Tesla: Gigafactory, Schutzgebiete & Grundwasser
Wie lässt sich das unter einen Hut bringen?
Björn Ellner Redebeitrag Tesla-Demo 24.03.2024
Warum wir klagen...
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen.
Weiter unten auf der Webseite finden Sie die Dokumente zu unseren Widerspruchs- und Klageverfahren sowie eine Chronik zu den Stellungnahmen und Einwendungen mit Verweisen zu unseren Pressemitteilungen.
Warum ist der Bau der Gigafactory in diesem Gebiet aus NABU-Sicht problematisch?
Als NABU sehen wir trotz des hohen politischen Drucks gravierende Probleme bei der Standortwahl für die Gigafactory in Grünheide. Die begründeten Einwände werden in den Planungen nicht ausreichend gewürdigt, die Planungen genügen aus unserer Sicht auch nicht den rechtlichen Anforderungen. Obwohl keine Planungssicherheit besteht, wird weiter gebaut. Im Falle, dass es keine finale Genehmigung für den Bau gibt, muss die Gigafactory wieder abgerissen werden. Das wird nicht ohne bleibende Schäden für Natur und Umwelt möglich sein.
Weitere Punkte:
- Die zukünftige Gigafactory wird in direkter Nachbarschaft zum FFH-Gebiet Löcknitztal errichtet. Dieses sehr artenreiche Niedermoor ist in hohem Maße vom Grundwasser abhängig und sehr sensibel gegenüber Störungen und Stoffeinträgen. FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden.
- Die Gigafactory steht in einem ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiet. Über 1200 Spezialbetonpfähle wurden in den Boden getrieben. Der immense Versieglungsgrad und eventuelle Stoffeinträge können das Grundwasser massiv beeinträchtigen.
- Viele Verfahren und Abläufe sind bisher nicht klar festgeschrieben. So ist bis heute noch nicht klar, wie sichergestellt werden kann, dass die riesige Batteriefabrik und Lackiererei keine negativen Einwirkungen auf das Wasserschutzgebiet haben.
- Die bisherige Infrastruktur reicht für Pendler- und Lieferverkehr nicht aus, damit erfordert die Fabrik weitere, teils massive Eingriffe in die umliegende Natur.
- Der Bau der Fabrik ist in seinen Dimensionen ein massiver Eingriff in den Lebensraum vieler Arten. Insbesondere sind dabei wenig mobile Arten wie Zauneidechse und Schlingnatter betroffen, für die adäquate Ersatzhabitate nicht in „Tesla-Geschwindigkeit“ entwickelt werden können.
- Auch wenn schnell gearbeitet wird, müssen die Mindeststandards des deutschen Rechts eingehalten werden.
- Unzureichende Untersuchungen: Welchen (Langzeit-)Einfluss die massive Versiegelung auf die Grundwasserströmungen haben, ist nicht abzusehen. Da sich das Gelände auf einer Grundwasserscheide befindet, können unumkehrbare Beeinträchtigungen für Quellbereiche im Löcknitztal nicht ausgeschlossen werden.
Positioniert sich der NABU damit gegen E-Mobilität und Klimaschutz?
- Im Gegenteil! Klimaschutz beinhaltet auch nachhaltiges Bauen und damit gute Planung. Diese fordern wir ein.
- E-Mobilität ist gekommen, um zu bleiben und wichtiger Teil der zukünftigen Mobilität. Deshalb fordert der NABU ein Ende der Neuzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren bis 2030 und damit die konsequente Umstellung auf Elektromobilität. In diesem Sinne setzen wir uns in allen relevanten Gesetzgebungsvorhaben sowie der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität ein.
- Akzeptanz und Rechtssicherheit sind gerade für Zukunftstechnologie essentiell! Daher müssen für Tesla dieselben umweltrechtlichen Standards wie für alle anderen auch gelten.
Was schlägt der NABU als Lösung vor?
- Es braucht eine verlässliche und transparente Planung durch Tesla.
- Eine fachlich saubere Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Aktive Regionalplanung, um Wohnbebauung, Zulieferbetriebe, Infrastruktur und Pendlerverkehr für Anwohner und Natur so optimal wie möglich zu gestalten.
- Gemeinsam mit anderen Akteuren, wie dem Naturschutzfonds Brandenburg und dem Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree, hat der NABU Ausgleichsmaßnahmen in der Region vorgeschlagen. Dabei geht es unter ansderem um die Renaturierung von Abschnitten der Unteren Spree, um den Erhalt artenreicher Orchideenwiesen im Löcknitztal und um Blühflächen in den Gemeinden für mehr Insektenschutz und Lebensqualität.
Müsste der NABU nicht kulanter sein bei einem Unternehmen wie Tesla?
Tesla behauptet von sich selbst, besonders nachhaltig zu agieren, widerlegt mit dem Vorgehen in Grünheide jedoch diesen Ansatz. Klima- und Biodiversitätskrise dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen gemeinsam bedacht werden. Für den NABU ist daher wichtig, dass gerade ein Unternehmen, das einen Beitrag zur Bewältigung der Klimakriese leisten will, nicht gleichzeitig die Biodiversitätskrise verschärft.
Dokumente der aktuellen Klage (PDF)
Stellungnahmen der Brandenburger Umweltverbände zur online-Konsultation zur 3. Auslegung
Antrag zum Erörterungstermin im September 2021
Stellungnahmen der Verbände zur 3. Auslegung der Unterlagen zur Tesla-Gigafactory
Anhörungsrüge
Beschluss des Verwaltungsgerichtes
Beschwerde
Beschwerdebegründung
Stellungnahme, Gutachten
Stellungnahme zur Antragserwiderung
Widerspruch gegen die Zulassung des vorzeitigen Beginns
Antrag
Begründung des Eilantrages
Gemeinsamer Besuch des angrenzende Naturschutzgebiets Löcknitztal mit Tesla Mitarbeiter*innen
#Naturschatz Löcknitztal - Poster
Chronik
Kein Schritt zum Bundesverfassungsgericht
Mitte August 2021: Der NABU Brandenburg und die Grüne Liga gehen mit der Klage gegen die vorzeitige Genehmigungen zum Bau der Tesla-Fabrik nicht vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verbände haben sich nach Abwägung von Kosten und Nutzen gegen den Schritt entschieden, in die nächste Instanz zu gehen. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Beschwerde der Verbände gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) sowie die Anhörungsrüge der Verbände zurückgewiesen.
Anhörungsrüge beim Oberverwaltungsgericht eingereicht
Einschränkung der Klagemöglichkeit und fehlende fachliche Auseinandersetzung
28.7.2021: Mitte Juli hatte das OVG die Beschwerde der Verbände gegen einen Beschluss des VG Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Daraufhin reichten die Verbände NABU und Grüne Liga Brandenburg gestern eine Anhörungsrüge beim OVG ein. Darin wird bemängelt, dass das Gericht den Verbänden nicht ausreichend rechtliches Gehör verschafft habe, denn die jüngste Stellungnahme hat keinen Eingang in die Entscheidung des Gerichts gefunden.
Besonders kritisch bei dem Gerichtsbeschluss ist die Einschränkung der Klagemöglichkeit und die fehlende fachliche Auseinandersetzung durch das Gericht zu sehen. Es liegen zwei Störfallgutachten vor, die für den Bau der Tesla-Fabrik derzeit keine positive Prognose abgeben, doch diese sei Voraussetzung für eine Genehmigungen nach dem Immissionsschutzgesetz.
Das OVG hält es für unzulässig, dass wir Verbände rügen, dass die Voraussetzungen für diese Zulassung nicht vorlägen und dabei nicht ausreichend detailliert darstellten, welche Umweltauswirkungen bei der Zulassung befürchtet werden. Gleichzeitig sieht das Gericht aber davon ab, unserem Antrag auf ungeschwärzte Unterlagen nachzukommen, da es „deren Inhalt nicht als für die zu treffende Entscheidung erheblich“ ansieht.
Doch wie können Auswirkungen auf ein Wasserschutzgebiet beurteilt werden, ohne zu wissen, welche Stoffe bei der Produktion eingesetzt werden?
NABU und Grüne Liga Brandenburg gehen gegen Tesla-Zulassung vor
Gutachten zu Störfallregelung belegen Gefahr für Mensch und Natur
15.7.2021: Gestern wies auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Eilantrag von NABU und Grüner Liga gegen die 15. vorzeitige Zulassung zurück. Angeblich wäre es unzulässig, dass die Verbände rügen, dass die Voraussetzungen für diese Zulassung nicht vorlägen und dabei nicht ausreichend detailliert darstellten, welche Umweltauswirkungen sie bei der Zulassung befürchten. Gleichzeitig sieht das Gericht aber davon ab, unserem Antrag auf ungeschwärzte Unterlagen nachzukommen, da es „deren Inhalt nicht als für die zu treffende Entscheidung erheblich“ ansieht.
Wie können jedoch Auswirkungen auf ein Wasserschutzgebiet beurteilt werden, ohne zu wissen, welche Stoffe bei der Produktion eingesetzt werden? Nach Einschätzung unseres Rechtsanwaltes ist die Entscheidung des OVG völkerrechtswidrig und der NABU prüft, wie damit weiter umzugehen ist.
Bis zum 19.7.21 liegen die neuen Antragsunterlagen der Tesla-Fabrik öffentlich aus und es können bis zum 19. August Einwendungen eingereicht werden.
1.7.2021: Am 29. Juni wies das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Eilantrag gegen die vorzeitige Teilzulassung für den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide ab. Die Verbände haben daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltunsggericht eingelegt.
16. Juni 2021: Es ist mittlerweile die 15. Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die per Salamitaktik eine Gigafabrik wachsen lässt, für die erst vor wenigen Tagen ganz neue Antragsunterlagen mit ganz neuen Anlagenteilen von Tesla eingereicht worden sind. Diese Zulassungen nach § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind aber nur möglich, wenn eine „positive Genehmigungsprognose“ vorliegt. Diese ist jedoch nicht nur durch die umfangreichen Neuerungen der Antragsunterlagen höchst fraglich, sondern war aus Sicht der Verbände bereits vor der Herausgabe der 15. vorzeitigen Zulassung nicht mehr gegeben. Daher gehen NABU und Grüne Liga Brandenburg nun weiter vor.
Unsere aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier.
Tesla auf der Flucht nach vorn
Dritte Auslegung umfasst auch Batteriezellenproduktion
28. April 2021 Die für den Bau der Tesla-Fabrik zuletzt ausgelegten und Ende September 2020 erörterten Antragsunterlagen waren unvollständig, teilweise nicht nachvollziehbar und bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung überholt. Die fortwährenden Änderungen machen es nicht nur den Behörden schwer, die Genehmigungsfähigkeit einzuschätzen, auch die Naturschutzverbände mit ihren ehrenamtlichen Experten haben damit kaum eine Chance, ihr Knowhow einzubringen.
Seit September 2020 fordern Grüne Liga und NABU eine Neuauslegung der aktuellen und vollständigen Verfahrensunterlagen. Allein die fehlerhafte Einstufung der Anlage im Hinblick auf die Störfallsicherheit und die zwischenzeitlich vorgenommenen erheblichen Änderungen des Anlagenkonzeptes, wie z.B. bei der Niederschlagswasserversickerung und Abwasserbeseitigung, machen dies aus Sicht der Naturschutzverbände notwendig. Mit der Integration der Batteriezellenfertigung tritt Tesla die Flucht nach vorn an, erweitert die Anlage und lenkt von den Unzulänglichkeiten der bislang vorgelegten Unterlagen ab.
Insbesondere eine nachhaltige und naturverträgliche Nutzung des Grundwassers, die auch die Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung unter den Rahmenbedingungen der Klimakrise berücksichtigt, ist aus Sicht der Verbände noch immer äußerst fraglich. Die Verbände erwarten, dass die Politik ab sofort viel kritischer auf das Gesamtvorhaben und all seine Folgen für Umwelt, Menschen und die Region schaut.
Kritik an der Abschwächung der Sicherheitsleistungen für Tesla
Verbände richten Brief ans Umweltministerium als fachaufsichtsführende Behörde
24.12.2020 NABU und Grüne Liga Brandenburg kritisieren die deutliche Abschwächung der Auflagen für die weitere Errichtung der Tesla-Gigafactory scharf. Das Entgegenkommen des LfU im Hinblick auf die notwendigen Sicherheitsleistungen für die weiteren Zulassungen des vorzeitigen Beginns im gestrigen Änderungsbescheides sind fachlich nicht zu rechtfertigen und vor dem Hintergrund der von Tesla zur Schau getragenen Unbekümmertheit bei der Einhaltung von Zusagen nicht nachvollziehbar. Dieses Vorgehen der Behörden widerspricht allen bisherigen Beteuerungen der Regierungsvertreter, es gäbe keine rechtliche Sonderbehandlung für Tesla. Dies haben NABU und Grüne Liga Brandenburg in einem Schreiben an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als fachaufsichtsführender Behörde zum Ausdruck gebracht.
Tesla muss beim Artenschutz nachbessern / Dammbruch verhindert
Oberverwaltungsgericht folgt Argumenten der Naturschutzverbände
18.12.2020 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist mit seinem heutigen Beschluss zur Waldrodung auf dem Tesla-Gelände in Grünheide der Argumentation der Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gefolgt, die die Vernachlässigung des Artenschutzes bemängelten. Der Eilantrag der Naturschützer hatte sich gegen eine unzulässige Behördenentscheidung gerichtet. „Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investoren, Behörden und Politik demnächst mehr Berücksichtigung erfahren. Es geht den Verbänden nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern, sondern darum, deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind. Klima- und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden,“ betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Im konkreten Fall ging es darum, einen Dammbruch im Artenschutzrecht zu verhindern – das ist uns gelungen. Auch künftig bleiben die Anforderungen an Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Arten streng und damit auf dem fachlich notwendigen hohen Niveau.“
Die Entscheidung des Gerichtes führt zu einer Zäsur, die alle Beteiligten dafür nutzen sollten, um neue Wege im Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und dem Miteinander zu finden,“ fordert Michael Ganschow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg e.V.. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes muss entweder auf Teile der geplanten Rodung verzichtet werden oder eine Artenschutzrechtliche Ausnahme geprüft werden. Dann müsste Tesla seine Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen nachbessern.
„Die Umweltverbände haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht Missstände aufzudecken und naturschutzrechtlich problematische Verfahren prüfen zu lassen, dies gehört zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben. Sie sind nicht die Ursache des Problems, sondern weisen lediglich auf Notwendigkeiten und den rechtlichen Rahmen hin. Meine Mandanten sind gern bereit, ihr Knowhow einzubringen und haben u.a. im Erörterungstermin deutlich gemacht, dass sie an einem konstruktiven Miteinander interessiert sind“ stellt Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Umweltrecht, fest.
Tesla hat im Zuge der anstehenden Bauarbeiten noch einige naturschutzfachliche Herausforderungen zu bewältigen. Um dies zielgerichtet tun zu können, ist eine höhere Verlässlichkeit bei den Planungen und sehr viel mehr Transparenz als bisher notwendig. Eine Konsequenz aus diesem Verfahren muss sein, dass das Land Brandenburg mehr in den behördlichen Naturschutz investiert. Insbesondere im Arten- und Biotopschutz hat die Sparpolitik der letzten Jahrzehnte zu einem Personalabbau geführt, der dem Land bei solchen Fehlentscheidungen teuer zu stehen kommt.
14.12.2020 Der Rechtsanwalt der Naturschutzverbände legt die Begründung an das OVG vor. Lesen Sie hier die gemeinsame Pressemitteilung.
10.12.2020 Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Baustopp aufgehoben und damit die weitere Rodung des Kiefernwaldes auf dem Tesla-Gelände erlaubt hatte, legte der Rechtsanwalt der Naturschutzverbände am Donnerstag, den 10. Dezember Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein. Mittels einer Zwischenverfügung verhängte es wieder einen Baustopp. Nun haben die Beteiligten (Naturschutzverbände und Landesumweltamt) bis Montag Zeit, Begründungen an das Gericht einzureichen, bevor das OVG eine endgülte Entscheidung im Eilverfahren trifft.
07.12.2020 Die Brandenburger Landesverbände vom NABU und der Grünen Liga reichten am 7. Dezember 2020 beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen gerichtlichen Eilantrag ein. Dieser richtet sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von weiteren 82,8 Hektar Wald auf dem für die Tesla-„Gigafatory“ vorgesehenen Grundstück in Grünheide (Mark).
Unter Missachtung diverser artenschutzrechtlicher Vorschriften sollen jetzt erneut Fakten geschaffen werden, obwohl noch immer keine Genehmigung für den Bau der Fabrik vorliegt. Sowohl im Erörterungstermin als auch im Rahmen mehrerer Akteneinsichten wurde immer wieder deutlich, dass die Planungen für die Fabrik noch immer keinen Endstand erreicht haben und damit keine abschließende Aussage über die Genehmigungsfähigkeit getroffen werden kann. Dennoch werden in fast schon blindem Aktionismus Zulassungen erteilt und von Tesla ohne endgültige Genehmigung bereits 30 Prozent der Baukosten einer Gigafabrik verbaut, wodurch eine ergebnisoffene Bewertung des Antrages immer schwieriger erscheint.
„Auch Tesla kann und darf nicht über dem Gesetz stehen. Der Tesla-Antrag muss genauso sorgfältig geprüft werden, wie das bei jedem anderen Antragsteller der Fall ist," sagt Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V.. „Das ist bei dem von Tesla geforderten Tempo nur mit enormem personellen Einsatz in den Behörden und auf der Grundlage solider Planungen möglich.“
„Zu einer soliden Planung hätte auch der bestmögliche Schutz streng geschützter Tierarten gehört. Wo doch alle Experten wissen, dass selbst nach zwei Jahren intensivem Fang kaum auszuschließen ist, dass bei einer solchen Baumaßnahme Zauneidechsen und Schlingnattern getötet werden, wird hier behauptet, man könne sich bereits nach zwei Monaten sicher sein, alle Tiere abgefangen zu haben.“ berichtet Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Landesverband Brandenburg und stellt fest: „Das ist vollkommen unmöglich.“
Zudem umfasst diese Rodungsgenehmigung Flächen, die noch nicht einmal Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind, womit unklar ist, wie diese dann in die vorzeitige Zulassung aufgenommen werden konnten.
Insgesamt bietet das Verfahren noch immer mehr Fragen als Antworten, von denen einige nun das Gericht klären helfen soll.