Gemeinsamer Verbändeappell:
Für einen Landeshaushalt, der unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhält!
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schutz unserer Naturlandschaften, Gewässer, Wälder und Moore ist Daseinsvorsorge und Produktionsgrundlage. Intakte Ökosysteme sichern Wasser, kühlen Siedlungen, mindern Hochwasser- und Dürrefolgen, speichern Kohlenstoff, schützen Böden, bieten Erholung und stärken Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Bundesamt für Naturschutz spricht von „Naturkapital“ und meint damit Dienstleistungen, die die Natur für uns erbringt und die Grundlage für unser tägliches Leben und unser gesellschaftliches Wohlergehen sind. Deshalb sagen wir: Jeder Euro, der in intakte Moore, Gewässer, Auen, Wälder, Stadtgrün und Biotopverbund investiert wird, rentiert sich achtfach und reduziert spätere Schäden und Folgekosten. Die bestehenden Schutzgebiete und die Nationalen Naturlandschaften sichern dieses Naturkapital in Brandenburg ab. Dafür braucht es hauptamtliche Strukturen und Landespersonal, welches wichtige Aufgaben des Vollzugs, der Sensibilisierung und des Dialogs in den Gebieten übernimmt.
Wir erkennen an, dass die Notwendigkeit zum sparsamen Haushalten besteht, warnen aber deutlich davor, dies auf Kosten der Natur und dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu tun. Insbesondere die angedachten Kürzungen beim Landespersonal, drohende Kürzungen bei der Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln, aber auch deutliche Einschnitte bei den Verbänden gefährden unsere Lebensgrundlagen und das vielfältige Engagement im Natur- und Umweltschutz.
1. Beim Landesamt für Umwelt (LfU) sollen 50 Stellen abgebaut werden. Darunter werden wichtige Überwachungs- und Fachaufgaben im Umwelt- und Naturschutzrecht leiden. Die Bewertung und Bereitstellung von Umwelt- und Naturschutzfachdaten ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen der EU-Gesetzgebung (v.a. Wasserrahmenrichtlinie, Natura2000). Das Monitoring dient dazu, den Erfolg naturschutzfachlicher Maßnahmen zu dokumentieren und die Wirksamkeit zu steuern. Damit wird sichergestellt, dass öffentliche Gelder wirksam eingesetzt werden. Kommt Brandenburg seinen Monitoringverpflichtungen nicht nach, kann nicht sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel zweckmäßig eingesetzt werden und nicht dokumentiert wird, dass Deutschland geltendes EU-Recht einhält.
Außerdem: Durch den personellen Abbau im hauptamtlichen Naturschutzbereich können wichtige und erfolgreiche Programme, wie der Vertragsnaturschutz, in der Fläche nicht mehr umgesetzt werden. Es sind die Natura 2000-Teams, die Naturwacht und die Schutzgebietsverwaltungen im Nationalpark, den Biosphärenreservaten und den Naturparken, die in den Dialog mit Landnutzenden und Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort treten und Akzeptanz schaffen. Das Zusammenwirken zwischen Schutzgebietsverwaltung und Schutzgebietsbetreuung im Auftrag des Landes ist eine Brandenburger Erfolgsgeschichte, die nicht aufs Spiel gesetzt werden darf!
Ein Stellenabbau beim LfU würde dazu führen, dass Pflichtaufgaben des Landes nicht mehr erfüllt werden können (v.a. Monitoring). Ein Stellenabbau bei den Schutzgebietsverwaltungen gefährdet die Akzeptanz und die Umsetzung von bewährten Naturschutzmaßnahmen in der Fläche.
2. Bundes- und EU-Mittel erhöhen die zur Verfügung stehenden Mittel des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) um über ein Drittel. Für das Jahr 2026 sind im Einzelplan 10 rund 231 Mio. Euro als EU- und Bundesmittel nach Brandenburg geflossen. Das umfasst rund 30 Prozent der Ausgaben des Einzelplan 10. Zur Kofinanzierung dieser Mittel wurden 2026 rund 50 Mio. Euro eingesetzt. Kürzt das Land bei der Kofinanzierung, gefährdet es nicht nur wichtige und erfolgreiche Landesprogramme (z.B. Vertragsnaturschutz, Agrarumweltmaßnahmen, Förderung Ökolandbau, Landschaftswasserhaushalt), sondern hebelt auch den Zufluss von EU- und Bundesmitteln aus. Damit würde Brandenburg im Ländervergleich benachteiligt und sich selbst systemisch schwächen.
3. Die anerkannten Naturschutzverbände übernehmen zentrale zivilgesellschaftliche Aufgaben: Umweltbildung, Jugendförderung, Beteiligung in Planungsprozessen und demokratische Teilhabe – insbesondere im ländlichen Raum. Dank der Verbändeförderung können hauptamtliche Strukturen auf Landesebene ehrenamtliches Engagement vor Ort unterstützen. Jedes Jahr bieten die Verbände spannende Bildungsangebote für Groß und Klein an. U.a. durch die Arbeit der Landesfachausschüsse des NABU werden Artenspezialistinnen und -spezialisten ausgebildet, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Von der Fachexpertise profitieren auch das LfU und die Unteren Naturschutzbehörden. Das Haus der Natur stellt den zentralen Treffpunkt im ehrenamtlichen Naturschutz dar. Hier finden aktive Bürgerbeteiligung und Dialog zwischen verschiedenen Interessensträgern statt. Für eine lebendige Demokratie und Zivilgesellschaft müssen diese Strukturen erhalten bleiben.
Derzeit sehen wir ein deutliches Ungleichgewicht zulasten des Natur- und Umweltschutzes bei politischen Entscheidungen auf allen politischen Ebenen. Begründet wird dieses Rollback mit multiplen Krisen und politischen Herausforderungen, die unsere Gesellschaft derzeit erfährt. Gerade jetzt den Rotstift beim Natur- und Umweltschutz anzusetzen, sehen wir als grundfalsch an. Herausforderungen werden damit verschärft oder in die Zukunft verschoben. Klimaschutz, Klimaanpassung und die Bereitstellung von natürlichen Ressourcen gehen nur zusammen mit der Natur. Naturbasierte Lösungen wie die Naturverjüngung für den Waldumbau, Moorschutz für den Wasserrückhalt und Wildnisentwicklung für intakte und resiliente Ökosysteme, die die Artenvielfalt als Lebensgrundlage erhalten, sind im Vergleich viel günstiger und vor allem nachhaltiger für die Gesellschaft.
Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen fordern wir von der Landesregierung Augenmaß und insbesondere Ausgewogenheit zwischen Naturschutz- und anderen Interessen. Als Antwort auf die Kürzungserfordernisse beim kommenden Doppelhaushalt schlagen wir vor, folgende Einnahmen und Ausgaben genauer zu prüfen und ins Verhältnis zu setzen:
1. Über das Wassernutzungsentgelt werden jährlich rund 20 Mio. Euro eingenommen, die im Landeshaushalt zweckgebunden verwendet werden dürfen (siehe § 40 BbgWG). Schon eine moderate Erhöhung der Wassernutzungsentgelte und kritische Überprüfung der bestehenden Privilegierungen von Unternehmen und privaten Wassernutzenden würde nicht nur mehr Gerechtigkeit herstellen, sondern könnte zusätzliche Gelder für dringend notwendige Investitionen in einen nachhaltigen Wasserhaushalt, eine sichere Trinkwasserversorgung, eine innovative Abwasserinfrastruktur und den Erhalt und Schutz unserer Gewässer bereitstellen. Nach unseren Schätzungen bedarf es in den nächsten Jahren mindestens eine Verdopplung der Ausgaben und entsprechend auch Einnahmen im Wasserbereich.
2. Die Jagdabgabe (ca. 350.000 Euro pro Jahr) und die Fischereiabgabe (ca. 800.000 Euro pro Jahr) spielen dem Landeshaushalt jährlich Mittel ein. Die Verwendung dieser Mittel sollte zweckgebunden und im Sinne gesamtgesellschaftlicher Interessen erfolgen. Die Mittelverwendung muss vor diesem Hintergrund geprüft werden.
3. Jährliche Ausgaben für die Internationale Grüne Woche in Höhe von über 2 Mio. Euro. Möglich wäre es beispielsweise, dass Brandenburg keine eigene Halle mehr bespielt, sondern sich eine Halle mit einem anderen Bundesland teilt.
4. Jährliche Ausgaben für das Landesgestüt Neustadt/Dosse in Höhe von über 4 Mio. Euro. Zusätzlich wurden im Rahmen des Infrastruktursondervermögens 1,4 Mio. Euro dem Gestüt zur Verfügung gestellt. Die Kosten für das Gestüt steigen seit Jahren. Während der Landesbetrieb Forst sich mittlerweile wirtschaftlich selbst – und zumindest in Teilbereichen zulasten des Waldes - tragen muss, wird mit dem Landesgestüt ein nicht wirtschaftlich arbeitender Betrieb mit Landesmitteln gestützt, der zwar Aushängeschild auf politischer Ebene sein mag, aber nur wenigen Brandenburgerinnen und Brandenburgern wirklich zugutekommt. Denkbar wäre eine schrittweise Privatisierung des Landesgestüts, wie es in anderen Bundesländern umgesetzt wurde.
Wir bitten Sie, unsere Anregungen in der kommenden Haushaltsdebatte zu beachten und stehen für einen Fachaustausch jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Joyce-Ann Syhre, Björn Ellner, Dr. Andreas Meißner, Dr. Antje Wurz, Christiane Schröder
