NABU verteidigt Schwedter Schwarzstörche
Windkraftanlagen außerhalb von Eignungsgebieten geplant
06. Februar 2018 - Mit Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 12. Oktober 2016 wird die Errichtung von zwei Windkraftanlagen (WKA) durch die Firma ENERTRAG ermöglicht. Diesem Bescheid liegen erhebliche Mängel zugrunde, weshalb sich der NABU Brandenburg gezwungen sah, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Die geplanten WKA sollen außerhalb von festgesetzten Windeignungsgebieten errichtet werden. Der Standort liegt zwischen einem Laubmischwald und dem Betriebsgelände der Erdölraffinerie PCK GmbH. In diesem Laubwald befindet sich in 1.500 Meter Entfernung von der geplanten WKA seit Jahrzehnten ein Brutplatz des seltenen Schwarzstorchs.
Tierökologische Abstandskriterien unterschritten
Zum Schutz aller gefährdeten Vogelarten wurden bereits 2010 tierökologische Abstandskriterien (TAK) festgelegt, welche einen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Brutstätten von Groß- und Greifvögeln festlegen.
Im Falle der Schwedter Schwarzstörche wird mit dem Bau der Windkraftanlagen der Mindestabstand von 3.000 Meter deutlich unterschritten. Das LfU als genehmigende Behörde begründete seine Entscheidung damit, dass der Schwarzstorch niemals in Richtung PCK-Gelände fliegen würde. Dem widersprechen die Beobachtungen der Gutachter selbst sowie ehrenamtlich tätiger Ornithologen und PCK-Mitarbeiter. Im PCK-Gelände existieren Regenwasser-Ableitungsgräben, die reich an Kleinfischen und Amphibien sind und deshalb von den Schwarzstörchen regelmäßig zur Nahrungsaufnahme aufgesucht werden. Mit der 2017 nachgewiesenen erfolgreichen Brut des Schwarzstorches in einem benachbarten Waldgebiet, ist der Standort der geplanten WKA nun direkt im Flugkorridor zwischen Brutplatz und Hauptnahrungsgebiet und die Entfernung zu den geplanten WKA auf 2.800 Meter geschrumpft.
Fledermausgutachten außerhalb deren Aktivitätszeitraum angefertigt
Fatal ist auch die Einschätzung des LfU, dass die WKA für Fledermäuse nicht relevant sind. Das extra angefertigte Gutachten legt dar, dass mit der regelmäßigen systematischen Erfassung der Aktivitäten der Tiere erst begonnen wurde, als ein erheblicher Teil des Zuggeschehens bereits vorbei war. Ebenso wurde ein früheres Gutachten völlig außer Acht gelassen, in dem das Vorkommen der Mopsfledermaus belegt ist, einer Fledermausart, die nach der FFH- Richtlinie besonders schutzbedürftig ist.
Wirtschaft vor Naturschutz
Umso unverständlicher ist für die Naturschützer der Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichtes zu Beginn des Jahres 2018, in dem das Eilverfahren abgelehnt worden war. Begründet wurde dies allein mit rein wirtschaftlichen Interessen. Die Belange des Naturschutzes blieben dabei völlig unberücksichtigt.
Der NABU Brandenburg wird nun in einem weiteren Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) alles daransetzen, ein Urteil zum Schutz der Schwedter Schwarzstörche zu erwirken. Dabei geht es nicht nur um den Schutz dieses Einzelhorstes, sondern auch darum, künftig Windkraftanlagen außerhalb festgesetzter Windeignungsgebiete zu verhindern. Denn sollte sich dieses Vorgehen der Windkraftbetreiber etablieren, könnte das für weitere Gemeinden in Brandenburg Vorbildcharakter haben und eine ungesteuerte Bebauung einsetzen.