Photovoltaik an der Kiesgrube Großwoltersdorf - Foto: Tilmann Disselhoff
NABU Brandenburg reicht Widerspruch ein
Kiesgrube Großwoltersdorf mit Photovoltaik überbaut
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Kiesgrube Großwoltersdorf - Foto: Tilmann Disselhoff
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Photovoltaik an der Kiesgrube Großwoltersdorf - Foto: Tilmann Disselhoff
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Kiesgrube Großwoltersdorf - Foto: Tilmann Disselhoff
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Photovoltaik an der Kiesgrube Großwoltersdorf - Foto: Tilmann Disselhoff
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Kiesgrube Großwoltersdorf - Foto: Tilmann Disselhoff
26. Februar 2024 Vor wenigen Tagen hat der NABU Landesverband Brandenburg in Absprache mit dem NABU Gransee Widerspruch gegen die Freiflächen-Photovoltaikanlage in der ehemaligen Kiesgrube Großwoltersdorf eingereicht. Die 5 Hektar große Solaranlage befindet sich im LSG "Fürstenberger Wald- und Seengebiet" inmitten des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land. Der NABU Brandenburg hat gegen die durch den Landkreis Oberhavel erteilte Baugenehmigung Widerspruch eingelegt und drängt auf den Rückbau der Anlage.
(Ehemalige) Kiesgruben sind Lebensräume aus zweiter Hand, die vielen seltenen Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten. Zum Beispiel Arten, die extrem trockene und nährstoffarme Standorte besiedeln. In der Kiesgrube Großwoltersdorf wurden durch das Einbringen von Recyclingschotter auf jeden Fall Lebensräume vieler bodenbewohnender Lebewesen zerstört. Im Moment ist noch unklar, ob auch Silbergrasfluren betroffen sind.
Der NABU Brandenburg lehnt Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht nur in Naturschutz-, sondern auch in Landschaftsschutzgebieten ab. Diese Schutzgebiete sind ganz gezielt festgesetzt worden sind, um kulturhistorische Landschaften, Tier- und Pflanzenarten sowie Ökosysteme zu erhalten oder wiederherzustellen.
Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg bezeichnet die Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Freiflächenphotovoltaik als einen Irrweg. Aus Sicht des NABU verabschiedet sich das Land Brandenburg mit dem Bau von Freiflächenphotovoltaik in Landschaftsschutzgebieten völlig von den gesetzlich verankerten Schutzzielen für diese Gebiete. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsschutzgebiete wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft zu schützen.
Ellner ist der Auffassung, dass mit mehr politischem Engagement und entsprechenden Förderungen die Ausbauziele für erneuerbare Energien auch auf bereits versiegelten Flächen erreicht werden könnten. Es sei also gar nicht notwendig, Freiflächen massiv zu überbauen und damit Natur und Landschaft noch weiter zu belasten.
Außerdem würden diese Flächen gebraucht, um Kompensationsmaßnahmen umzusetzen. So sollen Artenhilfsprogramme kompensieren, was im Blindflug durch den Windkraftausbau zerstört wird. Auf der UN-Biodiversitätskonferenz im Dezember 2022 in Montreal wurde das „30 x 30“-Ziel beschlossen, mit dem 30 Prozent der Fläche bis 2030 unter ernst zu nehmenden Schutz gestellt werden sollen. Dafür werden dringend entsprechende Flächen und ein praktikabler Umsetzungsplan gebraucht. Die Öffnung der Brandenburger Landschaftsschutzgebiete für Freiflächen-Photovoltaik erschwert es massiv, diese Ziele zu erreichen.
Wir fordern die Freihaltung unserer Landschaftsschutzgebiete von baulichen Anlagen und setzen mit dem Widerspruch in Sachen Kiesgrube Großwoltersdorf ein Zeichen in Richtung Politik und Verwaltung, dass wir es mit diesem Ansinnen ernst meinen.