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Wasserschutz ist Zukunftssicherung

Unsere Forderungen für das neue Wassergesetz

Wasser ist eine lebenswichtige Ressource, die in Brandenburg allerdings immer knapper wird. Der Verteilungskampf ist längst entbrannt. Wie kann Wasser besser geschützt und gerechter verteilt werden? Unterstütze unsere Forderungen zum neuen Wassergesetz.

Oktober 2025: Die Landesregierung aus SPD und BSW möchte das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) novellieren. So steht es im Koalitionsvertrag. Wasser ist ein knappes Gut, das wir alle, Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze, zum Leben brauchen.

Das Klima ändert sich

Durch den Klimawandel nehmen Extremwetterlagen wie Starkregen, Hitze und Dürre zu. Steigenden Temperaturen führen zur Austrocknung unserer Landschaft. Das sehen wir bereits an sinkenden Wasserspiegeln in Seen und austrocknenden Fließen und Kleingewässern. Damit gehen wertvolle Lebensräume, unter anderem für Frösche und Libellen verloren.

Folgen für unser Trinkwasser

Weitere Folge sind sinkende Grundwasserstände in weiten Teilen des Landes Brandenburg. Das hat mittelfristig auch Auswirkungen auf unsere Trinkwasserversorgung, da Brandenburg über 90 Prozent seines Trinkwassers aus Grundwasser gewinnt.


Sinkender Wasserpegel in einer Grafik dargestellt.

Stand des Grundwassers in cm unter der Geländeoberkante bei Krahne Ost. Der Wasserpegel in Krahne ist repräsentativ für die Grundwasserpegel an vielen Orten in Brandenburg. - Daten: Landesamt für Umwelt Brandenburg

In einigen Regionen Brandenburgs kam es bereits zu Beschränkungen für Wasserentnahmen. Auch bei der Trinkwasserversorgung in der TESLA-Region kam es bereits zu Beschränkungen des Wasserverbrauchs für Privathaushalte.

Verschärfende Faktoren

Neben den Klimaveränderungen haben auch Wasserentnahmen und die Entwässerung der Landschaft, durch Entwässerungsgräben und unterirdisch verlegte Felddrainagen, negative Effekte auf die Grundwasserneubildung. Hinzu kommt, die zunehmende Versiegelung von Flächen durch Bauvorhaben. Alle Faktoren zusammen führen zu einem nicht nachhaltigen Umgang mit Wasser.

Bei der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes muss es es das Ziel sein, Wasser so lange wie möglich in der Landschaft zu halten und so viel wie möglich zur Versickerung zu bringen, um die Grundwasserstände zu stützen.


Der Wasserstand in diesem See war konstant seit Messbeginn in 1975 bis etwa 2013 doch sinkt in den Folgejahren drastisch, einige Zeit stand der See komplett leer.

Wasserstand des Straussees in Strausberg, gemessen in Metern über der Geländeoberkante - Daten: Landesamt für Umwelt Brandenburg

Auch hinsichtlich des ökologischen und chemischen Zustands gibt es viel zu tun. Gemäß der EU-weit gültigen Wasserrahmenrichtlinie müssen alle berichtspflichtigen Gewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden. Es steht bereits fest, dass Brandenburg dieses Ziel verfehlen wird.

Deshalb fordert der NABU Brandenburg:

1. Rückhalt von Wasser in der Landschaft statt Entwässerung der Landschaft für den Schutz vor Hochwasser und Folgen von Dürreperioden,
2. Sicherung von wertvollen Lebensräumen wie Kleingewässern und Stützung der Grundwasserneubildung,
3. Schaffung einer fundierten Datengrundlage für die Entscheidung der Wasserbehörden über Wasserbenutzungen,
4. Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor anderen Gewässerbenutzungen,
5. Langfristig eine bezahlbare Trinkwasserversorgung sichern,
6. Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer in Brandenburg.


Konkret bedeutet das für die Gesetzesänderung:


1. Einführung einer Erlaubnispflicht für Wasserbenutzungen (Wasserentnahmen und -einleitungen), die über den Gemeingebrauch gemäß § 43 des Brandenburgischen Wassergesetzes hinausgehen,

Die Wasserbehörden benötigen in Zeiten sinkender Wasserstände einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Wasserdargebote und die Benutzungen. Nur so kann eine Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen durch die Behörden geschaffen werden. Die Behörden müssen in die Lage versetzt werden, über jede Wasserbenutzung entscheiden zu können, ob diese zulässig ist. Hierzu bedarf es einer generellen Erlaubnispflicht.

2. Gerechtere Gestaltung des Wassernutzungsentgelts

Für Wasserentnahmen wird gemäß § 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes ein Wassernutzungsentgelt erhoben. Allerdings sind bisher verschiedene Wasserbenutzungen entgeltfrei. Hierzu zählen beispielsweise Wasserentnahmen für den für landwirtschaftliche Zwecke oder den Bergbaubetrieb, während für die Trinkwasserversorgung Wassernutzungsentgelt gezahlt werden muss. Auch für die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung in der Landwirtschaft ist unverhältnismäßig bevorteilt. So werden derzeit nur für 7 Prozent der entnommenen Menge Wassernutzungsentgelte fällig, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass 93 Prozent der verregneten Wassermenge wieder im Grundwasser ankommen. Diese Annahme ist fern der Realität. In Brandenburg verdunsten von Natur aus ca. 75 bis 80 Prozent der Niederschlagsmenge und gelangen nicht ins Grundwasser. Gerade im Sommer, wenn landwirtschaftliche Kulturen beregnet werden, ist die Verdunstungsleistung auf Grund der höheren Temperaturen und der höheren Verdunstungsleistung durch die Pflanzen besonders hoch. Hinzu kommt, dass es Ziel der Beregnung ist, dass das Wasser durch die Pflanze verdunstet und nicht wieder im Grundwasser ankommt. Da Wasser ein kostbares und knappes Gut ist, sollte jede*r angehalten sein, verantwortungsvoll damit umzugehen. Aus fachlicher Sicht gibt es keine Gründe, hier bestimmte Nutzung von der Entgeltpflicht freizustellen. Deshalb fordern wir eine Pflicht zur Entrichtung eines Wassernutzungsentgelts für alle. Die Wassernutzungsentgelte für die öffentliche Trinkwasserversorgung sollte hierbei stabil bleiben.

3. Festsetzung Gewässerrandstreifen

Deutschland und somit auch Brandenburg ist gemäß der EU-weit gültigen Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, alle größeren Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Von diesem Ziel ist Brandenburg aktuell sehr weit entfernt. Um dem Ziel ein gutes Stück näher zu kommen, können Gewässerrandstreifen einen wertvollen Beitrag leisten. 10 Meter links und rechts von Fließgewässern und 30 Meter um Seen sollte der Einsatz von Pestizid- und Düngemitteln verboten werden, um Nähr- und Giftstoffeinträge in die Gewässer zu verringern. Außerdem könnte so Raum geschaffen werden, um eine naturnähere Dynamik an Fließgewässern zuzulassen. Durch kleine Uferabbrüche entstehen naturnahe Strukturen, die vielen Fischen und Muscheln wertvollen Lebensraum bieten. Diese Strukturen sind für einen guten ökologischen Zustand elementar.

 

Wenn auch du unser Wasser schützen willst, schreibe an deine Landtagsabgeordneten!


Unser Brief an die Landtagsabgeordneten

1 MB - Brief zum Wassergesetz - Landtagsabgeordnete

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