Die Anwendung des Mäusegiftes Chlorphacinon ist vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebendsmittelsicherheit (BVL) für die Zeit vom 1. September bis 29. Dezember 2015 genehmigt. Zur Ausbringungung des Giftes ist ein Antrag bei dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) erforderlich. Chlorphacinon ist ein Gerinnungshemmer, der nicht nur für die Feldmäuse, sondern auch für Vögel und Säugetiere aller Art inklusive des Menschen lebendsgefährlich. Deshalb verurteilt der NABU die Erlaubnis des BVL und bemüht sich darum, die Ausbringung des Giftes zu stoppen .
Weitere Informationen zum Thema folgen in Kürze.
Kontakt
NABU | Dr. Werner Kratz | Kratz@NABU-Brandenburg.de
NABU | Christiane Schröder | Telefon: 03312015576 | Schroeder@NABU-Brandenburg.de