Potsdam, 16.12.2020 Photovoltaik (PV) ist eine effiziente Form zur Stromerzeugung und bildet einen Eckpfeiler zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele. Der weitere Ausbau von PV-Anlagen spielt für die Umsetzung der Energiewende eine wichtige Rolle. In einem aktuellen Positionspapier spricht sich der NABU Brandenburg dafür aus, Flächenkapazitäten im bebauten Bereich auszuschöpfen und das Gebäudepotential zu nutzen, anstatt in der freien Landschaft großflächige Industrieanlagen zu schaffen.

Der NABU Brandenburg appelliert an die Gemeinden, eine Festsetzung der unbedingten Installation von PV-Dachanlagen auf Neubauten sowie die verpflichtende Prüfung zur Installation bei Gebäudesanierungen in strategischen Entwicklungsplankonzepten festzuschreiben. Auch die öffentlichen Gebäude müssen hier vorbildhaft nachgerüstet werden.

Immer mehr werden Gemeinden jedoch mit Anfragen durch PV-Anlagenbetreiber konfrontiert, die in der freien Landschaft nach Flächen suchen. Diese sind mittlerweile auch ohne eine EEG-Förderung rentabel geworden.

Den Bau von PV-Freiflächenanlagen in Schutzgebieten, auch in Landschaftsschutzgebieten, schließt der NABU Brandenburg konsequent aus. Vielmehr sollten bereits versiegelte, vorbelastete Standorte sowie industriell vorgeprägte Flächen vorrangig genutzt werden. Dabei müssen Biotopverbünde sowie Wildtierkorridore aufrechterhalten werden.

Dort, wo sich Gemeinden für die Öffnung von Flächen zur Nutzung der Solarenergie entscheiden, müssen diese zugunsten von Insekten, Vögeln, Reptilien und Amphibien gestaltet werden. Die Gemeinde kann hierfür in den Bebauungsplänen zahlreiche Vorgaben machen. Sie sollten diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen. Für eine naturverträgliche Gestaltung gibt der NABU Brandenburg Empfehlungen in dem Papier.


Positionspapier des NABU Brandenburg

0.3 MB - 2020-12-NABU Brandenburg_Photovoltaikanlagen als Teil der Energiewende

Eine Handlungsempfehlung des Umweltministeriums Brandenburg gibt es hier.


Finger weg von Schutzgebieten!

0.2 MB - PM vom 23. Februar 2023: Kein Freiflächen-Photovoltaik in Schutzgebieten!
 

Kriterienkatalog zu Photovoltaikanlagen in der Freifläche

0.2 MB - Kriterienkatalog zu Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche
 

Heikles Thema Waldabholzung?

Naturschützer bei Hohensaaten mit Polizei konfrontiert

21.4.2023: Vorsitzender und Mitarbeiter des NABU Brandenburg wurden gestern bei einem vor Ort Termin in Hohensaaten (Landkreis Märkisch-Oderland) von der Polizei „erkennungsdienstlich behandelt“. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch könnte folgen. Offenbar sind die Verantwortlichen des geplanten Solar- und Gewerbeparks, für den 370 Hektar Wald gerodet werden sollen, ziemlich nervös.

Björn Ellner erklärt: „Uns ist bekannt geworden, dass die Lindhorst Gruppe bei Hohensaaten einen intakten Mischwald roden lassen will, um auf 370 Hektar eine Solar- und Gewerbepark zu errichten. Das finden wir widersinnig und hat aus unserer Sicht mit einer nachhaltigen Energiewende rein gar nichts zu tun.“ Gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Pro Wald Hohensaaten“ möchte der NABU Brandenburg über das hier befindliche Ökosystem Wald aufklären, über die im Gebiet vorkommenden seltenen Tierarten wie Seeadler, Schwarzstorch, Uhu und Fledermäuse aufklären und auf die Bedeutung des Waldes für das lokale Klima hinweisen.

Aus diesem Grund sind die Kollegen mit Kamera und Stativ im Gepäck an den Ort des Geschehens gefahren, um ein Interview aufzuzeichnen. Und zwar außerhalb des eingezäunten Waldes, wie ein Spaziergänger bezeugen konnte.

Dass der Objektverwalter der Lindhorst-Gruppe offenbar allein für die Annäherung an besagtes Gelände die Polizei informiert, ist nach Meinung von Ellner skandalös. „Obwohl die Lindhorst-Gruppe nach eigenen Angaben nichts zu verbergen habe, ist es doch sehr verwunderlich, dass man ohne handfeste Anhaltspunkte bezichtigt wird, eine Straftat begangen zu haben.“ Ein Unding sei auch, so Ellner, dass der Lindhorst-Objektverwaltung die Herausgabe der Fotos und Videos verlangt und nach deren Sichtung, gegebenenfalls von einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch absehen würde. Offenbar, so Ellner, sollen durch derartige Methoden politische Gegner eingeschüchtert werden.

Hier sehen Sie das entstandene Video.
Und hier gelangen Sie zur Petition.


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