Alleenland Brandenburg - aber wie lange noch? - Foto: Helge May
Anstrengungen für Alleen müssen erhöht werden
Mehr Fällungen als Nachpflanzungen / Evaluierung Alleenkonzeption / Missstände online melden



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Viele Alleen haben inzwischen ein hohes Alter erreicht und werden aus Verkehrssicherungsgründen gefällt - Foto: Wolfgang Ewert
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Seit Jahren werden in Brandenburg mehr Bäume gefällt als nachgepflanzt - Foto: Wolfgang Ewert
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Alleen prägen unser Landschaftsbild und haben einen hohen ökologischen Wert - Foto: Wolfgang Ewert
Das Nachpflanzen von Alleen ist in Brandenburg Landesaufgabe. Die Alleen Brandenburgs befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Der Bestand der Alleen an Bundes- und Landesstraßen ist zwischen 2006 und 2019 um ein Viertel zurückgegangen. Darüber hinaus weisen zahlreiche Bäume Schäden durch Trockenheit, Tausalz, Eingriffe im Wurzelbereich oder unsachgemäße Pflege auf.
Die im Jahr 2007 erarbeitete Alleenkonzeption sah ein mittelfristiges Konzept zum Erhalt der Alleen vor. Deren Kernanliegen war es, pro Jahr 30 Kilometer Alleen an Bundes- und Landesstraßen nachzupflanzen, unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Fällungen. Wie die Alleenstatistiken des Landesbetriebs Straßenwesen zeigen, ist man seit 2013 jährlich weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurückgeblieben.
Evaluierung Alleenkonzeption 2022
Brandenburgischen Landesregierung begeht Rechtsbruch im Alleenschutz
Die im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz festgeschriebene Nachpflanzpflicht läuft ins Leere, weil laut Brandenburgischem Straßengesetz für die Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen keine eigenständigen Genehmigungen erforderlich sind und daher keine Zuordnung von Nachpflanzpflichten zu den Fällungen erfolgt. Die Regelungen im Naturschutzrecht und im Straßenrecht müssen so harmonisiert werden, dass die Nachpflanzpflicht umsetzbar und kontrollierbar wird.
Der § 17 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes, der den Alleenerhalt festlegt, muss zwingend Bestandteil von Planungen zu Straßenausbauten oder -instandsetzungen werden. Beim Ausbau von Straßen sind Planfeststellungsverfahren durchzuführen, die auch den Ankauf von Randstreifen für Alleenpflanzungen beinhalten können. Planungen müssen grundsätzlich unter der Prämisse, die Allee zu erhalten durchgeführt werden, statt Baufreiheit durch Fällung hunderter Alleebäume zu erreichen.
Weitere Forderungen lesen Sie hier:
Hilfe von Mitbürgern notwendig
Ohne die Hilfe von aufmerksamen Bürgern ist es nicht möglich, unrechtmäßige Fällungen aufzudecken und möglicherweise noch zu verhindern. Daher hat das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände auf seiner Internetseite nun einen Meldebogen freigeschaltet. So ist es jetzt möglich, Markierungen, Schnitt- und Pflegemaßnahmen sowie die Fällung von Alleebäumen schnell und unbürokratisch zu melden. So kann möglicherweise noch der ein oder andere Alleebaum gerettet werden.
Auch die Beteiligung an Baumschauen ist ein geeignetes Mittel, um naturschutzfachliche Anforderungen und Bedenken in die Diskussion einzubringen. Viele Landesstraßenmeistereien wollen bereits im Vorfeld von Fällmaßnahmen Einigkeit mit Behörden und Verbänden herstellen und laden regelmäßig zu Baumschauen an Bundes- und Landesstraßen ein. Auch für die Aktiven aus den Naturschutzverbänden vor Ort ist dies eine gute Gelegenheit, sich über anstehende Vorhaben zu informieren und mitzudiskutieren.
Weitere Informationen
Meldebogen Alleenschutz beim Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände