Demokratie- statt Bürokratieabbau
Gesetzentwurf zur Demontage des Naturschutzes in Brandenburg





Es sollen Änderungen in drei Gesetzen vorgenommen werden:
• Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG),
• Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
• Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
Einige der geplanten Änderung sind durchaus zu begrüßen. Jedoch stellen die Änderungen im Naturschutzausführungsgesetz einen Angriff auf die Bürgerbeteiligung, die Gewaltenteilung, den Rechtsstaat und die Demokratie dar. Anstatt sich für das Allgemeinwohl der Bürger*innen einzusetzen, werden mit diesem Gesetzesentwurf Lobbyinteressen Einzelner zu Lasten der Gesellschaft unterstützt.
Die zu kritisierenden Punkte werden im Video behandelt und finden sich als kurze Textzusammenfassung weiter unten auf der Seite.
Unterschreibe jetzt!
Liebe Aktive, Freunde und Mitstreiter*innen,
der Natur-, Arten- und Klimaschutz ist mit dem Antritt der neuen Landesregierung massiv unter Druck geraten. Nun sollen noch vor der Sommerpause des Landtages Gesetzesänderungen beschlossen werden, die einer Demontage des Naturschutzes in Brandenburg gleichkommen. Unter dem Deckmantel Bürokratieabbau sollen Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Naturschutzverbände in Brandenburg eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Landschaftsschutzgebiete sollen weiter ausgehöhlt werden. So wird eine Klientelpolitik zugunsten von Einzelinteressen betrieben. Das Allgemeinwohl gerät ins Hintertreffen. Demokratische Rechte werden abgebaut.
Mit unserer Petition fordern wir die Landtagsabgeordneten dazu auf, den geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Unterstütze unsere Petition „Demokratieabbau stoppen – Zivilgesellschaftliche Rechte in Brandenburg verteidigen!" und unterschreibe jetzt.
Wir klären auf, was es mit dem Gesetzesentwurf auf sich hat
Mehr Informationen hier
Umweltministerin Hanka Mittelstädt hat einen Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt vorgelegt, der bereits Ende Mai in 1. Lesung im Landtag beraten wurde. Am 6. Juni gab es im Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtages eine Anhörung, zu u.a. auch ein Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände eingeladen war - Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg hat für sie gesprochen. Am 27. Juni 2025 soll im Sonerausschuss abgestimmt werden. Offenbar soll das Gesetz vom Parlament noch vor der Sommerpause (Anfang Juli) verabschiedet werden.
Von diesen Gesetzesänderungen erhofft sich die Landesregierung eine Beschleunigung und Verschlankung des Verwaltungsaufwandes. Wir meinen; das ist in erster Linie Klientelpolitik und nicht im Interesse des Gemeinwohls.
Wir zeigen euch, was konkret geplant ist:
Beteiligungsrecht: Der §36 BbgNatschG regelt die Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen. Nun soll die Beteiligung eingeschränkt werden. Laut dem Gesetzesentwurf soll von einem Mitwirkungsrecht der Naturschutzvereinigungen abgesehen werden, wenn die Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht oder nur im geringen Umfang zu erwarten sind.
Überaus kritisch sind vorgesehene Einschränkung der Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen. So sollen Naturschutzverbände bei zu erwartenden geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft gar nicht mehr beteiligt werden. Außerdem wird mit der Formulierung „geringen Umfangs von Auswirkungen auf Natur und Landschaft“ nochmals ein neuer unbestimmter Rechtsbegriff geschaffen. Um zu definieren, was darunter zu verstehen ist, soll es eine neue Verordnung geben, die von den Behörden zu berücksichtigen ist. Somit wird zusätzliche Bürokratie geschaffen.
Bislang versetzt die Beteiligung der Verbände die Behörden überhaupt erst in die Lage, den Grad der Auswirkungen vor Ort abzuschätzen. Sind es doch die vielen fachkundigen Ehrenamtlichen, die einschätzen können, ob das Vorhaben maßgebliche oder geringe Auswirkungen hat. Unsere Naturschutz-Aktiven verfügen über mehr Beobachtungsdaten und Vor-Ort-Kenntnisse, als z.B. in den Katastern des Landesumweltamtes vorhanden ist.
Klagerecht: Anerkannte Naturschutzvereinigungen dürfen klagen, auch wenn sie nicht direkt betroffen sind. Quasi als Anwalt der Natur. Das hat zum Ziel, dass auch Natur- und Artenschutzbelange Gehör finden und quasi einen Kläger haben. Nun werden diese sogenannten „Klagebefugnisse“ wieder auf ein Mindestmaß (also auf das, was im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist) zurückgestuft.
Auch das Klagerecht der Naturschutzverbände soll eingeschränkt werden und zwar auf das Mindestmaß, welches das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt. Viele andere Bundesländer räumen, ebenso wie Brandenburg bisher, den anerkannten Naturschutzvereinigungen weitergehende Befugnisse ein, die ein wichtiges Korrektiv zu Fehlentscheidungen der Genehmigungsbehörden sind.
Dass Naturschutzverbände angeblich mit ihren Klagen sehr viele Vorhaben verzögern, entspricht nicht den Tatsachen. Der BUND Brandenburg hat zurzeit 17 teilweise bereits seit dem Jahr 2018 laufende Verfahren, der NABU Landesverband insgesamt 15. Und dass bei einer jährlichen Beteiligung an mehr als 1.000 Verfahren. Eines der wichtigsten Merkmale von Demokratie ist die Möglichkeit behördliche Entscheidungen abwehren zu können. Das nennt man auch Gewaltenteilung. Mit der Einschränkung dieser Rechte wird Demokratie abgebaut und Vertrauen zerstört.
Landschaftsschutzgebiete: Das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz soll durch den § 8 Abs. 3a ergänzt werden. Dieser regelt, welche Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten künftig keine Genehmigungen mehr benötigen.
Es ist vorgesehen, dass Agri-Photovoltaik-Anlagen genehmigungsfrei sind, wenn sie „landschaftsintegriert“ sind. „Landschaftsintegriert“ ist wieder ein neuer unbestimmter Rechtsbegriff, der den Prüfaufwand erhöhen und Vorhabenträger verunsichern wird. Darüber hinaus ist geplant, dass in einem Abstand von 300 Meter zur Ortsrandlage, Bauten ohne landschaftsschutzrechtliche Genehmigung entstehen dürfen. Es ist zu befürchten, dass sich die Orte dann also Stück für Stück in die Landschaftsschutzgebiete hineinfressen.
Vorkaufsrecht: Im BbgNatschG ist unter §26 zum Vorkaufsrecht geregelt, dass das Land oder anerkannte Naturschutzvereinigungen bevorzugt Flächen in Naturschutzgebieten oder im Nationalpark erwerben können. Die beiden Artikel 5 und 6, wo das Ganze geregelt ist, sollen nun gestrichen werden.
Mit der geplanten Aufhebung des Vorkaufsrechts des Landes in Naturschutzgebieten und im Nationalpark zugunsten von Zweckverbänden, Naturschutzvereinigungen oder -stiftungen schadet sich das Land Brandenburg nur selbst. Da das Land selbst weder finanziell noch personell in der Lage ist, ein solches Vorkaufsrecht im erforderlichen Umfang selbst auszuüben und naturschutzgerechte Bewirtschaftung dauerhaft zu gewährleisten, hat es sich in der Vergangenheit häufig an Vereine und Stiftungen gewandt.
Das Land Brandenburg ist internationale Verpflichtungen eingegangen, wie beispielsweise die Umsetzung der europäischen FFH- und der Wasserrahmen-Richtlinie. Dafür wäre aber ein Zugriff auf Naturschutzflächen unerlässlich. Ein Vorkaufsrecht in den Schutzgebieten hat das Land auch nach der Streichung der beiden Artikel weiterhin, muss dies auch weiterhin prüfen. Nur müssen die Behörden, wenn es gezogen wird, den Kauf ohne die Verbände oder Stiftungen organisieren und finanzieren.
Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus werden mit diesem Gesetz demokratische Rechte eingeschränkt. Die politische Ohnmacht vieler Bürger hinsichtlich der Mitbestimmung bei politischen und Verwaltungsentscheidungen wird damit weiter erhöht. Und das durch eine SPD-geführte Landesregierung, die mit dem Demokratie-Versprechen in den Wahlkampf gezogen war.
Gesetzentwurf: Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt