Gewässerrandstreifen zwingend notwendig
Maximale Schutzwirkung ab 10 Meter
Der NABU Brandenburg fordert für die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetze zehn Meter breite Randstreifen an Fließgewässern und 30 Meter breite Randstreifen an Seen, um die Einträge von Schadstoffen in Gewässer zu minimieren. Mit Gewässerrandstreifen wäre es auch leichter möglich, dass sich an Gewässern wieder naturnahe Strukturen ausbilden, die vielen Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume bieten. Damit könnte auch mehr Vielfalt in die Landschaft gebracht werden. Mehr →
