Schutzmaßnamen für die Wiesenweihe
Ohne den Menschen geht es nicht
Gefährdungen
Die kleinste Weihenart baut ihre Nester meist im Getreide, Luzerne oder Feldgras. Durch die frühe Ernte im Juni bis August haben die jungen Wiesenweihen nicht genug Zeit, flügge zu werden oder es werden bereits die Eier zerstört. Der Mähdrescher ist in vielen Fällen ihr früher Tod.
Eine zusätzliche Gefahr besteht für die Eier und Jungvögel durch Beutegreifer, die Eier und Junge erbeuten. Hier stellen z. B. Wildschwein, Fuchs, Hauskatze, Rabenvögel und andere Greifvögel eine Gefahr dar.
Dadurch wird eine intensive Betreuung durch die ehrenamtlichen Naturschützer notwendig: Das Nest muss vor Beutegreifern und der Nestbereich bei der Ernte geschützt werden.
Die Maßnahme: Schutzzaun
Sobald ein Nest lokalisiert wurde wird es mit einem Schutzzaun vor Wildschweinen, Füchsen und Co. gesichert. Hierfür eignen sich Metallzäune am besten. Ein fuchs- und wildschweinsicherer Nestzaun kostet etwa 200 Euro.
Vor etwa 17 Jahren begann Klaus-Dieter Gierach in Brandenburg die ersten Schutzzäune aus Draht um Wiesenweihennester aufzustellen. Aus Erfahrung klug geworden wurden ab 2003 kompakte Metallzäune aufgebaut.
Die Zaunaufstellung und die weiteren Schutzmaßnahmen werden mit den Landwirten abgesprochen. Die Zusammenarbeit sowohl mir den großen Agrargenossenschaften als auch mit Familienbetrieben läuft meist hervorragend und mancher Landwirt ist zwischenzeitlich zum interessierten Wiesenweihenschützer geworden und freut sich über das erfolgreiche Ausfliegen der Wiesenweihenjungen in seinen Feldern.
Wenn die Erntezeit naht, informieren die Landwirte den ehrenamtlichen Weihenschützer. Dieser markiert dann einen 50m x 50m großen Schutzbereich um das Nest. Diese sogenannte Nestschutzzone wird vom Mähdrescherfahrer bei der Ernte ausgespart. Erst nach erfolgreichem Ausfliegen der Jungen kann hier geerntet werden. Für diesen Mehraufwand stellt die staatliche Vogelschutzwarte je Nest 250,00 € zum Ausgleich der Mehrarbeit zur Verfügung.
Der Landwirt hat zudem den Vorteil, dass die in § 33 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes festgelegte Schutzzone von 300m im Umkreis des Nestes, in der bis Ende August alle landwirtschaftlichen Arbeiten verboten sind, nicht zum Tragen kommt.
Dort, wo die Vogelschützer die Gelege eingezäunt hatten, sind die Bruten meist auch erfolgreich! Beispielsweise wären von 101 durch die Wiesenweihenschützer betreuten Bruten 1998-2009 fast zwei Drittel alleine schon der Mahd zum Opfer gefallen. In 17 Nestern ohne Zäunung wurden nur 5 Jungvögel flügge (0,29 Junge pro Brutpaar), in 79 gezäunten Nestern dagegen 175 (2,22 Junge pro Brutpaar). Die Naturschützer hoffen, so die Art vor dem Aussterben zu retten und vielleicht auch den Bestand wieder erhöhen zu können.
Die Arbeitsgruppe Wiesenweihenschutz wird von Simone Müller geleitet und ist der Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen (ABBO) angegliedert, die zum NABU gehört. Neben NABU-Mitgliedern leisten weitere ehrenamtlich Engagierte einen hohen persönlichen Einsatz bei Wiesenweihenschutz.
Auch ehrenamtliche Mitarbeiter werden händeringend gesucht.
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