Umweltverbände starten mit einem gemeinsamen Positionspapier in das Wahljahr 2019
Klimaschutz, nachhaltige Landwirtschaft und Verkehrswende sind Schwerpunktthemen
Potsdam, 8. März 2019 - Von Landwirtschaft über Verkehr bis Gewässer- und Klimaschutz – überall besteht aus Sicht der Umweltschützer dringender Handlungsbedarf. Die brandenburgischen Umwelt- und Verkehrsverbände sind mit der Veröffentlichung eines gemeinsamen Positionspapiers in das Wahljahr 2019 gestartet.
„Es war uns Umweltverbänden wichtig mit einer starken Stimme in diesen Landtagswahlkampf zu gehen. Die rot-rote Landesregierung hat beim Umwelt- und Naturschutz vieles zu wünschen übriggelassen. Wir möchten dafür sorgen, dass die nächste Landesregierung hier deutlich mehr Ehrgeiz entfaltet“, erklärt Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorstandsvorsitzender des NABU Brandenburg.
Der NABU Brandenburg bemängelt insbesondere die bisher ungenügenden Förderprogramme im Agrarbereich. Nötig ist eine grundlegende politische Agrarwende im Land, die nicht nur dem weiteren Artenschwund in den Agrarlandschaften entgegenwirkt, sondern auch Boden und Gewässer als Lebensgrundlage für den Menschen schützt. Die agrarisch genutzte Fläche muss wieder ein Lebensraum mit hoher Umweltqualität werden. Dafür müssen in Brandenburg endlich Agrarumweltmaßnahmen für den Acker definiert und Maßnahmen gefördert werden, die um und auf Ackerflächen zusätzliche Lebensräume schaffen und naturschutzfachlich von hoher Bedeutung sind (z.B. Brachflächen, Randsäume, Heckenstrukturen, Agroforstsysteme) und die klimaangepasste Landwirtschaft vorantreibt. Dafür muss das Land naturschutzfachliche Beratungen für Landwirt*innen anbieten, damit standortspezifische Naturschutzmaßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Die Förderung des Ökolandbaus soll wichtiger Baustein künftiger politischer Anstrengungen sein, da diese Bewirtschaftung viele positive Effekte für den Boden-, Wasser- und Artenschutz bietet. Insgesamt muss auch die im Agrarbereich ausgebrachte Menge chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel reduziert werden.
Für die Großschutz- und FFH-Gebiete müssen endlich Leitlinien sowie ein wirksames, nachhaltiges und langfristig angelegtes Konzept für eine konkrete Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) entwickelt werden. Landesbehörden sind angehalten, Maßnahmepläne für diese Gebiete umzusetzen. Insgesamt müssen die Naturschutzfachbehörden personell aufgestockt und stärker qualifiziert werden, damit Natur- und Artenschutz gelingen kann. Die Fördersummen für Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege müssen erhöht und geeignete flexible Förderinstrumente für Flächeneigentümer*innen, Flächennutzer*innen und Betroffene entwickelt werden. Das bestehende Maßnahmenprogramms Biologische Vielfalt muss mit konkreten Maßnahmen und Zielen zum Arten- und Biotopschutz untersetzt werden. Für gefährdete Arten sind Artenschutzprogramme zu erarbeiten und bestehende Managementpläne zu evaluieren.
Insbesondere im Alleenschutz unterstützt der NABU die Forderungen zur strikten Durchsetzung der gesetzlichen Nachpflanzpflicht für gefällte Alleebäume, die Überarbeitung der Alleenkonzeption und die Schaffung eines Alleenfonds zur finanziellen Absicherung von Nachpflanzungen.