Testamente für die Natur
Mit Erbschaften Gutes bewirken
Wer im Todesfall erbt, das regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge geht davon aus, dass Sie diejenigen bedenken möchten, die Ihnen nahestehen. Sie berücksichtigt allein Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Adoptivkinder und Enkel und gibt auch die Rangfolge vor. Haben Sie keine Verwandten und sind auch nicht verheiratet, dann erbt der Staat. Möchten Sie jedoch nichteheliche Lebenspartner, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedenken? Immer dann, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge vorgibt, müssen Sie dies in einem Testament oder Erbvertrag regeln.
Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Auch bei Testamenten und Schenkungen sind gemeinnützige Organisationen von der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer befreit. Egal ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache.
Gemeinnützige Organisationen können als Erben eingesetzt oder über ein Vermächtnis mit einem bestimmten Geldbetrag oder Wertgegenstand bedacht werden. Mit einem Vermächtnis wird vom Erblasser ein bestimmter Anteil aus dem Nachlass herausgenommen und für einen besonderen Zweck oder zugunsten einer Person oder Organisation bestimmt. Der Vermächtnisnehmer erhält damit einen Anspruch gegenüber dem Erben. Auch die Zustiftung oder Gründung einer Stiftung ist testamentarisch und zu Lebzeiten möglich.
Unverbindliche und vertrauliche Gespräche
Das Nachdenken über den eigenen Nachlass ist ein Prozess, der oftmals von tiefgehenden Fragen und Lebensthemen begleitet wird. Gerne nehmen wir uns die Zeit, mit Ihnen zusammen zu überlegen, wie und in welchen NABU-Projekten wir Ihre Wünsche am besten umsetzen können.
Ihre Ansprechpartnerin: Marion Ebersbach, Ebersbach@NABU-Brandenburg.de, 0331-20 155 7-2