NABU
  • Presse
  • Info
  • Newsletter
  • Shop
  • NABU-Netz
  • DE | EN
  • Wir über uns
      • Aktuelle Stellenangebote
        Für Mensch und Natur beim NABU Brandenburg

        Aktuelle Stellenangebote Mehr →

      • Unser Neujahrsempfang
      • Wir über uns
      • Landesvorstand
      • Landesgeschäftsstelle
      • Landesfachausschüsse
      • Satzung
      • NABU-Gruppen vor Ort
      • NAJU Brandenburg
      • Jobbörse
      • Veranstaltungen
      • Verbands-Informationen
      • Monatlicher Rundbrief
      • Jahresberichte
      • Naturmagazin
      • NABU-Naturschutztage
      • Pressemitteilungen
      • Resolutionen und Positionen
      • Geschichte des Landesverbandes
  • Tiere & Pflanzen
      • Einsatz für Amphibien
        Herpetologen beklagen Austrocknen von Laichgewässern und Lebensräumen

        Herpetologen beklagen Austrocknen der Lebensräume Mehr →

      • Vogel des Jahres
        Gaukler der Lüfte im Sinkflug

        Gaukler der Lüfte im Sinkflug Mehr →

      • Themen
      • Säugetiere
      • Insekten
      • Amphibien und Reptilien
      • Vögel
      • Pflanzen
      • Aktionen & Projekte
      • Projekt Fledermausfreunde
      • Projekt Erlebnis Artenvielfalt
      • Schwalben willkommen
      • Stunde der Gartenvögel
      • Stunde der Wintervögel
  • Natur & Landschaft
      • Landschaftswasserhaushalt
        Fachgespräch „Felddrainagen“ am 20. November 2023

        Fachgespräch „Felddrainagen“ am 20. November 2023 Mehr →

      • Ohne Rücksicht auf Verluste
        Bitte Brutplätze schlaggefährdeter Arten melden

        Bitte Brutplätze schlaggefährdeter Arten melden Mehr →

      • Themen
      • Landwirtschaft
      • Forstwirtschaft
      • Jagd
      • Flächeneigentum
      • Gewässerschutz
      • Allee- und Baumschutz
      • Projekte & Sonstiges
      • Projekt „Lebenswerte NATURA 2000-Gebiete“
      • Projekt Naturtrainer
      • Schutz Pimpinellenberg
      • PRO-PLANET-Biodiversitätsprojekt
      • NABU-Besucherzentren
  • Umwelt & Ressourcen
      • Jetzt unterzeichnen!
        Brandenburger Verbände fordern mehr Klima- und Naturschutz

        Umweltbewegungen und Verbände tun sich zusammen Mehr →

      • Lebensräume aus zweiter Hand
        Rückblich auf den 24. NABU-Naturschutztag "Sekundärlebensräume"

        24. NABU-Naturschutztag widmete sich Sekundärlebensräumen Mehr →

      • Themen
      • Energie
      • Braune Spree
      • Windkraft
      • Massentierhaltung
      • Chemie in der Landschaft
      • Aktionen & Sonstiges
      • Blühende Siedlungen
      • Igeln helfen
      • Wildsträucher pflanzen
  • Spenden & Mitmachen
      • Hilfe für das Braunkehlchen
        Deine Spende für ein Braunkehlchen-Paradies

        Spende für ein Braunkehlchen-Paradies Mehr →

      • Mitglied werden
        Tritt ein für Mensch und Natur!

        Tritt ein für Mensch und Natur! Mehr →

      • Spenden
      • Spenden
      • Spende Braunkehlchen-Oase
      • Spenden für Flächenkauf
      • Helfen Sie unseren Schwalben
      • Testamente für die Natur
      • aus der Arbeit des NABU
      • MITMACHEN
      • Mitglied werden!
      • Stunde der Wintervögel
      • Schwalben willkommen
      • Handys für Hummel und Co.
      • NABU vor Ort
      • Fachgruppen
  • Presse
  1. Natur & Landschaft
  2. Baumschutz
  • Baumschutz - eine Herzenssache
  • Bei Gehölzschnitt Rücksicht nehmen
  • Hinweise zum Baumschutz
  • Baumschutzverordnung
Vorlesen

Bei Gehölzschnitt Rücksicht nehmen

Vogelschutz und gesetzliche Bestimmungen beachten

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis zum 30. September Baumfällungen. Gehölze dürfen danach allerdings in Form gebracht werden. Anderes können Satzungen auf Landkreis- oder kommunaler Ebene regeln. Informieren Sie sich bitte vorher!

Die Früchte des heimischen Weißdorns werden von 32 Vogelarten gefressen, die des nahverwandten nordamerikanischen Scharlachdorns jedoch nur von zwei Arten. - Foto: Helge May

Die Früchte des heimischen Weißdorns werden von 32 Vogelarten gefressen, die des nahverwandten nordamerikanischen Scharlachdorns jedoch nur von zwei Arten. - Foto: Helge May

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, außerhalb des Waldes Bäume zu fällen. Diese Regelung bezieht sich zwar nicht auf Formschnitte an Bäumen und Gebüschen, doch sollte es eine anderweitige Bestimmung auf Landkreis- oder kommunaler Ebene geben, kann auch ein nicht fachgerechter Rückschnitt eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Gartenbesitzer*innen sollten sich auf jeden Fall versichern, ob es für ihre Region eine Baumschutzsatzung gibt und der Heckenschnitt in der Vegetationszeit erlaubt ist. Darüber hinaus muss vor den Schnittmaßnahmen geprüft werden, ob sich Nester in den zu stutzenden Hecken und Büschen befinden. Es dürfen durch die Fällung keine Nester und Tiere gesetzlich geschützter Arten zu schaden kommen (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz).

An diese Reglungen müssen sich auch Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken halten, insofern die Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. In Brandenburg stehen die Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise als Ansprechpartner*innen für Fragen zu Verfügung. Die §§ 37 und 38 des Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetzes (BbgNRG) regeln die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken auf Privatgrundstücken bzw. die Ausnahmen von den Abstandsvorschriften. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Gemeinde oder der Unteren Naturschutzbehörde bei konkreten Fragen.

Auf Waldgrundstücken sind gegenüber Nachbargrundstücken zumindest die Grenzabstände für Wald bei Verjüngung nach Maßgabe des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einzuhalten.

Auch in der freien Landschaft greifen Regelungen:
Wer Gehölze wie Hecken oder Waldsäume schneidet, die ihm nicht gehören, kann sich der Straftat der Sachbeschädigung schuldig machen. Landwirte, die als Empfänger von EU-Agrarförderungen unsachgemäße Pflegemaßnahmen an Landschaftselementen durchführen oder diese in anderer Weise erheblich schädigen, müssen mit hohen finanziellen Sanktionen rechnen.

Der NABU sieht Schnitt- und Pflegemaßnahmen, die dem gängigen Regelwerk der ZTV (zusätzliche technische Vereinbarungen) Baumpflege entsprechen und von Oktober bis Februar durchgeführt werden, als vertretbar an, sollten hierfür triftige Gründe vorliegen. Da Landwirtschaftsbetriebe auch ihre Flächenprämien erhalten, wenn sich Landschaftselemente, wie Feldgehölze bis 2000 Quadratmeter auf einem Schlag befinden, sollten diese Feldgehölze generell nicht beschnitten oder gar entfernt werden.

Eine Zusammenfassung zum Naturschutzrecht finden Sie unten zum Download.


Download Naturschutzrecht Brandenburg, Herausgeber Umweltministerium

1.2 MB - Naturschutzrecht-BB

Tipp für einen naturnahen Garten

Kornelkirsche - Foto: Helge May
Bienenfreundliche Gehölze pflanzen

Honig- und Wildbienen sowie viele andere Insekten haben es schwer. Eintönige Landschaften ohne Blütenvielfalt und der massenhafte Einsatz von Pestiziden führen zum dramatischen Insektensterben. Wer helfen will, sollte bienenfreundliche Gehölze pflanzen. Mehr →

Rotschopfige Sandbiene an Apfelblüte - Foto: Helge May
Insekten im Garten fördern

Das Bienensterben rückt zusehends in das Bewusstsein der Menschen. Alle, die einen Garten haben, können etwas dagegen tun. Naturnah gestaltete Gärten können Oasen der natürlichen Schönheit, Besinnlichkeit und Ruhe und Refugium für viele Tierarten sein. Mehr →

Pflanzschaufel - Foto: NABU/Christine Kuchem
Ackern mit Sauzahn und Regenwurm

Gerade einmal 20 bis 30 Zentimeter "dünn" ist eine der wichtigsten Grundlagen des tierischen, pflanzlichen und menschlichen Lebens: die Bodenkrume bzw. die Humusschicht. Mehr →

Osterfeuer - Foto: Hans-Heinrich Köhnecke
Osterfeuer ja – Scheiterhaufen nein

Bald lodern wieder überall die beliebten Osterfeuer. So schön und anheimelnd der Brauch auch ist, er birgt Gefahren für die Natur. Der NABU warnt, dass zu früh aufgeschichtete Osterfeuer zur Todesfalle für Kleintiere werden können. Mehr →

Weitere themen

Baumfällung - Foto: Heidrun Schöning

Hinweise zum Baumschutz

Hier bekommen Naturliebhaber bei geplanten Baumfällungen oder unsachgemäßen Pflegearbeiten Hinweise zum Vorgehen.

mehr
Stieleiche - Foto: Helge May

Baumschutz-Verordnungen

mehr
Blühfläche 3

Mitmach-BUGA mit Langzeitwirkung

Einen anderen Weg zur Förderung der biologischen Artenvielfalt innerhalb des Siedlungsraumes ist der NABU Brandenburg an der Havel gegangen.

mehr
Tagpfauenauge - Foto: Frank Derer

Winterquartier für Schmetterlinge

Schmetterlinge brauchen auch im Herbst und Winter unsere Hilfe! Einige unserer schönsten Schmetterlinge überwintern als Falter und benötigen ...

mehr

Termine

27.06. 00:00 Uhr

Handwerkskünste aufgefrischt: Schnitzen
15913 Alt-Schadow

27.06. 17:00 Uhr

Kinder- und Familienübernachtung im Grünen Klassenzimmer
19322 Rühstädt

28.06. 18:00 Uhr

Pflegeeinsatz Höllengrund-Pulverberg
15738 Zeuthen

02.07. 10:00 Uhr

BFD-Seminar Permakultur
16259 Bad Freienwalde

03.07. 14:00 Uhr

Thementage Wiesenvielfalt
16278 Angermünde

  • Weitere Termine

Der NABU vor Ort

Interaktive Karte mit allen NABU-Landesverbänden

Der NABU Brandenburg auf Social Media

Adresse & Kontakt

NABU Brandenburg
Lindenstraße 34
14467 Potsdam

Telefon 0331/20 155 - 70 | Fax - 77
info@NABU-Brandenburg.de

Fragen zu Natur und Umwelt?

Telefon 030.28 49 84-60 00

Spenden für die Natur

Berliner Volksbank
IBAN: DE57100900001797742011

Direkt online spenden Newsletter abonnieren

Info & Service

  • NABU-Naturtelefon
  • Jobs
  • Infomaterial
  • Termine
  • Impressum
  • Hinweis zum Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
  • Transparenz

Top-Themen

  • Pflanzenporträts
  • Fledermaushilfe
  • Fledermaus gefunden, was nun?
  • Vogel des Jahres
  • Vogelschlag an Glas
  • Tipps für den Naturgarten
  • Schwalben willkommen

Spenden für die Natur

Berliner Volksbank
IBAN: DE57100900001797742011

  • Presse
  • Newsletter
  • Infothek
  • NABU-Netz

Ja, ich möchte mehr über die Naturschutzarbeit des NABU erfahren.

Der individualisierte und an Ihren Interessen ausgerichtete Newsletter ist jederzeit abbestellbar. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.

  • English Version