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Kormoran - Vogel des Jahres 2010

Kormoran - Vogel des Jahres 2010

NABU Brandenburg: Kormoran nicht zum Sündenbock machen

Kormoran quer

Wendegewinner Kormoran

Anlässlich der Nominierung des Kormorans zum „Vogel des Jahres 2010“ hat der NABU Brandenburg einen sachlichen und rechtskonformen Umgang mit dem Kormoran und anderen angeblich „schädlichen“ Tierarten angemahnt.

Landesvorsitzender Tom Kirschey: „Wir haben in den letzten Jahren erlebt, wie der Kormoran zum Sündenbock für die Probleme der Fischerei gemacht wurde. Die Landesregierung hat weit über das rechtlich zulässige Maß hinaus die Verfolgung und Tötung von Kormoranen gestattet – ohne dass der Fischerei damit geholfen worden wäre. Damit muss Schluss sein. Wir brauchen eine sachliche Diskussion über den Einfluss der Kormorane, keine Vorverurteilung.“

Kormorane waren im 19. Jahrhundert in Brandenburg häufige Brutvögel in riesigen Brutkolonien, bevor sie – teilweise mit Hilfe der Armee – ausgerottet wurden. Erst mit der Unterschutzstellung in der Wendezeit konnten sich Kormorane wieder dauerhaft in Brandenburg ansiedeln. Seit 2001 schwankt der Bestand zwischen 2.300 und 2.800 Brutpaaren.

Kormorankolonie Paretzer Tonstiche

Brutkolonie an den Paretzer Tonstichen

Seit 2004 erlaubt das Land durch eine „Kormoranverordnung“ den Abschuss von Kormoranen außerhalb von Schutzgebieten. Darüber hinaus werden regelmäßig Abschüsse auch an Gewässern in Schutzgebieten genehmigt. So wurden im Jahr 2007 1.200 Abschüsse von Kormoranen gemeldet, 2008 waren es 1.000.

Weiterhin hat das Landwirtschafts- und Umweltministerium in den letzten Jahren nächtliche Störaktionen in den Kormoran-Brutkolonien am Wochowsee und an den Paretzer Tonstichen genehmigt. Durch die Störungen sollten die brütenden Vögel zum Auffliegen und die Eier zum Absterben gebracht werden.
„Die Kormoranverordnung verstößt eindeutig gegen Artenschutzrecht, weil die Genehmigungsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Ein Schadensnachweis wird nicht verlangt. Es ist skandalös, dass die Verordnung trotzdem gerade verlängert wurde, ohne dass eine Evaluierung der bisherigen Auswirkungen vorliegt“, so Kirschey. Auch die nächtlichen Störaktionen hält der NABU für rechtswidrig. Dagegen ist eine Klage des NABU vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängig.

Kormorane

Abschüsse und Störungen in Brutkolonien müssen tabu sein.

Der Kormoran gehört zur heimischen Tierwelt und ist nicht für die Gefährdung von heimischen Fischarten verantwortlich. Auch beim Aal lässt sich ein maßgeblicher Einfluss nicht belegen. Ein Rückgang des Aalertrages um 65 % seit 1990 lässt sich alleine schon aus den rückläufigen Besatzzahlen ableiten. Die wesentliche Diskrepanz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Fangzahlen ist beim Aal schon vor Mitte der 90er Jahre aufgetreten, zu einem Zeitpunkt, als Kormorane noch selten waren. Sie können deshalb nach der Überzeugung des NABU nicht Ursache des Aalrückgangs sein und werden schuldlos zum Sündenbock gemacht.

Hingegen ist bei angelegten Fischteichgebieten ein Konflikt zwischen Kormoran und Fischerei nicht von der Hand zu weisen: Die Vögel finden in den künstlich geschaffenen Teichen einen gedeckten Tisch. Kirschey: „Wir brauchen einen differenzierten Umgang mit dem Kormoran. Da, wo wirklich nachweisliche Schäden entstehen, sollen die Kormorane von den Fischteichen ferngehalten werden können. Dafür sollen natürlichen Gewässern von Störungen freigehalten werden. Eine Reduzierung des Gesamtbestandes durch Abschüsse oder Störungen in Brutkolonien lehnen wir ab.“

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