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Märkische Alleen – gefährdetes Tafelsilber

Forderungen des NABU zum Alleenschutz

Brandenburg ist Alleenland. Viele tausend Kilometer Alleen durchziehen das Land, geben ihm Gesicht, vermitteln Heimatgefühl, verbessern die Luft und bieten Lebensraum für gefährdete Tierarten. Doch sie sind in Gefahr!

Herbstliche Spitzahorn-Allee in der Lennéschen Feldflur bei Potsdam - Foto: Helge May

Herbstliche Spitzahorn-Allee in der Lennéschen Feldflur bei Potsdam - Foto: Helge May

Alleebäume sind entsprechend §17 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) geschützt. Seit 1998 kümmert sich der NABU intensiv um den Alleenschutz im Land. Damals sollten auf Betreiben der Verkehrsbehörden tausende Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Ein Aufschrei der Empörung, der quer durch die Bevölkerung ging, hat dieses Vorhaben gestoppt.

Doch die Alleen sind weiterhin gefährdet. Baumaßnahmen setzen den Wurzeln zu, unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Tausalz und andere Widrigkeiten tun ein Übriges. Viele Bäume sind in einem sehr schlechten Zustand. Es ist absehbar, dass eine zunehmend größere Zahl von Alleebäumen gefällt werden muss. Die Zukunft unserer Alleen hängt deshalb davon ab, ob es gelingt, neue Bäume in ausreichender Zahl nachzupflanzen.

Forderungen des NABU für einen wirksamen Schutz der Alleen sind:

  • Salz ist ein wirksames Pflanzengift. Tausalzeinsatz in Alleen ist nur bei besonderen Glatteissituationen akzeptabel.
  • Baumpflege- und Pflanzmaßnahmen dürfen nur von qualifizierten Firmen und nach den geltenden fachlichen Regeln durchgeführt werden.
  • Beim Straßenausbau in Alleen soll die vorhandene Straßenbreite beibehalten werden, um den Baumbestand zu schonen.
  • Es müssen zukünftig deutlich mehr Alleebäume gepflanzt als gefällt werden. Nachpflanzungen sollen an schwach befahrenen Straßen auch in geringerem Abstand als den jetzt geltenden 4,50 Metern möglich sein.
  • Um die Finanzierung der Nachpflanzungen zu gewährleisten, soll – wie in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gehandhabt – ein Alleenfonds eingerichtet werden, in den die Straßenbaulastträger je nach der Zahl gefällter Bäume Ausgleichsmittel einzahlen.
  • Zusätzlich sollten Baumpflanzungen, die im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden, vermehrt in Alleen durchgeführt werden.


Wer grobe Misstände beobachtet, kann sich an das "Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände" wenden. Auf der Internetseite des Büros gibt es einen Meldebogen, über den Markierungen, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, sowie die Fällung von Alleebäumen, schnell und unbürokratisch von jede*r aufmerksamen Bürger*in zu melden sind.


0.2 MB - Leitfaden "Alleenschutz" zur Erarbeitung von Stellungnahmen, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände, 2015

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