Vereinbarung mit Landesstraßenbetrieb
Beteilung der Umweltverbände in Sachen Alleen gesichert
Das Fass zum Überlaufen hatte im Oktober 2016 die Fällung von über 200 Alleebäumen im Landkreis Gransee gebracht. Diese war nämlich gänzlich ohne die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde (uNB) und der Naturschutzverbände erfolgt. Folgerichtig hatte der NABU Brandenburg im Anschluss Klage eingereicht (vgl. naturmagazin 1/2017). Im April 2017 hatten sich dann Vertreter des NABU Brandenburg und des Landesbetriebs Straßenwesen, Betriebssitz Hoppegarten an einen Tisch gesetzt. Es galt, grundlegenden Differenzen aus dem Weg zu räumen und Lösungen für die Einbeziehung der Naturschutzverbände bei anstehenden Eingriffen an Alleebäumen zu finden.
Kein anderes deutsches Bundesland hat so viele Alleen wie Brandenburg. Zu Recht verweisen nicht nur seine Landesväter immer wieder stolz darauf. Doch Besitz verpflichtet eben auch, in diesem Fall zu Schutz und Erhalt. Um dem Rechnung zu tragen, sind die Brandenburger Alleen nach § 17 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes unter Schutz gestellt. Eingriffe dürfen ausschließlich mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden erfolgen. Auch artenschutzrechtliche Belange – wenn beispielsweise Höhlen geschützter Vogelarten oder Fledermäusen von einem Eingriff betroffen wären – müssen vor diesem berücksichtigt werden, ebenso müssen erforderlich werdende Ersatzpflanzungen klar definiert werden.
Prüfpraxis
Die Überprüfung von Alleebäume erfolgt an Landesstraßen durch die Baumwarte des Landesbetriebs Straßenwesen. An Kreis- und Gemeindestraßen ist die jeweilige Straßenmeisterei zuständig. Alle Bäume werden zunächst optisch beurteilt und kritische Exemplare als solche identifiziert. Letztere werden dann noch einmal gesondert im Beisein von Vertretern der uNB und möglichst auch der anerkannten Naturschutzverbände aufgesucht. Werden Maßnahmen zur Pflege, zum Erhalt oder zum Abwenden von Verkehrsgefahren erforderlich, werden diese vor Ort zwischen den Teilnehmern der Baumschau besprochen und in einem Baumschauprotokoll festgehalten. Leider finden Baumschauen in der Regel aber an Werktagen statt. Den überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzverbänden ist es daher kaum möglich, für diese Zeiten qualifizierte Teilnehmer zu finden, die bei den Baumschauen die Interessen des Naturschutzes vertreten könnten. Im günstigsten Fall gelangte in der Vergangenheit im Anschluss an die Baumschau wenigstens noch das Baumschauprotokoll über die uNB an die Naturschutzverbände, womit deren Beteiligung noch gewährleistet war. Doch leider ist diese Praxis seit einiger Zeit immer mehr ins Abseits geraten. Einladungen zu Baumschauen wurden nicht selten erst gar nicht versandt und die Baumschauprotokolle noch nicht einmal nachgereicht. Zudem gestaltete sich der Transport aller Beteiligten in den Fahrzeugen der Straßenbehörde als schwierig und kam mitunter nicht zu Stande.
Um die verhärteten Fronten wieder aufzubrechen und den Fortbestand unserer Alleen zu sichern, haben sich der NABU Brandenburg und der Landesbetrieb Straßenwesen nun auf folgende zweckdienlichen Vereinbarungen zur Beteiligung bei Unterhaltungsmaßnahmen (Pflegemaßnahmen) geeinigt:
• Die Beteiligung bei Unterhaltungsmaßnahmen (Pflegemaßnahmen) erfolgt über das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände. Unterhaltungsmaßnahmen (Pflegemaßnahmen) werden definiert, wenn erhebliche Auswirkungen auf die Alleebäume zu erwarten sind.
• Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände bei Baumschauen ist erwünscht und wird vom Landesstraßenbaubetrieb ermöglicht. Dazu werden die Einladungen der Straßenmeistereien fristgemäß vier Wochen vor dem Termin auch direkt an das Landesbüro versandt.
• Die Mitfahrt der Naturschützer im Auto der Straßenmeistereien ist unter vorheriger Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung möglich und wird als zielführend für den fachlichen Austausch angesehen.
• Die Zusendung der Baumschauprotokolle erfolgt an das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände, so dass im Nachgang für die Ehrenamtlichen, die nicht an der Baumschau teilnehmen konnten, die vorgesehenen Maßnahmen nachvollziehbar sind. In Einzelfällen, in denen keine Einigung zu den erforderlichen Schnittmaßnahmen zu erzielen ist, wird von Seiten des Landesbetriebes ein externer Gutachter hinzugezogen.
• Bei Havariefällungen (Gefahr im Verzug) wird eine Benachrichtigung weiterhin nur im Nachgang an das Landesbüro versandt.
Um diesen Zielen Rechnung zu tragen, wird vom Landesstraßenbaubetrieb eine entsprechende Dienstanweisung an die zuständigen Straßenmeistereien erarbeitet. In Gesprächen hat der Landesbetrieb die Landkreise und Gemeinden aufgefordert, die Naturschutzverbände beim Alleenschutz künftig zu beteiligen. Dass diese Verabredungen ernst genommen werden, zeigte im Herbst der Eingang von ersten Einladungen zu verschiedenen Baumschauen. Das vom Landesbetrieb geplante landesweite Baumkataster wird nach dessen Fertigstellung dazu beitragen, die für einzelne Bäume vorgeschlagenen Maßnahmen auch im Nachgang zur Baumschau gut zu erfassen.
Ein weiterer wichtiger Schritt wird nun die Schulung der ehrenamtlichen Naturschützer sein, um eine fachliche Diskussion mit den Baumwarten auf Augenhöhe zu ermöglichen. Dazu wird der NABU Brandenburg entsprechende Seminare anbieten. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Angebot von vielen Alleenschützern angenommen wird und sie anschließend die Möglichkeit zur Teilnahme an den Baumschauen nutzen.
Interesse an einem Baumschutz-Seminar?
Um nun bei Baumschauen eine fachliche Diskussion auf Augenhöhe zwischen Naturschützern und Baumwarten des Landesbetriebes Straßenwesen zu ermöglichen, möchte der NABU Brandenburg Interessierten entsprechende Seminare anbieten. Darin werden Grundlagen zu Themen wie Baumkontrollen, Schnitt- und Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung von Biotop- und Artenschutz (Straßen- und Alleenbäume) vermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Angebot von vielen Alleenschützern angenommen wird und sie anschließend die Möglichkeit zur Teilnahme an den Baumschauen nutzen.
Da die Organisation eines solchen Baum-Seminars eine aufwendigere Planung verlangt, bitten wir darum, dass sich grundsätzlich Interessierte hier unverbindlich anmelden.
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