Gegenwind für Windpark bei Altgaul
NABU unterstützt Bürgerinitiative bei Gutachten
Update September 2024
Gutachten zu Brutvögeln erstellt / weitere Spenden nötig
Erst einmal vielen Dank an alle Spender und Spenderinnen. Mithilfe der eigegangenen Spendengelder konnte eine Brutvogelkartierung im Gebiet des geplanten Windparks Sonnenburg durchgeführt werden. Von Februar bis Juli 2024 wurden von Ornitholog*innen eine Horstkartierungen durchgeführt und in einem Radius von ca. 3 Kilometer um das geplante Windfeld insgesamt 42 Brutplätze von Greifvögeln und anderen Großvögeln, sowie 5 Reviermittelpunkte (Rohrweihe und Kranich) festgestellt.
Den ausfühlichen Bericht zur Kartierung ist hier verlinkt.
Nach der erfolgreichen Arbeit der Ornitholog*innen sind Sie wieder gefragt!
Denn für diese intensive und überaus umfangreiche Arbeit hat das beauftragte Kartierungsunternehmen eine Rechnung von 18.500 Euro gestellt, die die Bürgerinitiative „Gegenwind Altgaul“ zu zahlen hat. Bislang sind dafür auf dem Spendenkonto des NABU Brandenburg bereits 13.033 Euro eingegangen. Dieser Betrag ist bereits überwiesen worden. Das Kartierungsunternehmen hat für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrages von 5.877 Euro noch Zeit bis Ende des Jahres eingeräumt.
Wir bitten an dieser Stelle alle Naturfreundinnen und Naturfreunde um eine Spende, um das schutzwürdige Gebiet weiterhin frei von Windkraftanlagen zu halten.
Mit der Kartierung möchte die Bürgerinitiative fundiert und notfalls gerichtsfest nachweisen, dass das geplante Windfeldareal sowohl ein extrem wichtiges Nahrungsgebiet für alle baumbrütenden Vögel in der Nachbarschaft darstellt und zugleich ein wichtiger „Verkehrskorridor“ für alle Großvögel ist, die in den beiden Naturschutzgebieten nisten. In einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung werden und müssen wir nachweisen, dass der geplante Windpark Sonnenburg gegen §23 des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Dort heißt es: „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Die Bürgerinitiative „Gegenwind Altgaul“ und der NABU Brandenburg bedanken sich für Ihre Unterstützung der Kartierung.
Unterstütze die Bügerinitiative!
Hintergrund zum Thema
Die Stadt Wriezen führt derzeit ein Bebauungsplanverfahren für einen Windpark, der bei Altgaul zwischen den beiden Naturschutzgebieten "Hutelandschaft Altranft-Sonnenburg" und "Trockenrasen Wriezen und Biesdorfer Kehlen" entstehen soll. Hier sind neun rund 270 Meter hohe Windkraftanlagen geplant. Der NABU Brandenburg ist sich der Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien bewusst. Der menschengemachte Klimawandel schreitet voran und ein Umstieg von folssieren Energiequelle hin zu Erneuerbaren ist dringend notwendig und wünschenswert.
Der NABU Landesverband Brandenburg unterstützt dennoch die örtliche Bürgerinitiative „Gegenwind Altgaul“, da er negative Folgen für die Schutzgebiete und die damit zu schützenden Arten befürchtet. Insbesondere für seltene Vogelarten wie Wiedehopf, Feldlerche und Rotmilan sind die Schutzgebiete von große Bedeutung. Björn Ellner, Vorsitzender des Brandenburger Naturschutzbundes erläutert die Bedenken. „Die beiden Naturschutzgebiete verfügen u.a. über wertvolle Trockenrasen. Diese an Insekten reichen Gebiete wiederum ziehen eine Reihe seltener Vögel an, die in Brandenburg zum Teil bereits auf der Roten Liste stehen. Wir befürchten, dass mit dem Bau und Betrieb des Windparks der Lebensraum von Wiedehopf, Brachpieper, Heidelerche, Sperbergrasmücke und verschiedene Greifvögel zerstört wird. All diese Arten beschränken ihren Lebensraum nicht allein auf die beiden Schutzgebiete, sondern nutzen auch Flächen außerhalb, die nun überbaut werden sollen.“
Um im Falle eines Rechtsstreits belastbare Daten in der Hand zu haben, beauftragte der NABU Brandenburg in Kooperation mit der Bürgerinitiative "Gegenwind Altgaul" eine Kartierung, um nachweisen zu können, dass Brutplätze und Wanderungskorridore durch den Windpark zerstört werden.
Der NABU beruft sich im Falle eines Rechtsverfahrens auf Paragraph 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, der „… eine Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung eines Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder nachhaltigen Störungen…“ verbietet.